Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3406 6. Wahlperiode 10.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Zielabweichungsverfahren für Windenergieanlagen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Gemäß § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 5 Absatz 6 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Mai 1998 - Landesplanungsgesetz (LPlG) - (GVOBl. M-V 1998, S. 503, 613), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323), kann von Zielen der Raumordnung abgewichen werden. Gemäß dem Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Landesplanungsgesetz - kann ein Planungsträger oder eine juristische Person von Zielen eines Raumentwicklungsprogramms abweichen. Die oberste Landesplanungsbehörde kann im Einvernehmen mit den jeweils berührten Fachministerien Abweichungen zulassen, wenn diese aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse nach raumordnerischen Gesichtspunkten geboten sind und die Raumentwicklungsprogramme in ihren Grundzügen nicht berührt werden. Drucksache 6/3406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele sogenannte Zielabweichungsverfahren für die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete wurden bislang in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt bzw. sind derzeit im Verfahren (bitte mit Angabe des Ortes und der jeweiligen Planungsregion)? Nachfolgend sind die Verfahren aufgeführt, die mit einer Zustimmung zur Zielabweichung abgeschlossen wurden: Gemeinde Planungsregion Glasin Region Rostock Poppendorf Region Rostock Stadt Grevesmühlen Westmecklenburg Werder, Kessin und Stadt Altentreptow Mecklenburgische Seenplatte Datzetal Mecklenburgische Seenplatte Datzetal Mecklenburgische Seenplatte Offshore-Windpark Arcardis Ost 1 Ostsee, Küstenmeer Für Angaben zu den Verfahren mit abgelehnten Anträgen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für Angaben zu den derzeit im Verfahren befindlichen Zielabweichungsanträgen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 2. Wie viele Anlagen mit welcher Leistung und an welchen Standorten unter Angabe der jeweiligen Betreiber/Investoren sind im Rahmen von Zielabweichungsverfahren bislang genehmigt bzw. errichtet worden? Da dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung nicht bekannt ist, wer aktuell die Windenergieanlagen betreibt, ist anstelle des jeweiligen Betreibers/Investors der Antragsteller genannt, der zumindest teilweise auch Investor war beziehungsweise ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3406 3 Gemeinde Antragsteller Art und Anzahl der Anlagen mit Angabe der Leistung Glasin Gemeinde Glasin 2 Prototypen 0,5 MW1/WEA2 Poppendorf WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH 2 Prototypen 2,3 MW/WEA, 2 Prototypen 3,6 MW/WEA Stadt Grevesmühlen KENERSYS EUROPE GmbH 4 Prototypen 2,0 MW/WEA Werder, Kessin und Stadt Altentreptow WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH 15 Anlagen 7,5 MW/WEA, 13 Anlagen 2,3 MW/WEA Datzetal NTS Energie- und Transportsysteme GmbH 1. Testanlage zur Erprobung von Höhenwinden (keine Einspeisung in das öffentliche Netz) Datzetal NTS Energie- und Transportsysteme GmbH 2. Testanlage zur Erprobung von Höhenwinden (keine Einspeisung in das öffentliche Netz) 1 MW - Megawatt 2 WEA - Windenergieanlage 3. Wie viele Anträge auf Zielabweichung für die Errichtung von Windenergieanlagen , für welche Orte und Planungsregion wurden bislang abgelehnt und aus welchen Gründen? Abweichungen können zugelassen werden, wenn diese aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse nach raumordnerischen Gesichtspunkten geboten sind und die Raumentwicklungsprogramme in ihren Grundzügen nicht berührt werden. Entsprechende raumordnerische Gesichtspunkte liegen insbesondere bei Neuansiedlung eines Unternehmens, Schaffung einer überdurchschnittlichen Anzahl von Arbeitsplätzen, besonderen Investitionen in Forschung und Innovation, wirtschaftlicher Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windparks vor. Gemeinde Planungsregion Ablehnungsgrund Eixen Vorpommern Mit dem Zielabweichungsverfahren wollte die Gemeinde ein bestehendes Windeignungsgebiet streichen lassen. Das ist mit einem Zielabweichungsverfahren nicht möglich. Stadt Grimmen Vorpommern Gründe, die für eine Zustimmung zu einer Zielabweichung erforderlich sind, wie zum Beispiel die Neuansiedlung eines Windenergieanlagenherstellers im Land, der für die Erprobung und Entwicklung von WEA-Typen in der unmittelbaren Umgebung der Produktionsstätte einen Teststandort benötigt, wurden von der Stadt Grimmen nicht vorgetragen. Drucksache 6/3406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Gemeinde Planungsregion Ablehnungsgrund Groß Krams Westmecklenburg Es konnten keine Arbeitsplatzeffekte des Projektes im Bereich Entwicklung und Produktion in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen werden, die über das hinausgehen, was sich bei jeder derartigen Investition einstellt. Für die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens ist aber die Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen im Bereich Entwicklung und Produktion in MecklenburgVorpommern Voraussetzung. Rosenow Mecklenburgische Seenplatte Eine gründliche Prüfung war nicht möglich, weil kein konkreter Anlagenstandort in den Antragsunterlagen angegeben war. Die Aussichten für die Zustimmung zu einer Zielabweichung waren äußerst gering, weil die Kriterien zur Festlegung von Eignungsgebieten in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen im Bereich der Deponie gegen die Errichtung von Windenergieanlagen sprachen. Müssentin Vorpommern Als Grund für eine Zielabweichung wurden mögliche Kosteneinsparungen durch Stromeigenbedarfsdeckung angegeben. Dieser stellt keine Rechtfertigung für die Zustimmung zu einer Zielabweichung dar. Stadt Altentreptow Mecklenburgische Seenplatte Das Projekt unterscheidet sich nicht von regelmäßig beantragten Windenergieanlagen in dafür vorgesehenen Eignungsgebieten. Es dient ausschließlich dazu, regenerative Energie zu erzeugen. Besonderheiten des Projektes, die in ihrer Bewertung dazu führen können, dass das Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten geboten ist (zum Beispiel Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern durch innovative Maßnahmen des Vorhabens), wurden nicht dargelegt. Iven Vorpommern Das Projekt unterscheidet sich nicht von regelmäßig beantragten Windenergieanlagen in dafür vorgesehenen Eignungsgebieten. Es dient ausschließlich dazu, regenerative Energie zu erzeugen . Besonderheiten des Projektes, die in ihrer Bewertung dazu führen können, dass das Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten geboten ist (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg -Vorpommern durch innovative Maßnahmen des Vorhabens), wurden nicht dargelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3406 5 Gemeinde Planungsregion Ablehnungsgrund Stadt Grimmen Vorpommern Der Antrag für die Zielabweichung ließ nicht erkennen, dass diese unter raumordnerischen Gesichtspunkten geboten ist, was unter anderem Voraussetzung für die Zustimmung zur Zielabweichung wäre. Glasow und Krackow Vorpommern Das Projekt unterscheidet sich nicht von regelmäßig beantragten Windenergieanlagen in dafür vorgesehenen Eignungsgebieten. Es dient ausschließlich dazu, regenerative Energie zu erzeugen. Besonderheiten des Projektes, die in ihrer Bewertung dazu führen können, dass das Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten geboten ist (zum Beispiel Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern durch innovative Maßnahmen des Vorhabens), wurden nicht dargelegt. 4. Wie viele Anträge auf Zielabweichung für die Errichtung von Windenergieanlagen liegen von welchen Betreibern/Investoren für welche Orte und in welchen Planungsregionen aktuell vor? Derzeit liegen im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vier Anträge auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens vor: Projekt Betreiber/Investoren Gemeinde Planungsregion Kommunales Windparkprojekt Alt Zachun - Bandenitz - Holthusen - Sülstorf naturwind schwerin gmbh, mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern, Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Holthusen und Sülstorf, Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Naturschutzstiftung Deutsche Ostsee, Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung Alt Zachun, Bandenitz, Holthusen und Sülstorf Westmecklenburg Kommunaler Windpark Tarnow Ost Kloss New Energy GmbH, mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern, Gemeinden Dreetz, Tarnow und Stadt Bützow, Landgesellschaft MecklenburgVorpommern mbH Dreetz und Tarnow Region Rostock Drucksache 6/3406 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Projekt Betreiber/Investoren Gemeinde Planungsregion Windpark Voßberg (Deponie Stern) Voßberg GmbH Leipzig, Notus energy Plan GmbH & Co. KG, eno energy, DGO Deponiegesellschaft Ostvorpommern GmbH, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Gemeinden Iven und Spantekow Spantekow Region Rostock Energieinfrastrukturvorhaben RH2-Pribsleben /Tützpatz/ Gültz (RH2-PTG) WIND-WASSERSTOFF-projekt GmbH & Co. KG Pribsleben, Tützpatz und Gültz Mecklenburgische Seenplatte 5. Welche Gründe werden für die Abweichung von den Zielen des LEP und der Regionalen Raumentwicklungsprogramme für die Errichtung von Windkraftanlagen aufgeführt? Für die Abweichung von den Zielen der Raumordnung werden Gründe wie die wirtschaftliche Teilhabe von Bürgern und Kommunen, die regionale Wertschöpfung, die Umnutzung einer planmäßig stillgelegten Deponiefläche und die technische Innovation, wie zum Beispiel die Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz angeführt. 6. Gibt es für Zielabweichungsverfahren für die Errichtung von Windkraftanlagen Regelungen für die Beteiligung von Bürgern und Kommunen oder sind solche Regelungen zukünftig vorgesehen? Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Beteiligung von Bürgern und Kommunen im Zielabweichungsverfahren. Bei allen anhängigen Verfahren sollen mehr als zwei Windenergieanlagen errichtet werden und es ist deshalb grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren durch das zuständige Amt für Raumordnung und Landesplanung durchzuführen, in dem die Beteiligung von Bürgern und Kommunen gemäß § 15 des Landesplanungsgesetzes erfolgt. Wenn die für die Verwirklichung des Vorhabens vorgesehene Fläche im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibungen der Regionalen Raumentwicklungsprogramme als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden soll und bereits eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit erfolgt ist, kann auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet werden.