Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3413 6. Wahlperiode 11.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fortführung der Arbeit der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ und ANTWORT der Landesregierung Im Rahmen des bis Ende 2014 befristeten Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ ist es gelungen, in allen Ländern ein Unterstützungsnetzwerk von Serviceagenturen aufzubauen, einen bundesweiten Austausch um gute Konzepte und Strukturen zu führen und den Schulen zu helfen, ihre Ganztagsangebote zu qualifizieren. 1. In welchem Umfang wird die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in Mecklenburg-Vorpommern durch das Land beziehungsweise durch den Bund jährlich unterstützt (bitte aufschlüsseln nach Land und Bund bzw. Personal- und Sachmitteln)? Der aktuelle Finanzierungsplan für die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ MecklenburgVorpommern ist der Tabelle zu entnehmen. Drucksache 6/3413 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bund Land Personalausgaben 66.670 Euro 1½ Lehrerstellen Agenturleitung/Büroassistenz 71.406 Euro Sachkosten 31.434 Euro Mieten, Vergabe von Aufträgen, Honorare, Tagungen allgemeine Verwaltung, Reisekosten Öffentlichkeitsarbeit Sachkosten, Geschäftsbedarf und Reisekosten für Ganztagsschule 26.698 Euro 98.104 Euro Gesamt 98.104 Euro 2. Welche Aufgaben hat die Serviceagentur bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote in den Schulen, wie nimmt sie diese Aufgabe wahr? Folgende Aufgaben werden wahrgenommen: - Begleitung und Moderation von kommunalen, regionalen, thematischen und länderübergreifenden Ganztagsschulnetzwerken, - Organisation von Lernstudios und Hospitationen, - Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen, - Angebot von Seminaren zum Thema „Ganztag“ für Lehramtsstudierende und Studien- leitungen, - Transfer von Ergebnissen der Ganztagsschulforschung, - Schulspezifische Beratung und Begleitung, - Informations- und Materialangebote. 3. Welche weiteren Unterstützungsleistungen zur Qualitätsentwicklung stellt das Land den Schulen mit Ganztagsangeboten zur Verfügung? Neben den Unterstützungs- und Begleitangeboten der Serviceagentur mit dem ganz speziellen Fokus auf die ganztägige Bildung und Erziehung steht den Ganztagsschulen das allgemeine Unterstützungssystem seitens des Instituts für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern zur Verfügung. Im Rahmen der Einführung ganztagsspezifischer Finanzbudgets wurden in den unteren Schulbehörden entsprechende Beratungs- und Dienstleistungsstellen für die Schulen eingerichtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3413 3 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität der bisher durch die Serviceagentur geleisteten Arbeit? Die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ ist für die Ganztagsschulen des Landes wertvoller Partner. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, die Arbeit der Serviceagentur in 2015 fortzuführen oder sogar auszubauen, um den Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung zu unterstützen? Die durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ vorgehaltenen Angebote (siehe Antwort zu Frage 2) werden als notwendig erachtet. 6. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die drohende Einschränkung der Arbeit durch den Wegfall der Bundesmittel ab Januar 2015 durch Landesmittel zu kompensieren? Aktuell erfolgt eine umfassende Prüfung von möglichen Perspektiven, um Einschränkungen zu vermeiden. 7. Wie hoch ist der Anteil der ab Januar 2015 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung den Ländern für zusätzliche Maßnahmen im Bildungsbereich (BAföG-Kompensation) zur Verfügung gestellten Mittel, der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bewirtschaftet werden kann? Durch die Kostenübernahme des Bundes wird ab Januar 2015 der bisherige 35-prozentige Landesanteil an den BAföG-Mitteln dem Land voll für Bildungsaufgaben zur Verfügung stehen. 8. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, die Fortführung beziehungsweise einen Ausbau der Arbeit der Serviceagentur durch Nutzung dieser Mittel zu gewährleisten? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Drucksache 6/3413 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Vorschlag der Deut- schen Kinder- und Jugendstiftung, den jährlich stattfindenden bundesweiten Ganztagskongress in 2014 abzusagen, um damit Mittel für eine Fortführung der Arbeit der Serviceagenturen bis Ende Februar 2015 zu sichern? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.