Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3400 6. Wahlperiode 11.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Befristete Beschäftigung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. In diesem Sinne geht die Landesregierung bei der Beantwortung der Fragen beim Begriff „Landesbehörden“ von der unmittelbaren Landesverwaltung aus. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Henning Foerster auf Drucksache 6/3096 mit dem Titel „Befristete Beschäftigung in Landesministerien und Landesbehörden“ wurde offensichtlich für den Schul- und Hochschulbereich nur der Kernbereich dargestellt . 1. Warum wurde die Anfrage an die Landesregierung nicht vollumfäng- lich beantwortet? Die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3096 wurde - wie gefragt - hinsichtlich der Landesministerien und Landesbehörden im Sinne des § 2 Absatz 2 Organisationsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LOG M-V) vollumfänglich beantwortet. Drucksache 6/3400 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Es wurden alle Informationen, über die die Landesregierung in diesem Zusammenhang verfügt, mitgeteilt. Die Schulen als nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern zählen insofern nicht zur unmittelbaren Landesverwaltung. Den Hochschulen, für die das LOG M-V nach dessen § 1 Absatz 2 nicht gilt, liegen die geforderten Daten IT-gestützt nicht vor, sodass eine Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/3096 über den Kernbereich hinaus einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert hätte. Im Interesse des Fragestellers zur oben genannten Kleinen Anfrage wurde deshalb vonseiten der Landesregierung auf die bereits vorliegende Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drucksuche 6/3044 verwiesen, in der umfangreiche Daten zu Beschäftigungsverhältnissen auch des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen im Jahr 2013 ausgewiesen werden. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass sie ihrer Informationsbeschaffungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist. 2. Für welche Bereiche der Landesregierung und Landesbehörden ist die Antwort ebenfalls unvollständig? Die Landesregierung hat im Sinne der Antwort zu Frage 1 für alle Bereiche der unmittelbaren Landesverwaltung vollständig geantwortet. 3. Wie hoch waren im Zeitraum von 2008 bis 2013 die Anzahl und der Anteil der an öffentlichen Schulen des Landes befristet Beschäftigten (bitte insgesamt sowie getrennt nach ausgebildeten Lehrkräften, Erzieherinnen/Erziehern und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern darstellen)? Die Anzahl und der Anteil der an öffentlichen Schulen befristet Beschäftigten wurde seitens der Landesregierung bereits vollumfänglich mit den Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/1991 und 6/3178 beantwortet. Der Anteil der Seiteneinsteiger an den befristet Beschäftigten für das Schuljahr 2013/2014 wird in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3178, Frage 2, beantwortet. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen werden die personenbezogenen Daten in den elektronischen Personalverwaltungssystemen vollständig nur für die Dauer von sechs Monaten nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters gespeichert. Danach dürfen nur noch Rumpf- sowie anonymisierte Datensätze vorgehalten werden. Um die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unter den befristet Beschäftigten der Schuljahre 2008/2009 bis 2012/2013 zu identifizieren, müssten von den personalführenden Dienststellen die Personalakten für den betroffenen Zeitraum einzeln eingesehen und ausgewertet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3400 3 4. Wie viele der befristet Beschäftigten sind im Zeitraum von 2008 bis 2013 anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden (bitte insgesamt sowie getrennt nach ausgebildeten Lehrkräften , Erzieherinnen/Erziehern und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern darstellen)? 5. Mit wie vielen der von 2008 bis 2013 befristet Beschäftigten sind nach Ablauf der Befristung erneut befristete Arbeitsverträge abgeschlossen worden (bitte insgesamt sowie getrennt nach ausgebildeten Lehrkräften, Erzieherinnen/Erziehern und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern darstellen)? 6. Wie viele der von 2008 bis 2013 befristet Beschäftigten haben mehr- fache befristete Beschäftigungsverhältnisse nacheinander, ggf. auch mit Unterbrechung des Zeitraumes der Sommer- oder Semesterferien, erhalten (bitte insgesamt sowie getrennt nach ausgebildeten Lehrkräften , Erzieherinnen/Erziehern und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern darstellen)? 7. Wie viele sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen im Bereich der Schulen und Hochschulen gab es in den Jahren 2008 bis 2013 jährlich und mit welcher Begründung (bitte insgesamt sowie getrennt nach ausgebildeten Lehrkräften, Erzieherinnen/Erziehern und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern darstellen)? Zu 4, 5, 6 und 7 Die Frage ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage und auch in Anbetracht möglicher Fristverlängerungen nicht zu beantworten. Dies würde einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand bedeuten. Von den personalführenden Behörden müssten zwischen 13.000 und 14.000 Personalakten eingesehen und ausgewertet werden. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 8. Wie viele befristet Beschäftigte an den öffentlichen Schulen des Landes gibt es mit Beginn des Schuljahres 2014/2015? a) Wie viele der befristet Beschäftigten waren schon im Schuljahr 2013/2014 befristet beschäftigt? b) Warum wurde die Befristung erneuert? c) In wie vielen Fällen sind der neuerlichen Befristung schon mehrere befristete Arbeitsverhältnisse vorangegangen? Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 gemäß § 57 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern gab es an den öffentlichen Schulen 116 befristet Beschäftigte. Drucksache 6/3400 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Von den 116 befristet Beschäftigten waren 109 bereits im Schuljahr 2013/2014 mindestens einmal befristet beschäftigt. Zu b) Die Frage ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage nur mir einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zu beantworten, da von den personalführenden Behörden sämtliche relevante Personalakten eingesehen und ausgewertet werden müssten. Erfahrungsgemäß gehören zu den häufigsten Ursachen zum Beispiel die zeitliche Begrenzung von Kurz- und Langzeiterkrankungen, Kuraufenthalte, Elternzeit, Beurlaubungen gemäß § 28 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder, Rente wegen Erwerbsminderung gemäß § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (Rente auf Zeit). Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu c) In 72 Fällen sind der neuerlichen Befristung schon mehrere befristete Arbeitsverhältnisse vorangegangen.