Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3408 6. Wahlperiode 21.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haushaltsreste und ANTWORT der Landesregierung Ich beziehe mich auf meine Kleine Anfrage „Haushaltsreste“ (Drucksache 6/3272). 1. In welchem Umfang sind die Haushaltsreste in den folgenden Titeln bereits durch Zuwendungsbescheide gebunden? Kap MG Titel Zweckbestimmung HH-Rest Soll 2014 Ist 31.08.2014 0602 50 683 50 Ausgaben zur Umsetzung der Wirtschafts- förderung 5.121,0 1.700,0 781,6 0602 60 683 60 Erhöhung der technologischen Leistungs- fähigkeit und Innovationskraft des Unter- nehmenssektors 29.678,1 0,0 5.239,2 0602 60 883 61 Bedarfsorientierte Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur 33.418,0 0,0 10.600,0 0602 60 892 60 Unterstützung zukunftsgerichteter Investitionen 143.527,6 0,0 4.320,4 0602 60 893 60 Ausbau infrastruktureller Potenzialfakto- ren für Bildung, Forschung und Techno- logietransfer 14.481,1 0,0 4.148,8 0602 60 893 61 Förderung der Forschungskompetenzen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen 5.890,0 0,0 626,8 0604 07 883 22 Zuschüsse aus EFRE-Mitteln zur Förde- rung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch städtebauliche Maßnahmen in Sanierungs-, Entwicklungs- und Fördergebieten (Förderperiode 2007 - 2013) 31.180,0 0,0 3.077,2 Drucksache 6/3408 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Kap MG Titel Zweckbestimmung HH-Rest Soll 2014 Ist 31.08.2014 0770 08 891 02 Förderung von Investitionen an Hochschu- len für die EU-Förderperiode 2007 - 2013 (EFRE) 9.956,7 0,0 1.484,2 1004 60 683 60 Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten und der Leistungsfähigkeit der Unternehmen aus Mitteln des ESF 2007 - 2013 26.889,7 0,0 2.527,1 1004 60 683 62 Stärkung der Basis- und Schlüsselqualifi- kationen aus Mitteln des ESF 2007 - 2013 17.564,7 0,0 4.537,8 1004 60 685 60 Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftsnähe der Berufsausbildung aus Mitteln des ESF 2007 - 2013 20.584,8 0,0 506,6 1216 00 884 11 Zuweisungen an den BBL M-V für Investitionen 12.961,9 0,0 0,0 1502 00 883 02 Unterstützung von Innovationen zur Scho- nung natürlicher Ressourcen aus Mitteln des EFRE - Förderzeitraum 2007 - 2013 13.549,2 0,0 2.285,1 2. Was sind die Ursachen für die Bildung der Reste in der ausgewie- senen Höhe in den in Frage 1 angegebenen Titeln (bitte für jeden Titel angeben)? 3. Wie wird sichergestellt, dass die Mittel auch tatsächlich bis Ende 2015 ausgereicht und abgerechnet werden? Zu 1, 2 und 3 Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammengefasst in tabellarischer Form beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3408 3 Kap MG Titel HH-Reste (in Tausend Euro) Antwort zu Frage 1 (in Tausend Euro) Antworten zu Fragen 2 und 3 0602 50 683 50 5.121,0 1.651,4* Antwort zu Frage 2 Die Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) läuft von 2007 bis 2013. Aufgrund der sogenannten n+2-Regelung dürfen mit den bereitgestellten Mitteln auch förderfähige Ausgaben finanziert werden, die beim Zuwendungsempfänger bis 2015 entstanden sind. In der Haushaltsplanung wurden die Mittel in den Jahren 2007-2013 veranschlagt, die Umsetzung des Operationellen Programms sollte hingegen bis 2015 erfolgen. Diese Herangehensweise entspricht der Handhabung der Mittelbindung bei der Europäischen Kommission, die ebenfalls auf der 7-JahresVerteilung beruht. Die sich daraus ergebende Überlappungszeit von zwei Förderperioden soll den Übergang erleichtern und berücksichtigt die Erfahrungen aus bisherigen Übergangszeiten, dass zahlreiche Vorgaben der Europäischen Kommission und die Genehmigung der neuen Operationellen Programme nicht bereits zum Beginn einer neuen Förderperiode vorliegen. Gleichzeitig hat dies angesichts des erheblich zurückgehenden Mittelvolumens eine entlastende Funktion für das neue Programm. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass eine Planung des EFRE-Finanzvolumens von insgesamt 1.252 Millionen Euro inklusive der kofinanzierenden Fördermittel auf die 29 Fördermaßnahmen des Operationellen Programms für die Dauer der gesamten Förderperiode nicht bereits im Vorfeld die sich verändernden Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigen kann. Die erforderliche und EU- und programmseitig vorhandene Flexibilität äußert sich in entsprechenden Mittelverschiebungen zwischen den einzelnen Maßnahmen. Antwort zu Frage 3 Insbesondere durch die Verlängerung der einschlägigen Richtlinien bzw. die Auflage neuer Richtlinien, die Ausgestaltung der Zuwendungsbescheide und der Umsetzungsprozesse ist sowohl auf Ebene der Fördergrundlagen als auch auf Ebene der einzelnen Projekte gewährleistet, dass die EFRE-Mittel ausreichend lange in Anspruch genommen beziehungsweise ausgezahlt werden können. Für die Abrechnung gegenüber der Kommission ist ein Zeitrahmen bis zum 31. März 2017 vorgegeben. 0602 60 683 60 29.678,1 27.204,0* 0602 60 883 61 33.418,0 30.624,0* 0602 60 892 60 143.527,6 98.824,0* 0602 60 893 60 14.481,1 18.078,0* 0602 60 893 61 5.890,0 6.428,0* 0604 07 883 22 31.180,0 31.180,0* Drucksache 6/3408 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Kap MG Titel HH-Reste (in Tausend Euro) Antwort zu Frage 1 (in Tausend Euro) Antworten zu Fragen 2 und 3 0770 08 891 02 9.956,7 9.444,0** Antwort zu Frage 2 In der Folge einer Systemprüfung im Jahr 2011 wurde seitens der Prüfbehörde ein Bewilligungs- und Auszahlungsstopp bis zum Oktober 2012 ausgesprochen . Daher konnten insbesondere im Haushaltsjahr 2012 kaum EFRE-Mittel verausgabt und bewilligt werden, sodass vermehrt Reste zu übertragen waren. Aufgrund der n+2 Regelung ist jedoch eine fristgemäße Verausgabung sämtlicher EFREMittel zu erwarten. Die Beschaffung und Abrechnung von wissenschaftlichen Geräten ist in der Regel kurzzeitig realisierbar. Antwort zu Frage 3 Im Rahmen der Projektbegleitung wird sichergestellt, dass die Mittel fristgerecht verausgabt werden. 1004 60 683 60 26.889,7 11.851,4 Antwort zu Frage 2 Die Mittel wurden noch nicht ausgereicht beziehungsweise ausgezahlt, weil sie von den Zuwendungsempfängern noch nicht abgerufen/ angefordert wurden. Antwort zu Frage 3 Da bereits jetzt über 97 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Maßnahmegruppe 60 des Kapitels 1004 gebunden sind, kann von einer vollständigen Mittelinanspruchnahme aller dem Land zur Verfügung stehenden ESF-Mittel bis Ende des Jahres 2015 ausgegangen werden. 1004 60 683 62 17.564,7 19.147,2 1004 60 685 60 20.584,8 9.381,2 1216 00 884 11 12.961,9 0,0 Antwort zu Frage 2 Es ist bisher noch keine Zuweisung erfolgt. Die Baumaßnahme zur Errichtung der touristischen Basisinfrastruktur beim Schloss Bothmer wird jedoch bereits auf Grundlage eines genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginns realisiert. Daher konnten bisher keine Auszahlungsanträge gestellt werden und eine Resteübertragung war erforderlich. Antwort zu Frage 3 Im Rahmen der Förderentscheidung war für die Beurteilung der zeitlichen Aspekte der prognostizierte Bauzeitenplan maßgeblich. Hiernach ist eine rechtzeitige Fertigstellung und Abrechnung möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3408 5 Kap MG Titel HH-Reste (in Tausend Euro) Antwort zu Frage 1 (in Tausend Euro) Antworten zu Fragen 2 und 3 1502 00 883 02 13.549,2 13.549,2 Antwort zu Frage 2 Anträge konnten bis Ende 2013 im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz (Klimaschutz-Förderrichtlinie ) gestellt werden. Die n+2-Regelung ermöglicht es, Projekte bis in das Jahr 2015 hinein zu realisieren. Aufgrund von langfristigen Planungen, geänderten Rahmenbedingungen , längeren Realisierungszeiträumen vieler Klimaschutz-Projekte und aufgrund von Projektverzögerungen durch äußere Einflüsse (Witterung, Lieferzeiten etc.) kann es zu Projektverschiebungen kommen. Es wurden nur Projekte bewilligt, die in diesem und im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Dementsprechend kam es zur Bildung von Haushaltsresten . Antwort zu Frage 3 Alle Reste sind mit Bescheiden vollständig belegt. Die Bindungen erfolgten vorgabegemäß unter Nutzung der n+2 Regelung. Die Bescheide enthalten Festsetzungen von Bewilligungszeiträumen, die grundsätzlich nicht über die Jahresmitte 2015 hinausgehen. Entsprechend soll dadurch, in Kombination mit dem Einsatz der notwendigen Bearbeitungskapazitäten im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, die Mittel-auszahlung bis Ende 2015 erreicht werden. Folgende Abkürzungen wurden in der Tabelle zur Verbesserung der Übersichtlichkeit verwendet: Kap = Kapitel, MG = Maßnahmegruppe, HH = Haushalt. * Die Angabe der durch Zuwendungsbescheid gebundenen Mittel liefert nur zum Teil eine korrekte Aussage darüber, auf welche Weise die verfügbaren Haushaltsmittel verwendet werden. Zum ganz überwiegenden Teil sind die Ansätze für Fördermaßnahmen zugewiesen und werden hier den Regelungen der EFRE- Intervention entsprechend umgesetzt. Zudem ist zu erkennen, dass für einige Teilbereiche bereits mehr Mittel gebunden sind, als im Resteverfahren genehmigt worden sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die EU-Mittel bedarfsgerecht umverteilt worden sind. Dies ist wegen der Deckungsfähigkeit der jeweiligen EFRE-Haushaltsansätze und der entsprechenden Bestimmungen des Haushaltsgesetzes möglich. Freie Mittel des Haushaltstitels 0602 683.50 sollen künftig für die Kofinanzierung von EFRE-Mitteln der neuen Förderperiode (2014 - 2020) herangezogen werden. ** Der verbleibende Betrag von 512,7 Tausend Euro ist bereits antragsmäßig mit Projekten untersetzt. Die Bescheidung dieser Restsumme erfolgt in Kürze. Drucksache 6/3408 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. In welcher Höhe wurden bisher Darlehen aus dem Klimaschutzfonds ausgereicht (1502 862.02 „Darlehen für Innovationen zur Schonung natürlicher Ressourcen - Klimaschutzfonds EFRE 2007 - 2013“)? Über Bewilligungen aus der Richtlinie zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von Klimaschutz-Projekten in Mecklenburg-Vorpommern (Klimaschutz-Darlehensprogramm) wurden aus dem Klimaschutz-Darlehensfonds (1502 862.02) bisher 510,0 Tausend Euro ausgezahlt.