von 6
kleineAnfragen
D
i
e
Finanzm
inister
in
hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom
21.
November 2014
beantwortet.
LANDTAG MECKLENBURG
-
VORPOMMERN
Drucksache
6
/
3
40
8
6
. Wahlperiode
21.11.2014
KLEINE ANFRAGE
de
s
Abgeordneten
Johannes Saalfeld
, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Haushaltsreste
und
ANTWORT
der
Landesregierung
Ich beziehe mich auf meine Kleine Anfrage „Haushaltsreste“ (Druck
-
sache 6/3272).
1.
In welchem Umfang sind die Haushaltsreste in den folgenden Titeln
bereits durch Zuwendungsbescheide gebunden?
Kap
MG
Titel
Zweckbestim
mung
HH
-
Rest
Soll
2014
Ist
31.08.2014
0602
50
683
50
Ausgaben zur Umsetzung der Wirtschafts
-
förderung
5.121,0
1.700,0
781,6
0602
60
683
60
Erhöhung der technologischen Leistungs
-
fähigkeit und Innovationskraft des Unter
-
nehmenssektors
29.678,1
0,0
5.239,2
0602
60
883
61
Bedarfsorientierte
Verbesserung
der
wirtschaftsnah
en Infrastruktur
33.418,0
0,0
10.600,0
0602
60
892
60
Unterstützung
zukunftsgerichteter
Investitionen
143.527,6
0,0
4.320,4
0602
60
893
60
Ausbau infrastruktureller Potenzialfakto
-
ren für Bildung, Forschung und Techno
-
logietransfer
14.481,1
0,0
4.148,8
0602
60
893
61
Förderung der Forschungskompetenzen
an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
5.890,0
0,0
626,8
0604
07
883
22
Zuschüsse aus EFRE
-
Mitteln zur
Förde
-
rung einer nachhaltigen Stadtentwicklung
durch
städtebauliche Maßnahmen in
Sa
nier
ungs
-
,
Entwicklungs
-
und
Förder
gebieten (Förderperiode 2007
-
2013)
31.180,0
0,0
3.077,2
Drucksache
6
/
3
40
8
La
ndtag Mecklenburg
-
Vorpommern
-
6
. Wahlperiode
2
Kap
MG
Titel
Zweckbestimmung
HH
-
Rest
Soll
2014
Ist
31.08.2014
0770
08
891
02
Förderung von Investitionen an Hochschu
-
len für die EU
-
Förderperiode 2007
-
2013
(EFRE)
9.956,7
0,0
1.484,2
1004
60
683
60
Erhöhung des Qualifikationsniveaus der
Beschäftigten und der Leistungsfähigkeit
der Unternehmen aus Mitteln des ESF
2007
-
2013
26.889,7
0,0
2.527,1
1004
60
683
62
Stärkung der Basis
-
und Schlüsselqualifi
-
kationen aus Mitteln des ESF 2007
-
2013
17.564,7
0,0
4.537,8
1004
60
685
60
Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der
Wirtschaftsnähe der Berufsausbildung aus
Mitteln des
ESF 2007
-
2013
20.584,8
0,0
506,6
1216
00
884
11
Zuweisungen an den BBL M
-
V für
Investitionen
12.961,9
0,0
0,0
1502
00
883
02
Unterstützung von Innovationen zur Scho
-
nung natürlicher Ressourcen aus Mitteln
des EFRE
-
Förderzeitraum 2007
-
2013
13.549,2
0,0
2.285,1
2.
Was sind die Ursachen für die Bildung der Reste in der ausgewie
-
senen Höhe in den in Frage 1 angegebenen Titeln (bitte für jeden Titel
angeben)?
3.
Wie wird sichergestellt, dass die Mittel auch tatsächlich bis Ende 2015
ausgereicht und abgerechnet werden?
Zu 1, 2 und 3
Die Fragen 1
, 2 und
3 werden zusammengefasst in
tabellarischer Form beantwortet.
La
ndtag
Mecklenburg
-
Vorpommern
-
6
. Wahlperiode
Drucksache
6
/
3
40
8
3
Kap
MG
Titel
HH
-
Reste
(in Tausend
Euro)
Antwort zu
Frage 1
(in
Tausend
Euro)
Antworten zu
Frage
n
2
und 3
0602
50
683
50
5.121,0
1.651,4*
Antwort z
u Frage 2
Die Förderperiode des
Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (
EFRE
)
läuft von 2007 bis
2013. Aufgrund der sogenannten n+2
-
Regelung
dürfen mit den bereitgestellten Mitteln auch
förderfähige Ausgaben finanziert werden, die beim
Zuwendungsempfänger bis 2015 entstanden sind. In
der Haushaltsplanung wurden die Mittel in den Ja
hren
2007
-
2013
veranschlagt,
die
Umsetzung
des
Operationellen Programms sollte hingegen bis 2015
erfolgen. Diese Herangehensweise entspricht der
Handhabung der Mittelbindung bei der Europäischen
Kommission, die ebenfalls auf der 7
-
Jahres
-
Verteilung beruht.
Die sich daraus ergebende
Überlappungszeit von zwei Förderperioden soll den
Übergang
erleichtern
und
berücksichtigt
die
Erfahrungen aus bisherigen Übergangszeiten, dass
zahlreiche Vorgaben der Europäischen Kommission
und die Genehmigung der neuen Operatio
nellen
Programme nicht bereits zum Beginn einer neuen
Förderperiode vorliegen. Gleichzeitig hat dies
angesichts des erheblich zurückgehenden Mittel
-
volumens eine entlastende Funktion für das neue
Programm.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass eine Planung
des
EFRE
-
Finanzvolumens
von
insgesamt
1.252
Millionen Euro
inklusive der kofinanzierenden
Fördermittel auf die 29
Fördermaßnahmen des
Operationellen Programms für die Dauer der
gesamten Förderperiode nicht bereits
im Vorfeld die
sich verändernden Rahmenbe
dingungen und Bedarfe
berücksichtigen kann. Die erforderliche und EU
-
und
programmseitig vorhandene Flexibilität äußert sich in
entsprechenden Mittelverschiebungen zwischen den
einzelnen Maßnahmen.
Antwort z
u Frage 3
Insbesondere
durch
die
Verlängerung
der
einschlägigen Richtlinien bzw. die Auflage neuer
Richtlinien,
die
Ausgestaltung
der
Zuwendungsbescheide und der Umsetzungsprozesse
ist sowohl auf Ebene der Fördergrundlagen als auch
auf Ebene der einzelnen Projekte g
ewährleistet, dass
die EFRE
-
Mittel ausreichend lange in Anspruch
genommen
beziehungsweise
ausgezahlt werden
können. Für die Abrechnung gegenüber der
Kommission
ist
ein
Zeitrahmen
bis
zum
31.
März
2017 vorgegeben.
0602
60
683
60
29.678,1
27.204,0*
0602
60
883
61
33.418,0
30.624,0*
0602
60
892
60
143.527,6
98.824,0*
0602
60
893
60
14.481,1
18.078,0*
0602
60
893
61
5.890,0
6.428,0*
0604
07
883
22
31.180,0
31.180,0*
Drucksache
6
/
3
40
8
La
ndtag Mecklenburg
-
Vorpommern
-
6
. Wahlperiode
4
Kap
MG
Titel
HH
-
Reste
(in
Tausend
Euro)
Antwort zu
Frage 1 (in
Tausend
Euro)
Antworten zu Fragen 2 und 3
0770
08
891
02
9.956,7
9.444,0**
Antwort z
u Frage 2
In der Folge einer Systemprüfung im Jahr 2011 wurde
seitens der Prüfbehörde ein Bewilligungs
-
und
Auszahlungsstopp bis zum Oktober 2012 ausge
-
sprochen. Daher konnten
insbesondere im Haushalts
-
jahr 2012 kaum EFRE
-
Mittel verausgabt und
bewilligt werden, sodass vermehrt Reste zu über
-
tragen waren. Aufgrund der n+2 Regelung ist jedoch
eine fristgemäße Verausgabung sämtlicher EFRE
-
Mittel zu erwarten. Die Beschaffung und Ab
rechnung
von wissenschaftlichen Geräten ist in der
Regel
kurzzeitig realisierbar.
Antwort z
u Frage 3
Im Rahmen der Projektbegleitung wird sichergestellt,
dass die Mittel fristgerecht verausgabt werden.
1004
60
683
60
26.889,7
11.851,4
Antwort z
u Frage
2
Die Mittel wurden noch nicht ausgereicht
bezie
-
hungsweise
ausgezahlt, weil sie von den Zuwen
-
dungsempfängern noch nicht abgerufen/ angefordert
wurden.
Antwort z
u Frage 3
Da bereits jetzt über 97
% der Mittel
des Euro
-
päischen Sozialfonds (ESF)
in der Maßnahmegruppe
60 des Kapitels 1004 gebunden sind, kann von einer
vollständigen Mittelinanspruchnahme aller dem Land
zur Verfügung stehenden ESF
-
Mittel bis Ende des
Jahres 2015 ausgegangen werden.
1004
60
683
62
17.564,7
19.147,2
1004
60
685
60
20.584,8
9.381,2
1216
00
884
11
12.961,9
0,0
Antwort z
u Frage 2
Es ist bisher noch keine Zuweisung erfolgt. Die
Baumaßnahme
zur Errichtung der touristischen
Basisinfrastruktur beim Schloss Bothmer
wird jedoch
bereits auf Grundlage eines genehmigten
vorzeitigen
Maßnahmebeginns realisiert. Daher konnten bisher
keine Auszahlungsanträge gestellt werden und eine
Resteübertragung war erforderlich.
Antwort z
u Frage 3
Im Rahmen der Förderentscheidung war für die
Beurteilung der zeitlichen Aspekte der
prognostizierte
Bauzeitenplan maßgeblich. Hiernach ist eine
rechtzeitige Fertigstellung und Abrechnung möglich.
La
ndtag
Mecklenburg
-
Vorpommern
-
6
. Wahlperiode
Drucksache
6
/
3
40
8
5
Kap
MG
Titel
HH
-
Reste
(in
Tausend
Euro)
Antwort zu
Frage 1 (in
Tausend
Euro)
Antworten zu Fragen 2 und 3
1502
00
883
02
13.549,2
13.549,2
Antwort z
u Frage 2
Anträge konnten bis Ende 2013 im Rahmen der
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des
Landes Mecklenburg
-
Vorpommern zur Umsetzung
des Aktionsplans Klimaschutz (Klimaschutz
-
Förder
-
richtlinie) gestellt werden.
Die n+2
-
Reg
elung ermöglicht es, Projekte bis in das
Jahr 2015 hinein zu realisieren. Aufgrund von
langfristigen Planungen, geänderten Rahmenbedin
-
gungen, längeren
Realisierungszeiträumen vieler
Klimaschutz
-
Projekte und aufgrund von Projektverzö
-
gerungen durch äußere
Einflüsse (Witterung,
Lieferzeiten etc.) kann es zu Projektverschiebungen
kommen. Es wurden nur Projekte bewilligt, die in
diesem und im nächsten Jahr abgeschlossen werden.
Dementsprechend kam es zur Bildung von Haushalts
-
resten.
Antwort z
u Frage 3
Alle
Reste sind mit Bescheiden vollständig belegt.
Die Bindungen erfolgten vorgabegemäß unter
Nutzung der n+2 Regelung. Die Bescheide enthalten
Festsetzungen von Bewilligungszeiträumen, die
grundsätzlich nicht über die Jahresmitte 2015
hinausgehen. Entsprechend
soll dadurch, in Kombi
-
nation mit dem Einsatz der notwendigen Bearbei
-
tungskapazitäten
im
Landesförderinstitut
Mecklenburg
-
Vorpommern, die Mittel
-
auszahlung bis
Ende 2015 erreicht werden.
Folgende Abkürzungen wurden in der Tabelle zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit verwendet:
Kap = Kapitel
,
MG = Maßnahmegruppe
,
HH = Haushalt
.
*
Die Angabe der durch
Zuwendungsbescheid gebundenen Mittel liefert nur zum Teil eine korrekte Aussage
darüber, auf welche Weise die verfügbaren Haushaltsmittel verwendet werden. Zum ganz überwiegenden
Teil sind die Ansätze für Fördermaßnahmen zugewiesen und werden hier den Reg
elungen der EFRE
-
Intervention entsprechend umgesetzt.
Zudem ist zu erkennen, dass für einige Teilbereiche bereits mehr Mittel
gebunden sind, als im Resteverfahren genehmigt worden sind. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass die
EU
-
Mittel bedarfsgerecht umve
rteilt worden sind. Dies ist wegen der Deckungsfähigkeit der jeweiligen
EFRE
-
Haushaltsansätze und der entsprechenden Bestimmungen des Haushaltsgesetzes möglich
.
Freie Mittel
des Haushaltstitels 0602 683.50 sollen künftig für die Kofinanzierung von EFRE
-
Mit
teln
der neuen
Förderperiode (2014
-
2020) herangezogen werden.
**
Der verbleibende Betrag von 512,7
Tausend Euro
ist bereits antragsmäßig mit Projekten untersetzt
.
Die
Bescheidung dieser Restsumme erfolgt in Kürze.
Drucksache
6
/
3
40
8
La
ndtag Mecklenburg
-
Vorpommern
-
6
. Wahlperiode
6
4.
In welcher Höhe wurden bisher Dar
lehen aus dem Klimaschutzfonds
ausgereicht (1502 862.02 „Darlehen für Innovationen zur Schonung
natürlicher Ressourcen
-
Klimaschutzfonds EFRE 2007
-
2013“)?
Über Bewilligungen aus der Richtlinie zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von
Klimaschutz
-
Projekten in Mecklenburg
-
Vorpommern (Klimaschutz
-
Darlehensprogramm)
wurden aus dem Klimaschutz
-
Dar
lehensfonds (
1502
862.02) bisher 510,0
Tausend Euro
ausgezahlt.