Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3450 6. Wahlperiode 21.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeitung von Finanzhilfeanträgen für Schulen in freier Trägerschaft und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Ressorts und welche weiteren Institutionen und externe Dienstleister waren neben dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an der Prüfung und/oder Bearbeitung von Anträgen auf Finanzhilfe oder Verwendungsnachweisen, die Träger von Schulen in freier Trägerschaft für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 oder 2014/2015 eingereicht haben, beteiligt? Neben dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur waren das Finanzministerium und die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH an der Prüfung und beziehungsweise oder Bearbeitung von Anträgen auf Finanzhilfe oder Verwendungs- nachweisen beteiligt. 2. Sofern weitere Einrichtungen beteiligt waren, aus welchen Gründen erfolgte die Einbeziehung? Die sich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ergebende Überprüfung des Verwen- dungsnachweises in Form der sogenannten „Kappungsgrenze“ stellte eine neue Aufgabe dar, die mit den vorhandenen Ressourcen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in akzeptabler Zeit nicht hätte bewältigt werden können. Drucksache 6/3450 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zudem musste zeitaufwändig ein Überprüfungs- und Berechnungsschema zur Prüfung der „Kappungsgrenze“ entwickelt werden. Dafür war eine intensive Abstimmung mit dem Finanzministerium erforderlich. 3. Sofern weitere Einrichtungen beteiligt waren, wurden dabei personen- bezogene Daten von Personal der Schulen in freier Trägerschaft an diese Einrichtungen weitergegeben? a) Wenn ja, wie wurde dabei der Datenschutz gewährleistet? b) Sind alle personenbezogenen Daten bei den weiteren Einrich- tungen zwischenzeitlich vernichtet worden? Zur Überprüfung der Verwendungsnachweise war es erforderlich, den beteiligten Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH die eingereichten Unterlagen der Schulträger zur Verfügung zu stellen. Zu a) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums sind ebenso wie die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Dies gilt auch für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH. Diese verfügt über ein Datenschutzkonzept und unterliegt regelmäßigen Audits. Die im Datenschutzhand- buch festgelegten Regelungen werden eingehalten. Zudem wurde der Datenschutz vertraglich abgesichert. Zu b) Personenbezogene Daten wurden weder vom Finanzministerium noch von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH gespeichert. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen der Schulträger wurden dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wieder übergeben.