Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3410 6. Wahlperiode 01.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Zugewiesene Lehrerwochenstunden gemäß §§ 3 und 4 der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2014/2015 und 2015/2016“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für das Schuljahr 2014/2015 erhielten die öffentlich allgemein bildenden Schulen Mecklenburg-Vorpommerns erstmals vor dem ersten Unterrichtstag ein verbindliches Grund- budget an Lehrerwochenstunden als Unterrichtsstundenpool. Durch diese frühe verbindliche Zuweisung resultierte eine höhere Planungssicherheit für die Einzelschule. Während des Planungsprozesses wurden entsprechenden Versorgungsreserven für etwaige Nachsteuerungen gebildet. Mit der Nachsteuerung wird die vorläufige Zuweisung an den tat- sächlichen Bedarf der Schule angeglichen. In der Folge entsteht mit der Nachsteuerung eine neue Gesamtzuweisung. Gemäß § 3 der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2014/2015 und 2015/2016“ erfolgt bei Schulen, deren anerkannte Schülerzahl zum Stichtag 15. Mai 2014 höher liegt als die Schülerzahl des Schuljahres 2013/2014, eine Grundbudgetanpassung im erforderlichen Umfang. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 4 Abs. 3 der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2014/2015 und 2015/2016“ werden Schulen, die aufgrund gestiegener Schülerzahlen Klassen bzw. Lerngruppen teilen müssen, die dafür erforderlichen Lehrerwochenstunden zugewiesen. Drucksache 6/3410 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In welcher Höhe erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 die Grundbudget- anpassung im Schuljahr 2014/2015 für eine höhere Schülerzahl gegenüber der Schülerzahl des Schuljahres 2013/2014 (bitte getrennt nach Schulen und jeweiligem Stundenumfang angeben)? Gemäß § 3 der Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 vom 16. April 2014 wurden den öffentlichen allgemein bildenden Schulen durch die Staatlichen Schulämter für das Schuljahr 2014/2015 ein Grundbudget von insge- samt 200.095,5 Lehrerwochenstunden zugewiesen. Mit Stand 14. November 2014 sind gegenwärtig 508 Lehrerwochenstunden der 1 Prozent- Versorgungsreserve gemäß § 3 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 den öffentlichen allgemein bildenden Schulen noch nicht zugewiesen. Dies entspricht 0,25 % des Grundbudgets des Schuljahres 2014/2015. Die bisher noch nicht ausgereichten Lehrerwochenstunden an den öffentlichen allgemein bil- denden Schulen werden weiterhin für erforderliche Nachsteuerungen während des laufenden Schuljahres 2014/2015 genutzt. Aufbereitete schulbezogene Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3227 ver- wiesen. 2. An wie vielen allgemein bildenden Schulen wurden in jeweils welchem Umfang aufgrund § 4 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 4 Abs. 3 der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2014/2015 und 2015/2016“ zusätzliche Stunden zugewiesen (bitte getrennt nach Schulen und jeweiligem Stundenumfang angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3227 verwiesen. Aufbereitete schulbezogene Daten im Sinne der Frage- stellung liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3410 3 3. Zu welchem Zeitpunkt wurden den zu den Fragen 1 und 2 genannten Schulen diese Lehrerwochenstunden zugewiesen (bitte getrennt nach Schulen und Zuweisungsgrund angeben)? Eine Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt jeweils eine Anpassung des Grundbudgets der Einzelschule erfolgte, ist nicht möglich, da einzelschulbezogene Daten zu den Nach- steuerungsprozessen und dem Datum der Nachsteuerung der Staatlichen Schulämter der Lan- desregierung nicht vorliegen und auch nicht Bestandteil der Gesamtbedarfserhebung für das Schuljahr 2014/2015 sind. 4. An welchen der zu den Fragen 1 und 2 genannten Schulen sind diese Stunden zum gegenwärtigen Zeitpunkt besetzt (bitte getrennt nach Schulen, Zuweisungsgrund und jeweils besetztem Umfang der zugewiesenen Stunden angeben)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage auf Druck- sache 6/3227 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Kennt- nisse vor. 5. Wie gewährleistet die Landesregierung die Durchführung des voll- umfänglichen Unterrichts sowie die notwendige Teilung von Klassen- bzw. Lerngruppen, wenn die zusätzlichen Stunden nicht besetzt worden sind? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob zusätzlich bereitgestellte Stunden aus der Versorgungsreserve nicht besetzt sind. Des Weiteren ist anzumerken, dass keine Daten darüber erhoben werden, inwieweit welche Stunden der Zuweisung an die Ein- zelschule aus der Versorgungsreserve resultieren. Die Erhebung dieser Daten würde im Ver- hältnis zu der Größenordnung der Stunden aus der Versorgungsreserve, die bereits den Schu- len zugewiesen wurden (lediglich 0,67 Prozent des gesamten Grundbudgets) zu einem unver- hältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen. Sofern Stunden beziehungsweise Stellenanteile nicht besetzt sind, ist die Landesregierung bestrebt, diese schnellstmöglich zu besetzen. Gege- benenfalls greifen zur Absicherung des Unterrichts die üblichen Maßnahmen zu Vermeidung von Unterrichtsausfall. Der Unterricht an den Einzelschulen ist planmäßig angelaufen.