Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/343 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Ausscheiden von Lehrkräften aus dem Schuldienst und ANTWORT der Landesregierung Die Kleine Anfrage bezieht sich schwerpunktmäßig auf das Ausscheiden hauptberuflicher Lehrkräfte. 1. Wie viele hauptberufliche Lehrkräfte haben seit 2007/2008 den Schul- dienst verlassen (bitte schuljahresbezogen darstellen, nach allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie nach „Eintritt in den Ruhestand“ und „Dienst-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeit“ differenzieren )? Die Abgänge hauptberuflicher Lehrkräfte seit 2007/2008 ergeben sich aus folgenden Tabellen: Allgemein bildende Schulen (Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Amtes.) Zeitraum Abgänge hauptberuflicher Lehrkräfte insgesamt davon: Eintritt in den Ruhestand davon: Dienst-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeit 22.09.2007 bis 26.09.2008 865 247 17 27.09.2008 bis 25.09.2009 860 330 31 26.09.2009 bis 17.09.2010 768 293 30 Drucksache 6/343 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Berufliche Schulen (Quelle: Amtliche Schulstatistik.) Zeitraum Abgänge hauptberuflicher Lehrkräfte insgesamt davon: Eintritt in den Ruhestand davon: Dienst-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeit 02.11.2007 bis 05.11.2008 252 72 4 06.11.2008 bis 04.11.2009 222 64 - 05.11.2009 bis 06.10.2010 260 103 1 2. Liegen der Landesregierung mittlerweile Angaben hinsichtlich der Entwicklung des durchschnittlichen Renteneintrittsalters von Lehrkräften vor? a) Wenn ja, wie hat sich das durchschnittliche Rentenalter seit dem Schuljahr 2007/2008 entwickelt (bitte schuljahresbezogen darstellen )? b) Wenn nicht, warum erfolgt im Rahmen der amtlichen Schulstatistik keine entsprechende Erfassung? c) Ist eine entsprechende Erfassung künftig vorgesehen und wenn ja, ab wann? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden Angaben zum Renteneintrittsalter nicht erhoben. Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich am Kerndatensatz, der den Umfang der bundeseinheitlichen Schulstatistik festlegt. Eine Erhebung ist auch künftig nicht vorgesehen. 3. Wie viele hauptberufliche Lehrkräfte sind im Schuljahr 2011/2012 an den allgemein bildenden und den beruflichen Schulen des Landes tätig (bitte nach ABS und BS differenzieren)? Für das Schuljahr 2011/2012 liegen der Landesregierung keine Angaben zu Lehrkräften aus der amtlichen Schulstatistik vor. Im Schuljahr 2010/2011 waren 10.500 hauptberufliche Lehrkräfte an den allgemein bildenden Schulen und 1.931 hauptberufliche Lehrkräfte an den beruflichen Schulen tätig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/343 3 4. Wie lauten die Modellannahmen zum Ausscheiden von Lehr- kräften/Personen bis zum Schuljahr 2019/2020 (bitte schuljahresbezogen darstellen und nach den Schulartgruppen 2 - Regionale Schulen, Gymnasien, Gesamtschulen - und 4 - berufliche Schulen - differenzieren)? Für die Prognosen zur Entwicklung des Personalbestandes wurden folgende Modellannahmen zugrunde gelegt. Schulartgruppe 2: - Vertraglich gebundenes Beschäftigungsende durch auslaufende Befristung, abgeschlossene Vorruhestandsmaßnahmen, Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit, - Eintritt in eine Regelaltersrente unter Berücksichtigung der ab 2012 geltenden Regelungen zum Renteneintrittsalter, - durchschnittlicher Beschäftigungsumfang von 98 Prozent, - jährliche Einstellung von 50 Junglehrerinnen und Junglehrern, - jährliche Zusatzfluktuation von 1,4 Prozent der Beschäftigten und - vertraglich gebundene Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Schuldienst über Vorruhestand 1, Vorruhestand 2 oder Abfindungen bis 2010. Schulartgruppe 4: - Vertraglich gebundenes Beschäftigungsende durch auslaufende Befristung, abgeschlossene Vorruhestandsmaßnahmen, Eintritt in die Ruhephase der Altersteilzeit, - Eintritt in eine Regelaltersrente unter Berücksichtigung der ab 2012 geltenden Regelungen zum Renteneintrittsalter, - durchschnittlicher Beschäftigungsumfang von 98 Prozent, - jährliche Einstellung von 20 Junglehrerinnen und Junglehrern, - jährliche Zusatzfluktuation von 1,4 Prozent der Beschäftigten und - insgesamt 100 Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Schuldienst über Vorruhestand 1, Vorruhestand 2 oder Abfindungen bis 2015. Drucksache 6/343 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Hinsichtlich welcher Fächer/Fächerkombinationen zeichnet sich bereits jetzt ein mangelnder Versorgungsgrad ab? a) Welche Schularten sind besonders betroffen? b) Ab welchen Schuljahren wird ein mangelnder Versorgungsgrad akut sein (bitte bezogen auf die Fächer bzw. Fächerkombinationen und die Schularten darstellen)? c) Wie wird sich der mangelnde Versorgungsgrad voraussichtlich in Zahlen ausgedrückt äußern (bitte nach Fächern/Fächerkombinationen und Schularten darstellen)? 6. Welche entsprechenden Maßnahmen sind vorgesehen, um einem Mangel entgegenzuwirken (bitte, wenn möglich, nach Fächern/Fächerkombinationen differenziert darlegen)? Die Fragen 5, a), b), c) und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Der Lehrkräfteeinstellungsbedarf wird aufgrund des Altersdurchschnitts der Lehrkräfte und infolge der Schülerzahlentwicklung sowie der geringen Einstellungsquote der letzten Jahre in den nächsten Jahren steigen. Um differenzierte Aussagen zum Lehrkräfteeinstellungsbedarf treffen zu können, wurde durch die Landesregierung eine Lehrerbedarfsprognose erstellt. Grundschulen: Der Einstellungskorridor wurde auf 60 Neueinstellungen pro Jahr bis zum Schuljahr 2014/2015 festgelegt. Danach ist ein erhöhter Einstellungskorridor erforderlich. Regionale Schulen: Bis einschließlich des Schuljahres 2012/2013 ist von einem Überhang an Lehrkräften auszugehen. Ein ausgeglichenes Verhältnis von Personalbestand und Personalbedarf wird voraussichtlich bis zum Schuljahr 2018/2019 bestehen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist von einem ansteigenden Einstellungsbedarf auszugehen. Bedarfsfächer sind insbesondere Astronomie, Sozialkunde, Kunst und Gestaltung, Englisch und Philosophieren mit Kindern. Überhangfächer sind insbesondere Russisch, Mathematik, Deutsch, Geschichte und Geografie. Bis zum Schuljahr 2020/2021 ist von einem Anstieg der Bedarfsfächer und einem Rückgang der Überhangfächer auszugehen. Ab dem Schuljahr 2020/2021 kommen weitere Bedarfsfächer hinzu. Dies sind insbesondere Biologie, Physik, Informatik, Musik und evangelische Religion. Die Überhangfächer werden bestehen bleiben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/343 5 Gymnasien: Bis zum Schuljahr 2017/2018 besteht in der Schulart Gymnasium ein Überhang von Lehrkräften. Erst ab dem Schuljahr 2018/2019 ist von einem ansteigenden Einstellungsbedarf auszugehen. Obgleich von einem quantitativen Lehrkräfteüberhang bis zum Schuljahr 2017/2018 ausgegangen werden kann, bestand bereits im Schuljahr 2010/2011 ein fachspezifischer Lehrkräftebedarf. Bedarfsfächer sind insbesondere Informatik, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Astronomie, Musik und Kunst. Überhangfächer sind insbesondere Russisch, Deutsch, Mathematik, Sport und Geschichte. Bis zum Schuljahr 2020/2021 erfolgt ein weiterer Anstieg in den Bedarfsfächern und ein Rückgang in den Überhangfächern. Zum Schuljahr 2020/2021 werden neue Bedarfsfächer, insbesondere Sozialkunde, Englisch, Biologie, Physik und Philosophie, hinzukommen. Überhangfächer sind im wesentlichen Russisch, Deutsch, Mathematik und Sport. Förderschulen: Zur Absicherung des Lehrkräftebedarfs an Förderschulen beziehungsweise in Ausführung des integrativen Ansatzes auch an sonstigen allgemein bildenden Schulen ist ein konstanter Einstellungskorridor von 40 Lehrkräften erforderlich. Das Angebot an Lehrkräften im Förderschulbereich zur Einstellung in den Schuldienst wird maßgeblich durch die Absolventenzahlen im Studienfach Sonderpädagogik sowie den Studienfächern Geistigbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Sprachheilpädagogik sowie Verhaltensgestörtenpädagogik bestimmt. Diese liegen im Zeitraum bis 2015 voraussichtlich zwischen 32 und 42 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr und können somit als grundsätzlich ausreichend bewertet werden. Berufliche Schulen: Obwohl für die nächsten Schuljahre noch von einem quantitativen Lehrkräfteüberhang ausgegangen werden kann, besteht bereits im laufenden Schuljahr ein fachspezifischer Lehrkräftebedarf. Fachrichtungen mit Bedarf sind insbesondere Gesundheit und Altenpflege, Sozialwesen und Seefahrt. Fachrichtungen mit Überhang sind Agrarwirtschaft, Bautechnik, Metalltechnik und Informationstechnik. Bis zum Schuljahr 2020/2021 erfolgen ein weiterer Anstieg in den Bedarfsfächern und ein Rückgang in den Überhangfächern. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Beratungen innerhalb der Landesregierung und mit den Lehrergewerkschaften können hierzu zurzeit keine weitergehenden belastbaren Angaben gemacht werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf diese sich abzeichnenden Entwicklungen mit dem seit dem Jahr 2010 greifenden Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufs in M-V“ reagiert. Dieses Programm sieht Maßnahmen für tätige Lehrkräfte und Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger vor. Gleichzeitig wurden in diesem Zusammenhang die Ausbildungskapazitäten für das Referendariat erhöht (2. Phase der Lehrerausbildung) und unter anderem Veränderungen in der ersten Phase der Lehrerausbildung an den Universitäten des Landes, zum Beispiel Erhöhung der Kapazitäten für das Lehramt an Grundschulen, auf den Weg gebracht. Drucksache 6/343 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Eine Arbeitsgruppe wird sich mit der Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufes auseinandersetzen. Diese Gruppe besteht aus Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schularten, Vertreterinnen und Vertretern von Lehrerverbänden, den Schulbehörden, der Abteilung Wissenschaft und Forschung, Hochschulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände und des Finanzministeriums. Sie hat ihre Arbeit am 28. Februar 2012 aufgenommen. Ziel ist es, vielfältige Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes am Standort Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Die zu beschließenden Maßnahmen sollen sowohl auf die Gewinnung von Junglehrerinnen und Junglehrern als auch auf die Motivation der bestehenden Lehrerschaft ausgerichtet sein.