Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3396 6. Wahlperiode 10.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung für den Bau und die Modernisierung von Studentenwohnheimen und ANTWORT der Landesregierung Laut eines NDR-Berichts vom 13.10.2014 plant die Landesregierung, studentisches Wohnen zu fördern. 1. Für welche Standorte ist eine Förderung vorgesehen und was soll jeweils Gegenstand der Förderung sein? Eine Förderung ist für die Sanierung des Gebäudes Bachstraße 27 in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgesehen. Sie erfolgt aus städtebaulichen Gründen, da es sich um ein Objekt handelt, welches innerhalb eines Sanierungsgebiets liegt und als stadtbildprägendes und städtebaulich bedeutsames Gebäude zu klassifizieren ist. Weitere Maßnahmen werden geprüft. 2. In welcher Höhe ist eine Förderung vorgesehen (bitte für jeden Standort angeben)? Für das Gebäude Bachstraße 27 in der Hansestadt Greifswald wurde eine Förderung in Höhe von 340.000 Euro Landesfinanzhilfen in Aussicht gestellt. Zuzüglich des Eigenanteils der Hansestadt Greifswald an der Städtebauförderung ergibt sich eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 500.000 Euro. Drucksache 6/3396 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Für welche Laufzeit und ab wann ist die Förderung vorgesehen? Es ist geplant, die Finanzhilfen im Jahr 2014 zu bewilligen. Diese stehen in den Jahren 2014 und 2015 zur Verfügung. 4. Welche Voraussetzungen und Förderbedingungen müssen erfüllt sein? Zuwendungsempfänger der Städtebaufördermittel ist die Hansestadt Greifswald. Die Hansestadt ist mit einem Eigenanteil in Höhe von einem Drittel an der Städtebauförderung beteiligt. Voraussetzung der Förderung ist ein prüffähiger Antrag, der durch die Hansestadt im Wirtschaftsministerium einzureichen ist, der die Gesamtfinanzierung sicherstellt und die Fördervoraussetzungen nach der Städtebauförderrichtlinie erfüllt. 5. Wie wird die Förderung haushaltsrechtlich umgesetzt und aus welchem/welchen Haushaltstitel/n erfolgt die Bereitstellung der Fördermittel ? Die Finanzierung wird aus dem Titel der Städtebauförderung - Landesprogramm Städtebauförderung - 883.14 bereitgestellt.