Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3411 6. Wahlperiode 03.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Sicherheit in den Finanzämtern und anderen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Soweit sich die von der Fragestellerin aufgelisteten Behörden nicht in der Trägerschaft des Landes befinden, sondern in Trägerschaft der Kommunen, Landkreise, kreisfreien Städte beziehungsweise des Bundes, sind diese in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Dienstherr für die Sicherheit der Beschäftigten selbst verantwortlich. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich daher nur auf die Landesbehörden. Laut Medienberichten kam es am 1. September dieses Jahres zu einem schweren Gewaltverbrechen im Finanzamt Rendsburg in Schleswig- Holstein. Demnach hatte ein 55-jähriger Steuerberater offenbar aus Ärger über einen Steuerbescheid einen Sachgebietsleiter der Finanzbehörde in dessen Amtszimmer nach einem Wortwechsel erschossen; die Tatwaffe trug der Täter beim Betreten des Finanzamtes bei sich. Die Finanz- ministerin Schleswig-Holsteins kündigte daraufhin an, das abgestufte Sicherheitskonzept der Finanzverwaltung auf den Prüfstand zu stellen. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft und der Deutsche Beamtenbund würden den Vorfall zum Anlass nehmen, um u. a. über Sicherheits- konzepte in den Finanzämtern zu sprechen. Zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst gehören neben Polizeibeamten auch die sogenannten Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr, namentlich etwa der Vollzugsdienst, die Sozial- und Jugendämter, Ordnungsbehörden, Jobcenter, Gerichte und Finanzämter. Drucksache 6/3411 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Gibt es aktuell ein Sicherheitskonzept für die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern und wenn ja, was sind dessen wesentliche Inhalte? Sicherheitskonzepte beinhalten vor allem Regelungen zu organisatorischen, technischen sowie baulichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit. Ein Sicherheitskonzept, in dem alle organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen zusammengefasst sind, gibt es für die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht. Vor dem Hintergrund des in der Vorbemerkung genannten Vorfalles wird die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes vorbereitet, in dem die bereits vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen fest- und gegebenenfalls fortgeschrieben werden sollen. Das zu erarbeitende Konzept muss insbesondere dem Spannungsfeld zwischen der Sicherheit der Bediensteten und den berechtigten Ansprüchen an eine bürgernahe Steuerverwaltung gerecht werden. 2. Inwiefern sind besonders gefährdete Bereiche der Finanzverwaltung, wie Vollstreckungsstellen, Steuerfahndungsstellen sowie Bußgeld- und Strafsachenstellen derzeit vor Übergriffen hinreichend geschützt? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Stellen mit regelmäßigem Publikumsverkehr sollen grundsätzlich nicht in Einzelbüros untergebracht werden. Für die Vollstreckungsstellen wird dem Sicherheitsbedürfnis zusätzlich Rechnung getragen, indem die Büros, soweit möglich, mit Verbindungstüren ausgestattet sind. Die Sachgebiete für Steuerstrafrecht sind grundsätz- lich durch Zutrittsbeschränkungen gesichert. Es bestehen zudem Fortbildungsangebote in den Bereichen Deeskalation, Selbstverteidigung und Gefahrenabwehr für die entsprechenden Mitarbeitergruppen. 3. Inwiefern erkennt die Landesregierung im Hinblick auf das o. g. Gewaltverbrechen Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten? a) Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung denkbar? b) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gegebenenfalls bereits eingeleitet? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend und - in Abgrenzung zur Beantwortung der Frage 4 - lediglich bezogen auf die Finanzämter beantwortet. Grundsätzlich sieht die Landesregierung derzeit keine über die bereits bestehenden Sicher- heitsmaßnahmen hinausgehenden konkreten Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Sicher- heit der Beschäftigten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3411 3 Für den Bereich der Finanzämter wird jedoch nach Fertigstellung des Sicherheitskonzeptes (vgl. Antwort zu Frage 1) geprüft, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Prinzipiell ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen vorstellbar, die je nach bestehender Gefährdungslage ausgestaltet sein können. Dabei sollten jedoch nach Auffassung der Landesregierung organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen so aufeinander abgestimmt sein, dass sie insgesamt ein ausgewogenes Verhältnis bilden. In diesem Zusammenhang hängen die konkret erforderlichen und denkbaren Maßnahmen von den jeweiligen Gesamtumständen in der betroffenen Dienststelle ab; eine Aufzählung denkbarer Maßnahmen ist daher nicht möglich. 4. Für welche weiteren Berufsgruppen bzw. Behörden gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit Sicherheitskonzepte? a) Was sind die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Sicherheits- konzepte? b) Inwiefern erkennt die Landesregierung auch hier im Hinblick auf das o. g. Gewaltverbrechen Handlungsbedarfe und welche Maß- nahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten wurden gegebenenfalls bereits eingeleitet bzw. sind beabsichtigt? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Geschäftsbereich der Staatskanzlei: Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei gibt es ein Sicherheitskonzept, das im Wesentlichen Fragen der Zutrittsberechtigungen, der Videoüberwachungsanlage, des Wach- und Sicher- heitsdienstes sowie bauliche Maßnahmen umfasst. Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport: - Ministerium für Inneres und Sport: Im Ergebnis einer vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten sicherheitstechnischen Analyse für die Dienstgebäude des Ministeriums für Inneres und Sport wurde ein Sicherheitskonzept erarbeitet und umgesetzt. Im Wesentlichen umfasst das Sicherheitskonzept Fragen der Zutrittsberechtigungen, der Videoüberwachungsanlage, der Identifizierungskarten, des Wach- und Sicherheitsdienstes sowie bauliche Maßnahmen. - Polizeibereich: Die Landespolizei unterstützt andere Ressorts und Landesbehörden bei der Erstellung ihrer Sicherheitskonzepte durch sicherheitstechnische Gutachten zur baulichen Gestaltung und Umsetzung von Sicherheitsstandards durch das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern. Für den Bereich der Landespolizei gilt dies gleichermaßen. Drucksache 6/3411 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Darüber hinaus wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern und dem seinerzeit dafür zuständigen Ministerium ein Standardhandbuch für Polizeibauten erarbeitet und in Kraft gesetzt. Hier werden insbesondere Widerstandsklassen für Fenster, Türen und Wände für Dienststellen und besonders zu schützende Bereiche der Landespolizei definiert. Verhaltensregeln für die Landespolizei sind bundesweit für alle Polizeivollzugsbeamten festgelegt. Diese Grundsätze sind auch Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Landes- polizei. Daneben werden Mitarbeiter der Justizvollzugseinrichtungen im Rahmen der dortigen Fortbildungsmaßnahmen durch leitende Mitarbeiter der Landespolizei insbesondere zum Thema Geiselnahmen in Justizvollzugsanstalten fortgebildet. Mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden durch Mitarbeiter der Landespolizei Notfallpläne für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet, die insbesondere Verhaltensregeln bei Amoklagen beinhalten. Schlussendlich sind bei der Landespolizei für viele Behörden und Dienststellen der Landesverwaltung sogenannte Objektakten angelegt und werden ständig aktualisiert, die Erreichbarkeiten, Verhaltensregeln, Objektpläne und Anfahrskizzen beinhalten, damit bei entsprechenden Anlässen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei schnell und kompetent einschreiten können. - Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF): Die seit Ende des Jahres 2013 im AMF in Betrieb genommene Kasse für die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Taschengeld entspricht den Anforderungen der Richtlinie zur Sicherung von Kassen, Zahlstellen und Geldtransporten gegen Diebstahl und Beraubung - Sicherheitsrichtlinie Mecklenburg- Vorpommern. Die Sprechzeiten für die Ausländerinnen und Ausländer im AMF werden durch das Personal der Wachfirma begleitet. Geschäftsbereich des Justizministeriums: - Justizministerium: Im Geschäftsbereich des Justizministeriums gibt es Sicherheitskonzepte für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsanstalten und des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern (LaStar M-V). - Gerichte und Staatsanwaltschaften: Auf der Grundlage des Sicherheitskonzeptes für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Stand Mai 2012) wurde für jede Dienststelle ein individuelles Sicherheitskonzept erarbeitet, welches grundsätzliche Festlegungen zu Maßnahmen und Handlungsabläufen sowie zur Ausstattung der Gerichte und Staatsanwalt- schaften beinhaltet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3411 5 Dabei wurden verschiedene weitere Verwaltungsvorschriften beachtet, wie die Justiz- wachtmeisterdienstordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Geschäftsordnungsvorschrift Mecklenburg-Vorpommern, die Hausordnung, die Handlungsempfehlung zur Umsetzung des ständigen Pfortendienstes, das Konzept „Berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung“, die Richtlinie zur Sicherung von Kassen, Zahlstellen und Geldtransporten gegen Diebstahl und Beraubung und die Hinweise für den Ausbau von Dienstgebäuden für Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Anlagen. Das Sicherheits- konzept wurde jeweils in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern erarbeitet. Die entsprechenden baulich-technischen Änderungen, zum Beispiel der Einbau von Videoüberwachungsanlagen, werden derzeit sukzessive umgesetzt. Die Ausrüstung der Justizwachtmeister wurde insbesondere durch eine zentrale Beschaffung von Handfesseln, Einsatzstöcken, Torsonden etc. für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 erneuert. Darüber hinaus wird das Konzept der Aus- und Fortbildung der Justizwachtmeister derzeit überarbeitet. - Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern: Die Sicherheitskonzeption des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern (LaStar M-V) beinhaltet neben dem mechanischen Grund- schutz und der elektronischen Überwachung auch das gesamte Spektrum der Maßnahmen gegen mögliche Gefahren, die von Angriffen auf Personen und Sachen ausgehen können. Insbesondere sind für die innere Sicherheit in Dienststellen des LaStar M-V stets objektspezifische sicherungstechnische Empfehlungen durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern einzuholen sowie in Zusammenarbeit mit den Polizeidienst- stellen Objektschutzakten für besondere Lagen anzulegen. Zur Unterstützung der Planung und Durchführung von wirkungsvollen Maßnahmen ist für jeden Geschäftsbereich ein Beauftragter für Sicherheit zu benennen. Zudem ist für alle Dienststellen sicherzustellen, dass Besucher nur einen kontrollierten Zugang zu den Büros über einen Haupteingang erhalten. Auf Grundlage des Sicherheitskonzeptes sind Hausordnungen zu erstellen. Darin werden in Ausübung des Hausrechts klare und verbindliche organisatorische Regelungen gegenüber den Besuchern der Dienststellen des LaStar M-V getroffen und zugleich für die Bediensteten in Gefahrenlagen die ihnen gegenüber Besuchern zukommenden Befugnisse aufgezeigt. - Justizvollzugsanstalten: Die Sicherheitskonzepte der Justizvollzugsanstalten regeln Inhalte, die kaum vergleichbare Standards in anderen Behörden des Landes darstellen können. Hierbei steht die in den Vollzugsgesetzen verankerte Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Vordergrund. Generell gilt es, die Sicherheit der Beschäftigten angesichts der wahrzunehmenden Aufgaben der Dienststellen ständig neu zu bewerten. Diese sind aufgefordert, jährlich der beim Justiz- ministerium eingerichteten Arbeitsgruppe Sicherheit ihre Erfahrungen mit dem Sicherheits- konzept und etwaigen Handlungsbedarf mitzuteilen. Die Arbeitsgruppe selbst prüft, koordi- niert und unterstützt die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen und deren Umsetzung. Ergänzende Handlungsbedarfe können jeweils in der Fortschreibung der Konzepte Beachtung finden. Drucksache 6/3411 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Für die Unterbringung von Gerichten, Grundbuchämtern und Staatsanwaltschaften wird derzeit ein Standardhandbuch erarbeitet. Dies wird künftig auch allgemeingültige bauliche Sicherheitsanforderungen an die Unterbringung beinhalten. Geschäftsbereich des Finanzministeriums: Ein explizit erarbeitetes Sicherheitskonzept liegt nicht vor, gleichwohl wurden verschiedene bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen umgesetzt. Wesentlich sind bauliche Maßnahmen, durch die Einbrüche, Diebstähle, Beschädigungen der Gebäude, Anlagen und Dienstfahrzeuge sowie das Eindringen von unerwünschten Personen und potenziellen Gewalttätern verhindert werden sollen. Als wesentliche organisatorische Maßnahme kann die Einrichtung eines Pfortendienstes mit festgelegten Handlungsanwei- sungen benannt werden. Für den Bereich der Finanzämter wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus: Ein explizit erarbeitetes Sicherheitskonzept liegt nicht vor, gleichwohl wurden verschiedene bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen umgesetzt. Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: Schwerpunkt bildet die Gebäudesicherheit (Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung) sowie die Personenkontrolle durch die Pförtnerdienste. Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur selbst ist ein Pfortendienst einge- richtet, sodass die Ein- und Ausgangskontrolle gewährleistet ist, ebenso Kontrollgänge im Gebäude und Maßnahmen im Alarmfall sowie ein Streifendienst außerhalb der Dienst- zeiten. Eine Videoüberwachungsanlage für das Außengelände ist ebenfalls installiert. - Schulbereich: Am 29.01.2010 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Verwal- tungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Diese Verwaltungsvorschrift wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport erarbeitet und wird durch die beiden Ministerien regelmäßig überprüft. Die zugehörige Anlage „Notfallplan Mecklenburg-Vorpommern“ enthält detaillierte und mit der Polizei abgestimmte Handlungsanweisungen für Lehrkräfte, wie bei Gewalttaten an Schulen zu reagieren ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3411 7 - Hochschulbereich: Für den Bereich der Hochschulen wurden bereits teilweise Schulungen und Gespräche zur Gewaltprävention, zum Teil in Zusammenarbeit mit der Polizei, durchgeführt. Weiterhin wurden Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Sicherheitskonzepten gebildet. - Kulturbereich: Im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege besteht bislang kein Handlungsbedarf zur Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten vor Übergriffen. Auch im Staatlichen Museum ist es bisher nicht zu Übergriffen gekommen; aufgrund des besonnenen Handelns der Aufsichten konnten Eskalationen vermieden werden. Für die Galerie Alte und Neue Meister des Staatlichen Museums in Schwerin sowie für die Schlösser in Güstrow, Schwerin und Ludwigslust bestehen Sicherheitskonzepte, die mit dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Vorgaben zu Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung, Sicherheitsverglasungen, Türstärken und sonstiger einbruchsvorbeugender Ausstattung sowie organisatorischen Maßnahmen abge- stimmt sind. Alle vier Häuser haben an den Eintrittskassen einen „Überfalltaster“ und sind direkt mit der nächstliegenden Polizeistation verbunden. Zudem arbeiten in allen vier Häusern professionelle Sicherheitsfirmen. Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung: Derzeit gibt es im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landes- entwicklung zwei Sicherheitskonzepte, davon jeweils einmal für das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und für das Straßenbauamt Güstrow. Wesentliche Inhalte beider Sicherheitskonzepte sind bauliche Maßnahmen, durch die Ein- brüche in Tateinheit mit Diebstählen, Beschädigungen des Gebäudes, der Anlagen und Dienstfahrzeuge und das Eindringen von unerwünschten Personen und potenziellen Gewalt- tätern verhindert werden sollen. Als wesentliche organisatorische Maßnahmen können für das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Einrichtung eines Pforten- dienstes mit festgelegten Handlungsanweisungen, zum Beispiel für die Ein- und Ausgangs- kontrolle der Personen und Kraftfahrzeuge und Maßnahmen im Alarmfall benannt werden. Zusätzlich enthält die Hausordnung Regelungen zum Betreten und Verlassen des Gebäudes einschließlich Besucherverkehr. Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales: Auf der Grundlage von sicherungstechnischen Empfehlungen des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern werden erforderliche sicherheitstechnische Maßnahmen in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie in Abstimmung mit dem Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Dazu zählen im Wesentlichen Regelungen zur Zutrittsberechtigung, zur Ausübung des Wach- und Sicher- heitsdienstes sowie eine Videoüberwachung. Als bauliche Maßnahmen sind beispielhaft der Einbau von Sicherheitsglas in einzelnen Bereichen sowie die Installation von Überfallmeldern zu nennen. Drucksache 6/3411 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Im nachgeordneten Landesamt für Gesundheit und Soziales sind Dienstgebäude teilweise nur nach vorheriger Anmeldung per Haustelefon oder per automatischem Türöffner zu betreten. Im Hinblick auf das in der Vorbemerkung angeführte Gewaltverbrechen wurden keine über die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen hinausgehenden verschärfenden Maßnahmen einge- leitet. Planungen und Entwicklungen ergeben sich aus den vorgenannten Darstellungen zu den einzelnen Geschäftsbereichen. 5. Wie haben sich die Ausgaben des Landes für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in öffentlichen Behörden in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach den jeweiligen Geschäftsbereichen)? Die sicherheitstechnischen Maßnahmen werden in der Regel im Zuge von Baumaßnahmen durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die Kosten hierfür werden nicht getrennt erfasst, sodass eine Darstellung der Kostenentwicklung für die Jahre 2010 bis 2014 nicht möglich ist. Hierzu müssten alle Bauakten (circa 500 Maß- nahmen) der betreffenden Jahre manuell gesichtet und entsprechend ausgewertet werden. Das Gleiche gilt für die Ausgaben für sicherheitstechnische Maßnahmen außerhalb von Bau- maßnahmen des Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern. Diese Ausgaben werden nicht in gesonderten Haushaltstiteln erfasst, sodass sämtliche Titel, die hierfür möglicherweise in Frage kommen würden, unter Hinzuziehung der entsprechenden Akten einzeln ausgewertet werden müssten. Dieses würde im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand darstellen. 6. Inwiefern ist nach Kenntnis bzw. Auffassung der Landesregierung die Sicherheit der Beschäftigten in kommunalen Behörden grundsätzlich hinreichend gewährleistet? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Frage könnte nur durch eine entsprechende Abfrage bei den Landkreisen beantwortet werden. Eine verbindliche Informationsanordnung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 80 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern besteht nicht. Soweit kommunale Beschäftigte an den Schulen eingesetzt werden, geht die Landesregierung davon aus, dass ein hinreichender Schutz durch die am 29.01.2010 veröffentlichte Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet ist. Im Übrigen befinden sich die eingangs aufgelisteten Behörden (Sozial- und Jugendämter sowie Jobcenter) in Trägerschaft der Landkreise, kreisfreien Städte beziehungsweise des Bundes. Für die Sicherheit der Beschäftigten in diesen Behörden sind die vorgenannten Träger in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Dienstherr selbst verantwortlich und nicht die Landesregierung.