Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3376 6. Wahlperiode 22.10.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Mögliche Ausweitung des Pilotprojekts „Gesundheitshaus Woldegk“ und eventuell bereits bestehende ähnliche Strukturen im ländlichen Raum und ANTWORT der Landesregierung Gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband und einer großen Verlags- gruppe suchte der Bürgermeister der Stadt Woldegk im Jahr 2012 in einer bundesweiten Kampagne nach Praxisnachfolgern (Aktion „Landarzt gesucht“). In der Folge entstand ein von der Kassenärztlichen Vereinigung gefördertes Gesundheitshaus, das Anfang August 2014 seinen Betrieb aufnahm. Die Landesregierung unterstützte das Projekt mit 1.371.000 Euro (svz.de vom 30.06.2013). 1. Ist eine Ausweitung des Projekts „Gesundheitshaus Woldegk“ geplant? a) Wenn ja, - in welchen Kommunen sollen Gesundheitshäuser entstehen? - innerhalb welcher Zeitfenster soll dies geschehen (bitte auch die voraussichtlich notwendige Gesamtinvestitionssumme sowie die zur Verfügung stehenden Landesmittel, gegliedert nach Ressorts, Haushaltskapiteln und -titeln, aufführen)? - wer sind dabei die handelnden Akteure? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen ist keine Ausweitung des eingangs genannten Projektes vorgesehen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Projekt „Zentrales Gesundheitshaus Woldegk“ basiert auf einem im Jahr 2004 vom Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte für die zukünftige medizinische Versorgung in dieser Region entwickelten Leitbild, aus dem vom Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald mit Mitteln der Landesregierung ein Konzept entwickelt wurde, das mit Fördermitteln der Landesregierung realisiert werden konnte. Drucksache 6/3376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Es handelt sich bei dem konkreten Vorhaben zunächst um ein Einzelprojekt, das insbesondere dazu beitragen sollte, die medizinische Versorgung im hausärztlichen Bereich in der Region sicherzustellen. Wenn sich in anderen Regionen des Landes vergleichbare Rahmenbedingungen ergeben und entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen beziehungsweise genutzt werden können, sind weitere Projekte dieser Art denkbar. 2. In welchen Kommunen des ländlichen Raums gibt es bereits mit dem „Gesundheitshaus Woldegk“ vergleichbare Einrichtungen? a) Welchen Anteil an der Finanzierung hatte dabei das Land Mecklenburg-Vorpommern (bitte jeweils mit dem Jahr, der Zuwendungssumme, dem zuwendungsgebenden Ressort und dem Förderprogramm aufführen)? b) Durch welche Kreise, Kommunen, Verbände, Initiativen und/oder Einzelpersonen wurden die mit dem „Gesundheitshaus Woldegk“ vergleichbaren Einrichtungen darüber hinaus gefördert (bitte auf die jeweilige Einrichtung bezogen und jahrweise nach Zuwen- dungsgebern und gewährten Summen aufführen)? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Vergleichbar finanzierte Einrichtungen, wie das „Gesundheitshaus Woldegk“, existieren bisher nicht.