Der Minister Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3397 6. Wahlperiode 10.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Radwegebau und Lückenschlussprogramm in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die kreisfreien Städte Landeshauptstadt Schwerin und Hansestadt Rostock sind nach § 5 Absatz 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388), beziehungsweise nach § 13 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg -Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324), aufgrund ihrer gegenwärtigen Einwohnerzahlen Baulastträger von Bundes- und Landesstraßen innerhalb des städtischen Gebietes. Für die Finanzierung dieser Bundes- und Landesstraßenabschnitte sind die Kommunen verantwortlich. Straßenbaumittel aus dem Bundes- beziehungsweise Landeshaushalt können an diesen Straßen nicht verausgabt werden. Die finanziellen Mittel des Lückenschlussprogramms sind im Haushalt des Landes eingestellt. Mit diesen soll der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen in der Baulast des Landes finanziert werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung verfügbar. (http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/vm/Themen/ Verkehr/Radverkehr/Lueckenschlussprogramm/index.jsp) Drucksache 6/3397 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Haben die Landkreise und kreisfreien Städte die angeforderten Priori- tätenlisten für das Lückenschlussprogramm eingereicht? Bisher hat lediglich der Landkreis Rostock mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Priorisierung der Radwege für das Lückenschlussprogramm übersandt. Von den anderen Landkreisen liegen derzeit noch keine endabgestimmten Prioritätenlisten vor. 2. Liegen der Landesregierung Anträge der Landkreise und kreisfreien Städte für das Lückenschlussprogramm vor (wenn ja, bitte einzeln tabellarisch nach Kreisen und kreisfreien Städten darstellen)? Der Landkreis Rostock (LRO) hat mit dem Schreiben vom 14. Oktober 2014 folgende Radwegeabschnitte an Landesstraßen (L) mit einer hohen Priorität versehen und damit für die Realisierung aus dem Lückenschlussprogramm vorgeschlagen: Landkreis Straße Radweg Länge (in Kilometer) LRO L 10 Radegast - Stäbelow; Abschnitt Satow - Heiligenhagen einschließlich Ortsdurchfahrt 3,2 LRO L 10 Radegast - Stäbelow; Abschnitt Heiligenhagen - Anna Luiesenhof 1,6 LRO L 14 Güstrow - Plaaz; Abschnitt Güstrow bis AS Glasewitz 4,5 LRO L 20 Dahmen - Basedow; Abschnitt Waldkante - Landkreisgrenze 1,5 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Gibt es bereits genehmigte Anträge für das Lückenschlussprogramm (wenn ja, bitte einzeln tabellarisch nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Realisierungsstand darstellen)? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3397 3 4. Liegen der Landesregierung Anträge für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen vor (wenn ja, bitte einzeln tabellarisch nach Kreisen und kreisfreien Städten und Realisierungsstand darstellen)? Ein Priorisierungsverfahren für Radwege an Bundesstraßen in Baulast des Bundes analog dem Lückenschlussprogramm für Landesstraßen wird nicht durchgeführt. Der Bau dieser Radwege wird nach den Kriterien des Bundes geplant und aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert. Dabei steht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehres auf den Bundestraßen im Vordergrund. Der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind zahlreiche Wünsche von Gemeinden und Landkreisen zu straßenbegleitenden Radwegen an Bundesstraßen bekannt, die im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. 5. Liegen der Landesregierung Anträge der Kreise und kreisfreien Städte für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen vor (wenn ja, bitte tabellarisch nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Realisierungsstand darstellen)? Der Bau von Radwegen an Landesstraßen in Baulast des Landes wird aus Mitteln des Landeshaushaltes über das Lückenschlussprogramm finanziert. Für die Planung gelten dabei grundsätzlich dieselben Kriterien wie für Radwege an Bundesstraßen. Auch für Radwege an Landesstraßen liegen der Straßenbauverwaltung zahlreiche Wünsche von Gemeinden und Landkreisen vor, die ebenfalls im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden und auch zum Teil aus der Vorschlagsliste für das Lückenschlussprogramm 2014 - 2016 abgeleitet werden können (siehe Internet-Link in der Vorbemerkung). 6. Liegen der Landesregierung Anträge auf Förderung touristischer Radwege vor (wenn ja, bitte einzeln tabellarisch nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Realisierungsstand darstellen)? Derzeit befindet sich die Förderung der folgenden touristischen Radwege in Bearbeitung durch das Landesförderinstitut. Der Landesregierung ist der aktuellste Bearbeitungsbeziehungsweise Realisierungsstand der Projektanträge im Einzelnen nicht bekannt. Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der vorliegenden Anträge beantragte Investitionsvorhaben bei touristischen Radwegen LudwigslustParchim 3 1. Elbe-Ostsee-Radweg, Amtsbereich Neustadt-Glewe, 2. Radweg um den Plauer See, Gemarkung Plau, 3. Radweg um den Plauer See, Gemarkung Ganzlin Drucksache 6/3397 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Landkreis Anzahl der vorliegenden Anträge beantragte Investitionsvorhaben bei touristischen Radwegen Mecklenburgische Seenplatte 5 1. Radweg Waren (Müritz) Amsee - Neu Falkenhagen (1. Bauabschnitt), 2. Radweg Granzow - Schillersdorfer Teerofen-Boek, 3. Müritz-Rundweg Vipperow - Zielow, 4. Radweg Kessin - Mühlenhagen, 5. Radweg Kargow-Unterdorf - Grenze Müritz- Nationalpark Nordwestmecklenburg 1 Ostseeküstenradweg, Abschnitt Brook - Klützhöved Rostock 1 Ostseeküstenradfernweg, Abschnitt Ostseebad Nienhagen VorpommernGreifswald 10 1. Radweg Riether Stiege - Warsin (2. Bauabschnitt), 2. Radweg Zinnowitz - Lütow (1. Bauabschnitt), 3. Radweg Hafen/Rankwitz/Ortsausgang Quilitz - Warthe, 4. Radweg Klein Bünzow - Klein Bünzow (Bahnhof), 5. Radweg Ortslage Wusterhusen, 6. Radweg Pritzwald - Rubenow (Anteil Gemeinde Rubenow) 7. Radweg Pritzwald - Rubenow (Anteil Gemeinde Pritzwald), 8. Neubau des Windmühlenweges als Radweg am Ortseingang Wusterhausen, 9. Ostseeküstenradweg, Abschnitt Stralsund - Greifswald - Amt Landhagen, 10. Radweg Hansestadt Anklam - Peene („Uferprome- nadenweg“) VorpommernRügen 24 1. Radweg Dußvitz - Landow, 2. Radweg/Fahrradstraße Silenz - Gagern, 3. Radweg „Schwarzer Weg“ von Altefähr (Gärtnerei) - ehemalige Bundesstraße (B) 96, 4. Radweg Altefähr - Bessin, 5. Radweg Gemeindegrenze Altefähr - Seezeichen westlich von Bessin, 6. Radweg Deich Lieschow (1. Bauabschnitt), 7. Radweg Dünenweg - Mittelgrund Prerow, 8. Radweg Birkenweg - Barmerklinik Prerow, 9. Recknitztalrundradweg, Teilstück Bad Sülze, 10. Radweg Langsdorf - Bad Sülze, 11. Radweg vom europäischen Radweg EUROVELO 10 - Barmerklinik Prerow, 12. Ostseeküstenradweg, Abschnitt Campingplatz - Ortslage Born, 13. Radweg Haide - Hoher Norden, 14. Radweg Hiddenseeblick - Ummanz, 15. Radfernweg, Abschnitt Sassnitz/Königstuhl, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3397 5 Landkreis Anzahl der vorliegenden Anträge beantragte Investitionsvorhaben bei touristischen Radwegen 16. Ostseeküstenradweg, Lückenschluss über das Campinggelände, 17. Ostseeküstenradweg, Abschnitt Dierhagen Strand - Neuhaus, 18. Fischland-Darß-Zingst-Rundweg, Abschnitt L 21 Dändorf, 19. Ostseeküstenradweg, Abschnitt Baabe Bollwerkstraße - Alt Reddevitz Campingplatz, 20. Radweg Göhren - Sellin , 2. Bauabschnitt Baabe - Sellin, 21. Ostseeküstenradweg, Abschnitt Waase - Wusse, 22. Radweg Unrow - Gingst (Anteil Gemeinde Gingst), 23. Radweg Unrow - Gingst (Anteil Gemeinde Ummanz), 24. Östlicher Backsteinrundweg, Abschnitt Klocken- hagen - Altheide (1. und 2. Bauabschnitt) 7. Gibt es für die Kreise und kreisfreien Städte außerhalb des Lückenschlussprogramms , des Baus straßenbegleitender Radwege an Bundes- und Landesstraßen, der Förderung touristischer Radwege weitere Fördermöglichkeiten für den Radwegebau? Für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie für alle Gemeinden des Landes richtet das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung ein Förderprogramm mit einem Volumen von jährlich zwei Millionen Euro ein, mit dem kommunale Radwege mit einem Fördersatz von 75 Prozent gefördert werden sollen. Hierüber können neben straßenbegleitenden Radwegen auch selbstständige kommunale Radwege gefördert werden. Sofern Radwege integraler, nicht trennbarer Bestandteil von Straßenbaumaßnahmen sind, kommt im Einzelfall auch eine Mitförderung aus Landesmitteln im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz oder über die Dachrichtlinie zur Förderung des nachhaltigen Städtebaus in Mittel- und Oberzentren aus Mitteln des EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) in Frage. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bestehen Fördermöglichkeiten für den Radwegebau ausschließlich im Rahmen der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien durch Lokale Aktionsgruppen (LAG), mithin im Rahmen der Umsetzung von LEADER (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale - Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums). Drucksache 6/3397 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Eine Förderfähigkeit ist dann gegeben, wenn eine entsprechende Investition einen Beitrag zur Umsetzung der jeweiligen LEADER-Strategie leistet und die LAG beschlossen hat, die Investition aus ihrem Budget durch die Gewährung einer Zuwendung zu unterstützen. Die heutigen beziehungsweise ehemaligen kreisfreien Städte (Landeshauptstadt Schwerin, Hansestadt Rostock, Neubrandenburg, Hansestadt Wismar, Hansestadt Stralsund, Hansestadt Greifswald) gehören nicht zu der Gebietskulisse, in der Investitionen aus den Budgets der LAG unterstützt werden können. Des Weiteren unterstützt das Ministerium für Inneres und Sport mit dem Instrument der kommunalen Kofinanzierung die Kommunen bei der Finanzierung ihres erforderlichen Eigenanteils.