Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3440 6. Wahlperiode 21.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vorbereitungsdienst der Referendarinnen und Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Drucksache 6/3440 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Anzahl von Referendarinnen und Referendaren absolviert der- zeit an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ihren Vorberei- tungsdienst (bitte getrennt nach Ausbildungsjahr und Lehrämtern angeben)? Anzahl der Referendarinnen und Referendare, die derzeit an den Schulen in Mecklenburg- Vorpommern ihren Vorbereitungsdienst zum jeweiligen Einstellungstermin absolvieren: Lehramt 01.02.2013 und davor* 01.08.2013 01.02.2014 01.08.2014 an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen 5 - 45 37 für Sonderpädagogik 4 - 28 16 an Regionalen Schulen 1 - 35 18 an Regionalen Schulen und an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen 6 31 - 23 an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Regionalen Schulen 3 21 - 17 an Gymnasien 13 - 70 - an beruflichen Schulen 2 - 9 13 berufsbegleitender Vorbereitungsdienst - - 5 3 * diese Angaben resultieren aus der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes (zum Beispiel Elternzeit, Krankheit, Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3440 3 2. Wie hat sich die Anzahl der Referendarinnen und Referendare seit 2010/2011 entwickelt (bitte getrennt nach Schuljahren und Lehr- ämtern angeben)? Entwicklung der Anzahl der Referendarinnen und Referendare, die seit dem Schuljahr 2010/2011 in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurden. Lehramt 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015* an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen 48 40 39 48 37 für Sonderpädagogik 12 11 24 28 16 an Regionalen Schulen 37 26 15 36 18 an Regionalen Schulen und an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen 1 24 20 31 23 an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Regionalen Schulen 10 26 19 22 18 an Gymnasien 50 75 64 73 - an beruflichen Schulen 14 12 10 10 13 berufsbegleitender Vorbereitungsdienst 11 3 11 25 3 * Hier ist nur der Einstellungstermin 01.08.2014 erfasst. Das Verfahren für den Einstellungstermin zum 01.02.2015 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. 3. Wie viele Plätze im Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind jeweils zum 01.02.2014 und 01.08.2014 für welche Lehrämter nicht besetzt (bitte getrennt nach Ausbildungsbeginn angeben)? Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Lehrerausbildungskapazitätsverordnung werden unbesetzte Stellen des 01.02. zum 01.08. des gleichen Jahres erneut ausgeschrieben. Das heißt, dass zum Beispiel die zehn unbesetzten Stellen des 01.02. beim Lehramt an Grundschulen beziehungs- weise Grund- und Hauptschulen in den 37 Stellen des 01.08. enthalten sind. Beim Lehramt für Sonderpädagogik konnte die Zahl der unbesetzten Stellen hingegen von 17 auf 11 reduziert werden. Drucksache 6/3440 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Anzahl der unbesetzten, ausgeschriebenen Stellen für den Vorbereitungsdienst zum jeweiligen Einstellungstermin: Lehramt 01.02.2014 01.08.2014 an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen 10 37 1 für Sonderpädagogik 17 11 an Regionalen Schulen 31 13 an Regionalen Schulen und an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen - 2 an Gymnasien mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Regionalen Schulen - 2 an Gymnasien 0 - an beruflichen Schulen 10 4 berufsbegleitender Vorbereitungsdienst 0 2 0 2 1 Ursprünglich standen zum 01.08.2014 gemäß Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der unbesetzten Stellen des 01.02.2014 (siehe Vorbemerkung) 20 Stellen für das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise Grund- und Hauptschulen zur Verfügung. Dieses Kontingent wurde in Anbetracht des großen Bedarfes beim genannten Lehramt um 54 zusätzliche Stellen erhöht, sodass insgesamt 74 Stellen ausgeschrieben und davon 37 Stellen besetzt werden konnten. 2 Das Stellenkontingent für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ergibt sich aus den unbesetzten Stellen beim regulären Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen. Unbesetzte Stellen werden ausschließlich beim regulären Vorbereitungsdienst gezählt. 4. Wie hat sich die Anzahl der Studienleiterinnen und Studienleiter seit 2010/2011 entwickelt (bitte nach Schuljahren getrennt angeben)? Entwicklung der Anzahl der Studienleiterinnen und Studienleiter: 2010/2011: 72 2011/2012: 81 2012/2013: 86 2013/2014: 92 2014/2015: 101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3440 5 5. Wie hat sich die Anzahl der Fachleiterinnen und Fachleiter seit 2010/2011 entwickelt (bitte nach Schuljahren getrennt angeben)? Entwicklung der Anzahl der Fachleiterinnen und Fachleiter: 2010/2011: 96 2011/2012: 48 2012/2013: 42 2013/2014: 44 2014/2015: 49 Das System der Seminarschulen und der damit verbundenen seminaristischen Betreuung der Referendare durch Studienleiter ist erst im Jahr 2010 eingeführt worden. Die Zahl für das Schuljahr 2010/2011 weicht vor allem deshalb signifikant nach oben ab, weil zu Beginn der Ausbildungsumstellung das alte und das neue System parallel liefen. So nahm das IQ M-V bis 2010 mehr unmittelbare Ausbildungsaufgaben wahr, die nicht delegiert werden konnten an andere Institutionen. Mit der sukzessiven Etablierung der Aufteilung der Zuständigkeiten hat sich die Zahl der Fachleiter stabilisiert. 6. Wie begründet die Landesregierung die Übertragung der Aufgabe der Kontrolle der Hausarbeiten auf die Mentorinnen und Mentoren mit dem Schuljahr 2014/2015? Eine Übertragung der genannten Aufgabe zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ist nicht erfolgt. Bereits in der zum 01.04.2010 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Lehrervorbereitungsdienstverordnung vom 11. November 2010 (LehVDVO) ist die Beteiligung der Mentorinnen und Mentoren an der Bewertung der Hausarbeit festgelegt. Es handelt sich ausdrücklich um eine mitwirkende Funktion: Eine federführende Rolle der Mentorinnen und Mentoren bei der Notenfindung zur Hausarbeit und damit eine alleinige Verantwortung war und ist nicht vorgesehen. Vielmehr ist in § 18 Absatz 5 LehVDVO vom 22.05.2013 ausdrücklich die Studienleiterin oder der Studienleiter genannt, die oder der das Gespräch im Anschluss an die Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit führt.