Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3452 6. Wahlperiode 21.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Möglicher Umzug der Demminer Polizeidienststelle und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für einen möglichen Umzug der Demminer Polizeidienststelle in das Gebäude des bisherigen Amtsgerichts? Für die zukünftige Unterbringung der Polizei am Standort Demmin hat der Betrieb für Bau und Liegenschaften eine Entscheidungsunterlage aufgestellt. Unter anderem wurde die Nachnutzung des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes mit einem Erweiterungsneubau zur Sicherstellung des Raumbedarfs der Polizei untersucht. 2. Welche Kosten werden für den Umbau des Amtsgerichtsgebäudes und den Umzug der Polizeidienststelle erwartet? Die in der Entscheidungsunterlage ausgewiesenen Kosten für die Nachnutzung des ehema- ligen Amtsgerichtsgebäudes im Zusammenhang mit einem Erweiterungsneubau betragen nach aktuellem Stand 4.750.000 Euro. Davon entfallen etwa 2.800.000 Euro auf die Sanie- rung und den Umbau des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes. Für die erforderlichen Umzüge ist mit Kosten in Höhe von rund 25.000 Euro zu rechnen. Die Kosten für die Herrichtung und die Umzüge sind bisher nicht im Landeshaushalt berücksichtigt. Drucksache 6/3452 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wann soll der Umzug erfolgen? Konkrete Pläne für einen Umzugstermin bestehen noch nicht. 4. Erwägt die Landesregierung, angesichts des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform und eines möglichen Volksentscheides, dazu die Pläne für einen möglichen Umzug der Polizeidienststelle auszusetzen? Wenn nicht, warum nicht? Ergibt sich aus der Entscheidungsunterlage die Nachnutzung des ehemaligen Amtsgerichts- gebäudes mit einem Erweiterungsneubau am Standort Demmin als wirtschaftlichste Unter- bringungsvariante für die Polizei, wird das Ministerium für Inneres und Sport den finanziellen Bedarf für den Haushalt 2016/2017 anmelden. Der Haushalt 2016/2017 wird durch den Haus- haltsgesetzgeber voraussichtlich im Dezember 2015 beschlossen. Ergebnisse des Volksbegeh- rens zur Gerichtsstrukturreform könnten insofern Berücksichtigung finden.