Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3405 6. Wahlperiode 19.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Finanzierung und Aufgaben des staatlichen Gartenkonservators und ANTWORT der Landesregierung Die Stelle des staatlichen Gartenkonservators beim Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Willen der Landesregierung zukünftig nicht mehr besetzt. Hierfür stand bislang eine unbefristete Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesol- dungsgesetz zur Verfügung. Die Landesregierung plant nunmehr, die Aufgaben eines staatlichen Konservators mit Beginn des kommenden Jahres einer Hochschulprofessur zuzuordnen, die demnach neben Lehre und Forschung auch Tätigkeiten eines staatlichen Gartenkonservators wahrnehmen soll. 1. In welcher Höhe sind die jährlichen Bezüge und Nebenleistungen für eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 im Haushalt in etwa anzu- setzen? Für eine Planstelle der Besoldungsgruppe A14 sind Personalausgaben entsprechend Anlage 8 der Ergänzung zum Haushaltsrunderlass 2014/2015 vom 30.11.2012 in Höhe von 62.200 Euro zu veranschlagen. Drucksache 6/3405 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Besoldungsgruppe wurde bzw. wird die Stelle der Hoch- schulprofessur ausgeschrieben, die zukünftig die Aufgaben des staat- lichen Gartenkonservators mit übernehmen soll? a) In welcher Höhe sind die jährlichen Bezüge und Nebenleistungen für die Stelle dieser Hochschulprofessur im Haushalt in etwa anzu- setzen? b) Wie erfolgt die Finanzierung und haushalterische Ausbringung der Stelle dieser Hochschulprofessur? c) Welchen zeitlichen Umfang nehmen die Aufgaben des staatlichen Gartenkonservators in der zuständigen Hochschulprofessur nach Auffassung der Landesregierung in etwa in Anspruch? Die Fragen 2 und 2 a) werden im Zusammenhang beantwortet. Die Professur „Gartengeschichte/Gartendenkmalpflege“ wurde beziehungsweise wird mit der Besoldungsgruppe W 2 Bundesbesoldungsordnung W ausgeschrieben. Personalausgaben sind entsprechend Anlage 8 der Ergänzung zum Haushaltsrunderlass 2014/2015 vom 30.11.2012 in Höhe von 71.900 Euro zu veranschlagen. Zu 2 b) Die Finanzierung der Beschäftigungsposition wird zurzeit untersetzt. Zu 2 c) Die Aufgaben des staatlichen Gartenkonservators werden einen zeitlichen Umfang von 50 Prozent der Professur nicht übersteigen. 3. Steht dem Stelleninhaber für die Aufgaben des staatlichen Garten- konservators nach Auffassung der Landesregierung zukünftig mehr, weniger oder vergleichbar viel Zeit zur Verfügung (Antwort bitte begründen)? Aufgaben, die bisher der staatliche Gartenkonservator wahrgenommen hat, werden in Abstimmung mit der Fachhochschule in Neubrandenburg neu strukturiert werden. Ob dies dann bezogen auf die Aufgaben mehr, weniger oder vergleichbar viel Zeit in Anspruch nimmt, wird erst in der Zukunft beurteilt werden können. (Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 6.) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3405 3 4. Mit welchen Ausgaben rechnet die Landesregierung für die etwaige Vergabe von Gutachteraufträgen oder die befristete Einstellung von Fachkräften im Jahr 2015 und inwiefern sind die Ausgaben haushalte- risch untersetzt? Inwieweit Gutachteraufträge vergeben werden müssen oder die befristete Einstellung von Fachkräften erforderlich werden wird oder ob Hilfe aus anderen Teilen der Landesverwaltung ermöglicht werden kann, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Die gegebenenfalls erforderlichen Mittel werden im Kapitel 0725 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zur Verfügung gestellt. 5. Wie hoch waren die Ausgaben für Gutachteraufträge oder befristete Einstellungen von Fachkräften in Zusammenhang mit Aufgaben des staatlichen Gartenkonservators in den Jahren 2010 bis 2013 (bitte jeweils für die Haushaltsjahre angeben)? Für Gutachteraufträge oder befristete Einstellungen von Fachkräften im Zusammenhang mit Aufgaben des staatlichen Gartenkonservators waren in den Jahren 2010 bis 2013 keine Ausgaben zu tätigen. 6. In welchem Umfang und auf welcher Grundlage kann der zukünftige Stelleninhaber für die Aufgaben des staatlichen Gartenkonservators ggf. auf Ressourcen des Landesamts für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern zurückgreifen? Die Aufgaben werden in Abstimmung mit der Fachhochschule in Neubrandenburg neu strukturiert werden. Es wird sich jedoch bei den dort wahrgenommenen Aufgaben der Gartendenkmalpflege auch in Zukunft hauptsächlich um wissenschaftliche und gutachterliche Tätigkeiten handeln, die wegen der dafür erforderlichen spezifischen Fachqualifikation künftig ausschließlich durch den Professor an der Fachhochschule Neubrandenburg oder andere Externe wahrgenommen werden können. Die auf dieser Grundlage zu treffenden behördlichen Entscheidungen bleiben wie bisher Aufgabe des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes werden den Lehrstuhl- inhaber oder die Lehrstuhlinhaberin in geeigneter Weise unterstützen.