Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3442 6. Wahlperiode 14.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Zuschüsse für Pflegestützpunkte und die Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und ANTWORT der Landesregierung Im Landeshaushalt sind Zuschüsse an die Landkreise und kreisfreien Städte für Aufwendungen zur Ausstattung der Pflegestützpunkte i. H. v. jeweils 750.000 EUR für die Jahre 2014 und 2015 veranschlagt. Für den gleichen Zeitraum sind Zuwendungen zur Förderung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote und von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf i. H. v. jeweils 237.000 EUR geplant. 1. In welcher Höhe sind im Jahr 2014 bislang Zuschüsse für Pflegestützpunkte an die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt abgeflossen? a) Welche Kommunen haben in welcher Höhe Zuschüsse für das Jahr 2014 jeweils erhalten? b) Mit welchem Mittelabfluss rechnet die Landesregierung zum Jahresende? c) Aus welchen Gründen fließen die Zuschüsse im Jahr 2014 gegebenenfalls in geringerer Höhe als geplant ab? Im Jahr 2014 sind bislang an die Landkreise und kreisfreien Städte Zuweisungen für Pflege- stützpunkte in Höhe von insgesamt 492.033,55 EUR abgeflossen. Drucksache 6/3442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Folgende Kommunen haben bisher Zuweisungen für das Jahr 2014 erhalten: Landkreis/kreisfreie Stadt Zuweisungsbetrag in EUR Hansestadt Rostock 64.330,00 Landeshauptstadt Schwerin 42.229,45 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 86.509,34 Landkreis Rostock 31.488,44 Landkreis Vorpommern-Rügen 26.792,56 Landkreis Nordwestmecklenburg 61.547,80 Landkreis Vorpommern-Greifswald 108.876,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim 70.259,96 Zu b) Nach Einschätzung der Landesregierung stellen die unter a) aufgelisteten Zuweisungsbeträge den endgültigen Mittelabfluss für die Pflegestützpunkte für das Jahr 2014 dar. Hinzuweisen ist darauf, dass aus dem Titel 1005 - 633.01 auch die Kosten für die wissenschaftliche Beglei- tung und die Evaluation der Arbeit der Pflegestützpunkte bezahlt werden. Hierfür werden in 2014 voraussichtlich insgesamt 54.875,87 EUR abfließen. Zu c) Ursache dafür ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht den nach § 1 Finanzzuwei- sungsverordnung möglichen Zuweisungshöchstbetrag ausschöpfen. 2. In welcher Höhe rechnet die Landesregierung mit einem Mittelabfluss für Zuschüsse für Pflegestützpunkte an die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2015 (Antwort bitte begründen)? Die Landesregierung rechnet damit, dass im Jahr 2015 Mittel mindestens in der gleichen Höhe wie 2014 abfließen. Ob im Jahr 2015 weitere Pflegestützpunkte errichtet werden bezie- hungsweise gegebenenfalls mehr kommunales Personal in den Pflegestützpunkten eingesetzt wird, und somit mehr Mittel abfließen, bleibt abzuwarten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3442 3 3. In welcher Höhe sind im Jahr 2014 bislang Zuschüsse zur Förderung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote und von Modellvorhaben für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen insgesamt abgeflossen? a) Wer waren jeweils die Zuschussempfänger und in welcher Höhe erhielten diese Zuschüsse? b) Mit welchem Mittelabfluss rechnet die Landesregierung zum Jahresende und wie bewertet die Landesregierung die Antragslage? c) Aus welchen Gründen fließen die Zuschüsse im Jahr 2014 gegebenenfalls in geringerer Höhe als geplant ab? Mit Stand 10.11.2014 sind insgesamt 61.833,45 EUR zur Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote und Modellvorhaben für die Weiterentwicklung von Versorgungsstruk- turen abgeflossen. Zu a) Folgenden Zuwendungsempfängern wurde eine Zuwendung bewilligt: Zuwendungsempfänger bewilligter Zuwendungsbetrag in EUR Comtact-Gesellschaft für Dienstleistungen, Infrastruktur und Bauten mbH, Schwerin 8.120,00 „Poeler Leben“ Kultur-, Heimat- und Sozialpflegeverein für Familie und Senioren e. V., Insel Poel 1.888,00 UNA e. V. - Unabhängige Assistenz, Pflege und Betreuung, Wittenförden 16.794,00 Centrum Demenz, Schwerin 11.522,00 UNA e. V. - Unabhängige Assistenz, Pflege und Betreuung, Sternberg 15.260,00 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband M-V e. V., Schwerin 500,00 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband M-V e. V., Rostock 500,00 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband M-V e. V., Stralsund 500,00 Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V., Rostock 24.406,32 Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Wismar/Nordwestmecklenburg e. V., Gägelow 1.000,00 Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Neubrandenburg e. V., Neubrandenburg 1.000,00 Selbsthilfekontaktstelle Rostock im Netzwerk e. V., Rostock 990,00 Drucksache 6/3442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zuwendungsempfänger bewilligter Zuwendungsbetrag in EUR Selbsthilfekontaktstelle Hansestadt Stralsund, Amt für Kultur, Schule und Sport, Stralsund 990,00 Diakonisches Werk Stralsund e. V., Stralsund 514,59* Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V., Rostock 1.661,86* * Restzahlungen für Fördermaßnahmen aus 2013 nach erfolgter Verwendungsnachweisprüfung 2014. Zu b) Die Landesregierung rechnet damit, dass die für 2014 bewilligten Fördermittel in Höhe von insgesamt 83.470,32 EUR auch bis zum Jahresende abfließen. Hinsichtlich der Antragslage ist festzustellen, dass alle gestellten Anträge bewilligt werden konnten, soweit die Fördervoraussetzungen vorlagen. Zu c) In 2014 werden die im Landeshaushalt veranschlagten Mittel nicht vollständig abfließen. Dies begründet sich insbesondere dadurch, dass sich in diesem Jahr nur ein Modellvorhaben in der Förderung befindet. Im Regelfall erfordern die Modellvorhaben höhere Fördersummen. 4. In welcher Höhe rechnet die Landesregierung mit einem Mittelabfluss für Zuschüsse für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Jahr 2015 (Antwort bitte begründen)? Die Landesregierung rechnet für das Jahr 2015 mit einem höheren Mittelabfluss für Zuschüs- se für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen gegenüber 2014, da sich abzeichnet, dass in 2015 etwa weitere vier niedrigschwellige Betreuungsangebote entstehen, die eine ent- sprechende Förderung nach sich ziehen werden. Ein konkreter Betrag kann gegenwärtig nicht benannt werden.