Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3443 6. Wahlperiode 19.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Bauplanungsrecht und Flüchtlingsunterbringung und ANTWORT der Landesregierung Auf Bundesebene wird gegenwärtig der Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen beraten. 1. Wie bewertet die Landesregierung den vom Bundesrat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossenen o. g. Gesetz- entwurf bezüglich seiner möglichen Auswirkungen auf Mecklenburg- Vorpommern? Der auf Drucksache 419/14 am 19.09.2014 gefasste Beschluss des Bundesrates zu einem Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen ist im Ergebnis eine Reaktion auf die stark angestiegene Zuwanderung. Die Unterbringung der betroffenen Personen stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Vielfach scheitert die zeitnahe Nutzung von Flächen, insbesondere in Ballungszentren, an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit Unterstützung der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen als dringend geboten erachtet und die Gesetzesinitiative auf Bundesratsdrucksache 419/14 entsprechend beantragt. Drucksache 6/3443 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf soll die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert werden. Es geht dabei insbesondere um erleichterte Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen, die Erweiterung, Änderung und Erneuerung dieser, die teilweise Nutzung von im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit bebauten Flächen gelegenen Außenbereichsflächen sowie die Möglichkeit der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Gewerbegebieten. Die Landesregierung begrüßt die vorgeschlagenen Neuregelungen. Sie sind aus ihrer Sicht dazu geeignet, die Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere auch in Ballungszentren, zukünftig bedarfsgerecht sicherzustellen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern nur in Ausnahme- fällen zur Anwendung kommen werden, da weiterhin die Nutzung leerstehenden Wohnraums zur Unterbringung von Flüchtlingen präferiert werden soll. 2. Inwiefern beeinflusst das Inkrafttreten des o. g. Gesetzentwurfes die Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstat- tung von Gemeinschaftsunterkünften (Gemeinschaftsunterkunfts- verordnung - GUVO M-V) im Einzelnen? Die Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemein- schaftsunterkünften (Gemeinschaftsunterkunftsverordnung - GUVO M-V) vom 06.07.2001 wird durch das vorgesehene Gesetz aus Sicht der Landesregierung nicht beeinflusst. 3. Welche finanziellen Auswirkungen hat eine landesrechtliche Um- setzung o. g. Gesetzentwurfes gegebenenfalls für die Landes- bzw. die kommunale Ebene? Eine landesrechtliche Umsetzung ist in der derzeit vorliegenden Gesetzesfassung nicht erforderlich. Der auf Drucksache 419/14 am 19.09.2014 gefasste Beschluss des Bundesrates sah zunächst vor, dass das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen in den Bundesländern durch Ländergesetze umzusetzen ist. Der Bundestag hat jedoch in seiner Sitzung am 06.11.2014 den Gesetzentwurf in der vom Bauausschuss geänderten Fassung angenommen. Auf die Bundestags-Drucksache 18/3070 vom 05.11.2014 wird verwiesen. Auf Vorschlag der Bundesregierung sind die neuen Regelungen in das Baugesetzbuch integriert worden, sodass sie bundesweit gelten.