Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3463 6. Wahlperiode 09.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Die Arbeit der Vertretungslehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche Anzahl von geplanten Stellen für Vertretungslehrkräfte sind derzeit nicht besetzt (bitte nach Schulamtsbereichen und Schularten getrennt angeben)? In der Übersicht sind die derzeit (Stand 24.11.2014) nicht besetzten Stellen der unbefristet besetzbaren Vertretungslehrerstellen dargestellt: Schulamt nicht besetzte Stellen Grundschulbereich weiterführende allgemein bildende Schulen Greifswald 2 1 Schwerin 2 2 Drucksache 6/3463 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Gründe führt die Landesregierung für die eventuelle Nicht- besetzung der Stellen für Vertretungslehrkräfte an? Für die unbefristet besetzbaren Vertretungslehrerstellen sind in Einzelfällen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber vorhanden. Soweit gleichzeitig unbefristet besetzbare Stellen für den regulären Schuldienst vorhanden sind, werden diese von den Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt. 3. Wie ist die pädagogische Qualifizierung der Vertretungslehrkräfte organisiert, die über kein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen? Ist eine Vertretungslehrkraft nach dem Erlass „Einstellung von Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteiger) in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Seiteneinsteigererlass)“ als Seiteneinsteiger eingestellt worden, so erfolgt die mit diesem Erlass festgelegte Fortbildung durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Künftig steht allen Vertretungslehrkräften im Land die Teilnahme an der grundlegenden pädagogischen Qualifizierung offen, die zentral und dezentral angeboten und durchgeführt wird. Dies ist dem Gebot der flächendeckenden Qualitätssicherung geschuldet. Sofern die Vertretungslehrkraft allerdings eine befristet besetzbare Stelle wahrnimmt, hat die Teilnahme an der Maßnahme keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Die Vertretungslehrkräfte, die auf unbefristet zu besetzenden Vertretungslehrerstellen beschäftigt sind, verfügen über folgende Abschlüsse: - Lehrkräfte unterer Klassen, - Diplomlehrkräfte, - Lehramt an Gymnasien, - Lehramt für Grund- und Hauptschulen, - Lehramt für Haupt- und Realschulen. Weitere Qualifikationen beziehungsweise Abschlüsse können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgelistet werden, da dadurch Reidentifizierungen möglich sind. 4. Plant die Landesregierung die Einstellung von Vertretungslehrkräften auch für die bisher nicht einbezogenen Schularten? Der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen.