Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/345 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Regelungen zur ufernahen Bebauung und ANTWORT der Landesregierung Küstenabbrüche und kilometerlange Risse sind derzeit ein Thema in den regionalen Medien. Umweltverbände kritisieren in diesem Zusammenhang die in der 5. Legislaturperiode getroffenen gesetzlichen Neuregelungen , wonach jene Uferstreifen an Seen und Küsten, die nicht bebaut werden dürfen, verringert worden sind (von 100 auf 50 Meter an Seen und 200 auf 150 Meter an Küsten). Daraus wird die Forderung abgeleitet, die ursprünglichen Abstandsregeln für die Gewässerschutzstreifen wieder herzustellen. 1. Welche Gründe führten zur Änderung der Abstandsregeln? Die Verringerung der Schutzstreifen erfolgte im Rahmen der Beratungen des Landtages zum Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts. Die Gründe sind in der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/3260 vom 15.02.2010 niedergelegt. Drucksache 6/345 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Position bezieht die jetzige Landesregierung zur Forderung der Umweltverbände? 3. Inwieweit werden in dieser Wahlperiode gesetzliche Neuregelungen erfolgen, die im Endeffekt eine Rückkehr zu den alten Abstandsregeln darstellen? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung wird zunächst die Wirkung der geänderten Regelungen beobachten und zu gegebener Zeit über etwaige Änderungen entscheiden.