Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3438 6. Wahlperiode 18.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Gewaltbereiter Rechtsextremismus und Hooliganszene und ANTWORT der Landesregierung In Köln demonstrierten am 26. Oktober 2014 mehrere Tausend Hooligans und Neonazis gegen Islamisten. Im Rahmen dieser von Krawallen beglei- teten Kundgebung wurden zahlreiche Polizeibeamtinnen und Polizei- beamte verletzt. 1. Haben nach Kenntnis der Landesregierung Mitglieder der Hooligan- szene aus Mecklenburg-Vorpommern an o. g. Demonstration teilge- nommen und um wie viele Personen handelte es sich ggf.? Der Landesregierung liegen lediglich Erkenntnisse über eine Person der sogenannten Hooliganszene vor, die am 26. Oktober 2014 am Hauptbahnhof Schwerin festgestellt wurde und angab, mit der Bahn zur „HoGeSa“-Versammlung nach Köln zu reisen. 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren im Rahmen der o. g. Veranstaltung im Einsatz? Es waren keine Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der oben genannten Veranstaltung im Einsatz. Drucksache 6/3438 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Schnittmengen der Hooliganszene bzw. sogenannter „Gewalttäter Sport“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Rechtsextremisten des Landes bzw. anderer Bundesländer vor? Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen geht die Landesregierung von 15 Personen aus, die für Mecklenburg-Vorpommern eine Schnittmenge der sogenannten Hooliganszene bezie- hungsweise der in der Datei Gewalttäter Sport erfassten Personen und rechtsmotivierten Straf- tätern bilden. 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Vereinigung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), über mögliche Aktivitäten dieser Gruppierung in Mecklenburg-Vorpommern und Unterstützung dieser Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommern vor? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf die Bildung von Personenzusam- menschlüssen innerhalb der rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommern unter der Bezeichnung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) hindeuten. Das Thema an sich wird durch die rechtsextremistische Szene des Landes in sozialen Netzwerken jedoch durchaus reflektiert. 5. Sind nach bisheriger Einschätzung der Landesregierung Veranstal- tungen, wie die o. g. in Köln, auch in Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten? Gemäß Artikel 8 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland haben alle Deutschen das Recht sich zu versammeln beziehungsweise eine Versammlung anzumelden. Eine Prognose hierzu gibt die Landesregierung nicht ab. 6. Wie viele der sogenannten Problemfans (Kategorie B, C, Hooligans, Ultras) gehören nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig rechtsextremen Organisationen bzw. der rechtsextremen Szene an? Die genannten Problemfangruppierungen fallen wegen fehlender zielgerichteter politischer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in den gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes. Daher liegen dem Verfassungsschutz derzeit mangels rechtlicher Möglichkeiten keine belastbaren Zahlen vor. Die Landespolizei erfasst die Zugehörigkeit zu Organisationen und Parteien grundsätzlich nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.