Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3395 6. Wahlperiode 18.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meeresschutz und ANTWORT der Landesregierung Mit dem Europa- und Ostseebericht der Landesregierung 2013/2014 (Landtagsdrucksache 6/3049) berichtet die Landesregierung von ihren Aktivitäten für den Schutz der Ostsee, ihrer Lebensräume, ihrer Tier- und Pflanzenarten. 1. Wie viele marine NATURA 2000-Gebiete hat Mecklenburg- Vorpommern ausgewiesen? Mecklenburg-Vorpommern hat insgesamt 24 FFH-Gebiete sowie 10 EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die einen Anteil mariner Wasserflächen aufweisen, in denen mindestens ein Lebensraumtyp oder ein Habitat einer meeresbewohnenden Art im Standarddatenbogen ver- zeichnet ist. Die Flächen der betreffenden Gebiete überschneiden sich dabei zum Teil groß- flächig. 2. Woran scheitert bisher die Meldung der marinen NATURA-2000- GEBIETE Mecklenburg-Vorpommern an die HELCOM? Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegt seit 2010 ein in der Landesregierung abgestimmter Meldevorschlag zur HELCOM-Gebietskulisse mit mehr als 50 Prozent der gesamten Natura 2000-Kulisse im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern vor. Drucksache 6/3395 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landesregierung wird nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum neuen Landes- raumentwicklungsprogramm vor dem Hintergrund der festgelegten Nutzungsinteressen und damit auch der möglichen Konflikte in diesen Bereichen die Gebietskulisse überprüfen. 3. Für welche dieser Gebiete ist bisher ein Managementplan erstellt worden? Ist für alle diese marinen Schutzgebiete die Erstellung eines Managementplans geplant und wenn nicht, warum nicht? Für die folgenden FFH-Gebiete liegt eine abgeschlossene Managementplanung vor: FFH-Gebietsnummer Abschluss der Managementplanung im Jahr DE 1934-302 2006 DE 1739-304 2006 DE 2251-301 2010 DE 1747-301 2011 DE 1343-301 2012 DE 1346-301 2012 Aufgrund des eingeleiteten Pilotverfahrens der EU-KOM [Pilotverfahren 6117/14/ENVI zur Ausweisung von Schutzgebieten nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen FFH-Richtlinie)] gegen die Bundesrepublik Deutschland sind für alle FFH-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern Managementpläne bis zum Jahr 2018 vorgesehen. Für EU-Vogelschutzgebiete sind mittelfristig ebenfalls Managementpläne vorgesehen. 4. Im Rahmen der HELCOM wurde festgestellt, dass entgegen aller internationalen Vereinbarungen der günstige Erhaltungszustand der Biodiversität in der Ostsee bisher nicht erreicht wurde. Welche konkreten Maßnahmen steuert die Landesregierung derzeit bei und wird sie in Zukunft beisteuern, um dieses Ziel zu erreichen? In Bezug auf die Biodiversität mariner Lebensräume wird auf Punkt 7.2 des Biodiversitäts- konzeptes des Landes Mecklenburg-Vorpommern („Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“, LU 2012) verwiesen, wo sechs Ziele bis zum Jahr 2020 formuliert sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3395 3 Das Konzept ist im Internet veröffentlicht unter: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm/_Service/ Publikationen/index.jsp?publikid=5678 Eine konkrete Festlegung von Maßnahmen soll darüber hinaus im Rahmen der Management- planung erfolgen. 5. Im Europa- und Ostseebericht der Landesregierung 2013/2014 wird ausgeführt (S. 23), dass die Erkenntnisse des Experten-Netzwerks der HELCOM in spezifischen Schutzplänen für Arten und Biotope münden sollen, die die Biodiversität der Ostseeökosysteme dann effektiver schützen und wieder herstellen sollen. Was ist unter Schutzplänen für Arten und Biotope zu verstehen, die die Biodiversität der Ostseeökosysteme „effektiv“ schützen sollen? a) Warum hat es diese Schutzpläne bisher nicht gegeben? b) Ist das bisherige Fehlen dieser Schutzpläne die einzige Ursache dafür, dass der gute Erhaltungszustand der Biodiversität in der Ostsee nicht erreicht wurde oder welche Ursachen für den schlechten Zustand der Biodiversität in der Ostsee lassen sich anführen? Die Fragen 5 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Der Beschluss zur Erarbeitung von Schutzplänen wurde durch die Ministererklärung 2013 getroffen. Dieser Beschluss richtet sich zunächst auf die Erarbeitung von zwei HELCOM- Empfehlungen (Arten und Biotope) über derartige Schutzpläne. Diese Empfehlungen befin- den sich gegenwärtig in der Diskussion. Solange diese Empfehlungen nicht verabschiedet sind, sind Zielrichtungen und Inhalte dieser Schutzpläne ungeklärt. Die Erarbeitung von Schutzplänen ist folglich erst nach Verabschiedung der Empfehlungen möglich. Zu b) Nein, auf das Ökosystem der Ostsee mit seinen Arten und Lebensräumen wirken zahlreiche Faktoren, die nicht durch Schutzpläne für Arten und Lebensräume zu beeinflussen sind, wie zum Beispiel Eutrophierung (Eintrag von Nährstoffen von Land oder über die Luft), Schad- stoffeinträge, Klimaänderungen, natürliche aperiodisch schwankende Faktoren (zum Beispiel Wasserzustrom aus der Nordsee). Auch anthropogene Faktoren wie Havarien, Lärm durch Schifffahrt und andere lassen sich auf der Ebene von Schutzplänen für Arten und Lebens- räume nur begrenzt oder gar nicht beeinflussen. Drucksache 6/3395 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Im Europa- und Ostseebericht der Landesregierung 2013/2014 wird ein regionaler Aktionsplan gegen Meeresmüll erwähnt. Gibt es diesen Aktionsplan bereits und wenn nicht, wann ist er zu erwarten? Welchen Beitrag will die Landesregierung im Rahmen dieses Planes leisten? Der genannte Aktionsplan wird zurzeit von HELCOM erarbeitet („Regional Action Plan on Marine Litter“). Mit seiner Fertigstellung ist im kommenden Jahr zu rechnen. Die Landesregierung unterstützt die Ziele des Aktionsplans, der auch eine Reihe von Maß- nahmenvorschlägen enthalten wird, die zum Erreichen der Ziele beitragen. 7. Im Europa- und Ostseebericht der Landesregierung 2013/2014 wird zum Thema Unterwasserlärm u. a. geschrieben (S.24): „Der Unterwasserlärm soll zukünftig keine negativen Einflüsse auf marines Leben nehmen. Dazu wurde ein gemeinsames Verständnis zu notwendigen Maßnahmen zur Schaffung der Wissensgrundlage und passender Aktionen entwickelt.“ Was ist darunter konkret zu verstehen? Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um Unterwasserlärm zu reduzieren? Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Umfang und den Quellen des Unterwasserlärms im Küstenmeer und in der AWZ? Welche Messungen werden diesbezüglich regelmäßig durchgeführt? Die Landesregierung arbeitet im Bund/Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee (BLANO) an der Entwicklung von Monitoringstrategien und Maßnahmen in Bezug auf Lärmbelastung der Ost- see mit. Es besteht dort ebenso wie auch bei HELCOM ein gemeinsames Verständnis darü- ber, dass aufgrund des zumeist noch ungenügenden Wissensstands diese Strategien und Maß- nahmen vielfach noch konzeptionellen oder investigativen Charakter tragen werden (Mess- netzkonzipierung, Aufbau eines Schallregisters). Die Kenntnisse zu Umfang und Quellen von Unterwasserlärm im Küstenmeer und der Aus- schließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind weitgehend noch ungenügend. Als Haupt- belastungsquellen werden allgemein die Schifffahrt für die kontinuierliche Lärmbelastung sowie Rammschall und Munitionssprengung für den impulshaften Schall angesehen. Der Auf- bau eines Messnetzes für Unterwasserlärm in den Küstenmeeren sowie der AWZ von Nord- und Ostsee soll die bestehenden Wissensdefizite schließen. Ziel ist die Erstellung von Lärmkarten, die Aufschluss zu räumlicher und zeitlicher Ver- teilung, Intensität und zu den Quellen von Unterwasserlärm in der deutschen Ostsee liefern soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3395 5 Eigene, regelmäßige Messungen im Sinne eines landeseigenen Monitorings der Lärm- belastung der Ostsee werden zurzeit noch nicht durchgeführt. Es gibt jedoch ereignisbezogene Messungen, die als Auflage von Genehmigungen für die Errichtung von Offshorewindparks zur Überwachung der Bauphase durchgeführt werden. Eine Übersichtskarte zur räumlichen und zeitlichen Abdeckung aller verfügbaren Messdaten wird derzeit vom Bundesamt für See- schifffahrt und Hydrografie erarbeitet. Darüber hinaus erfolgen in der Ostsee Messungen im Rahmen von internationalen Forschungsprojekten (zum Beispiel BIAS - Baltic Sea In- formation on the Acoustic Soundscape: EU-LIFE+- Forschungsprojekt zur Lärmkartierung und Entwicklung einer Monitoringstrategie für Lärm in der Ostsee), deren Ergebnisse auf HELCOM-Ebene und damit auch für Deutschland relevant sein werden. 8. Im Europa- und Ostseebericht der Landesregierung 2013/2014 wird zum Thema Management von Ballastwasser und Umgang mit eingewanderten fremden Arten u. a geschrieben (S. 24): „Bislang haben vier HELCOM-Staaten die Ballastwasser-Management- Konvention ratifiziert wie 2007 verabredet. Die verbleibenden Staaten in der Ostseeregion werden voraussichtlich in Kürze ratifizieren.“ Hat Deutschland ratifiziert? Ja, Deutschland hat das Abkommen ratifiziert. 9. Im Europa- und Ostseebericht der Landesregierung 2013/2014 wird im Rahmen der Darstellungen über die Arbeit in der HELCOM ein überarbeiteter Katalog von Maßnahmen zur Reduzierung von Phosphor- und Stickstoffverlusten in der Landwirtschaft erwähnt. Was beinhaltet die Überarbeitung dieses Kataloges konkret? Der Katalog beinhaltet eine Aktualisierung des vom HELCOM Ministertreffen 2007 be- schlossenen Katalogs mit Beispielen für Maßnahmen zur Verminderung der Nährstoff- belastung der Ostsee durch Einträge aus der Landwirtschaft. Der Katalog beinhaltet Maß- nahmenvorschläge auf technischer, Management- und legislativer Ebene, die an den aktuellen Wissensstand angepasst wurden. Neben den Ergebnissen von Forschungsprojekten sind auch Erfahrungen aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Ostsee ein- geflossen.