Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. November 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3461 6. Wahlperiode 01.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Satzung über die Erhebung der Altfehlbetragsumlage im Landkreis Vorpommern-Greifswald und notwendige Absprachen zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und der Kreisverwaltung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Abstimmungen mit welchen Ergebnissen hat es im Vorfeld der Kreistagsberatung über den Entwurf einer Satzung zur Erhebung der Altfehlbetragsumlage am 10.11.2014 zwischen Landesregierung und Kreisverwaltung bezüglich eines möglichen Schuldenerlasses gegeben? Die Landesregierung weist darauf hin, dass es sich bei den Altfehlbeträgen des Landkreises Vorpommern-Greifswald um keine „Schulden“ gegenüber dem Land handelt, die dieses „erlassen“ könnte. Insoweit hat es auch keine Abstimmungen über einen möglichen „Schuldenerlass “ durch das Land gegeben. Dem Landkreis wurde mitgeteilt, dass über den Umgang mit Rest(altfehl)beträgen, die nach Ablauf des Erhebungszeitraums der Altfehlbetragsumlage und unter Berücksichtigung finanzieller Hilfen des Landes aus dem Kommunalen Haushalts- konsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern verbleiben würden, zu gegebener Zeit zu entscheiden sein werde. Zunächst sei der Landkreis gehalten, alle ihm möglichen Anstrengungen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs zu unternehmen. Vorrangiges Ziel des Landkreises müsse es sein, für die Zukunft einen mindestens jahresbezogenen Haushalts- ausgleich zu erreichen und mit der Erhebung einer Altfehlbetragsumlage seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes nachzukommen. Das Ministerium für Inneres und Sport würde die Konsolidierungsbemühungen des Land- kreises auf der Grundlage einer Konsolidierungsvereinbarung mit rund 22 Millionen Euro aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern, die zweck- gebunden zum Abbau der Altfehlbeträge zu verwenden seien, unterstützen. Drucksache 6/3461 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Position des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V., Kreisverband Vorpommern-Greifswald, wonach in der (Präambel der) Satzung zu verankern sei, dass der Landkreis Vorpommern-Greifswald davon ausgeht, dass die verbleibenden „Restschulden“ von ca. 65 Mio. Euro durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet werden? Die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung in die Präambel wäre als Ausdruck einer politischen Erwartungshaltung zu bewerten. Ein Rechtsanspruch gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erstattung verbleibender Rest(altfehl)beträge könnte hieraus nicht hergeleitet werden, auch wenn die Altfehlbetragssatzung im rechtsaufsichtlichen Anzei- geverfahren unbeanstandet bliebe. Im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass der Rest(altfehl)betrag nach Ablauf des Erhebungszeitraums der Altfehlbetragsumlage, die nach dem Satzungsentwurf des Landkreises in 15 Jahren 27 Millionen Euro generieren soll und unter Berücksichtigung finanzieller Hilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungs- fonds Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von rund 22 Millionen Euro sowie zuzüglich der Zinsen, die nach derzeitiger Einschätzung bis zum Ablauf des Erhebungszeitraums anfallen könnten, rund 50 Millionen Euro betragen wird. 3. Unter welchen Umständen im Einzelnen sieht die Landesregierung die Möglichkeit einer Übernahme o. g. Restschulden und beabsichtigt die Landesregierung, gegenüber der Kreisverwaltung bzw. dem Kreistag Vorpommern-Greifswald eine (von der CDU-Kreistagsfraktion am 10.11.2014 geforderte) verbindliche Erklärung zur Übernahme der Restschulden abzugeben? Die Landesregierung kann hierzu gegenwärtig keine Aussage treffen und wird kurzfristig auch keine verbindliche Erklärung abgeben. Der Landkreis hat seiner gesetzlichen Verpflich- tung nach § 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes, eine angemessene Altfehlbetragsumlage zu erheben, nachzukommen, ohne dies mit der politischen Forderung nach einer Übernahme von Restschulden durch das Land zu verknüpfen. Die Umsetzung des § 25 des Landkreisneu- ordnungsgesetzes sollte im Interesse des Landkreises Vorpommern-Greifswald zügig erfol- gen; dem Landkreis ist mehrfach mitgeteilt worden, dass die Erhebung einer Altfehlbetrags- umlage zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung nach der Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfondsverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist.