Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3445 6. Wahlperiode 24.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Dezentrale Flüchtlingsunterbringung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten einer dezen- tralen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (bitte je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gesondert aufschlüsseln)? Der Landesregierung ist bekannt, dass der Wohnungsmarkt in der Hansestadt Rostock sehr angespannt ist und dies die Möglichkeiten für eine dezentrale Unterbringung einschränkt. Der Landesregierung ist aber auch bekannt, dass in der Landeshauptstadt Schwerin ein großes Potenzial an leerstehenden Wohnungen für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung steht, das aktuell nicht genutzt wird. In den Landkreisen sind nach Einschätzung der Landesregierung Möglichkeiten für die dezentrale Unterbringung vorhanden. Die Entscheidung, ob die Unterbringung in Wohnungen erfolgt, treffen jedoch letztlich die zuständigen Kommunen. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, Regelungen zu treffen oder Hin- weise zu geben bezüglich zu erfüllender Mindeststandards bei dezen- traler Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden? Dafür wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen. Drucksache 6/3445 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung Für und Wider einer dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden auch in Hin- blick auf zu erwartende Kosten für die Unterbringung (beispielsweise Kostenvergleich dezentraler zu zentraler Unterbringung)? Angesichts der zunehmenden Asylbewerberzugänge und wegen nicht ausreichend vorhandener Platzkapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften gilt bereits seit dem letzten Jahr, dass die Kommunen von Amts wegen dezentralen Wohnraum in großem Umfang anmieten können beziehungsweise müssen, um ihrer Aufnahmeverpflichtung nachkommen zu können. Für die dezentrale Unterbringung spricht, dass im Einzelfall eine Integration in die Gesellschaft besser funktionieren kann, unter anderem dadurch, dass durch den möglichen Aufbau nachbarschaftlicher Beziehungen die sprachlichen Fähigkeiten und gesellschaftlichen Gepflogenheiten besser vermittelt werden können. Ein Kostenvergleich der beiden Unterbringungsformen kann derzeit noch nicht seriös abgeschätzt werden. Gemeinschafts- unterkünfte erfordern unter anderem die Finanzierung von Sicherheitspersonal. Bei der dezentralen Unterbringung werden unter anderem erhöhte Kosten für die soziale Betreuung erforderlich. Gegen die dezentrale Unterbringung spricht insbesondere, dass Personen, die sich erst kurze Zeit in Deutschland aufhalten und eigentlich noch nicht ausreichend mit den hiesigen Lebensumständen vertraut sind, zumindest zunächst besser in Gemeinschaftsunterkünften betreut werden können. Das Verfahren der dezentralen Unterbringung ist für die Kommunen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand insbesondere hinsichtlich der Anbahnung von Mietverhältnissen sowie der Herrichtung und Ausstattung der Wohnungen an den verschiedensten Orten einer Stadt beziehungsweise eines Landkreises verbunden. Darüber hinaus ist auch die dezentrale Betreuung der Unterzubringenden zu organisieren, die aber wegen der hohen Fluktuation und der zum Teil großen Einsatzbereiche ein hohes Maß an Flexibilität von den Trägern der Betreuung erfordert. Durch den Aufbau einer dezentralen Betreuungsstruktur sind die Kosten der dezentralen Unterbringung zuletzt gestiegen. Da hierfür derzeit aber noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, können hierzu bisher noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Im Übrigen kann festgestellt werden, dass sich beide Unterbringungsformen bewährt haben und auch in Zukunft benötigt werden.