Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3469 6. Wahlperiode 03.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Wachschutzdienste in Asylantenheimen und ANTWORT der Landesregierung Asylantenheime werden in Mecklenburg-Vorpommern durch Wach- dienste gesichert. Um diese Maßnahmen zu finanzieren, werden Kosten- beiträge durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Kommunen aufgebracht. Inwieweit werden die Asylantenheime in Mecklenburg-Vorpommern durch Wachdienste gesichert (bitte eine Auflistung nach der jeweiligen Unterkunft, Landkreise und kreisfreie Städte)? a) Wer ist Auftraggeber für die Tätigkeit des Wachdienstes? b) Wer übernimmt die Kosten (bitte auch die seit 2004 für den Wachdienst angefallenen Kosten in Jahresscheiben aufgeschlüsselt angeben)? c) Inwieweit kam es durch Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft bereits zu Übergriffen auf Angehörige des Wachdienstes oder andere Personen, denen die Betreuung der Asylbewerber oblag (bitte beginnend mit dem Jahr 2004 in Form einer Chronik unter Berück- sichtigung der Nationalitäten darstellen)? Die Sicherung der Gemeinschaftsunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt umfassend. Drucksache 6/3469 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Für die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst ist Auftraggeber für die Tätigkeit des Wachdienstes das Land und für die Wachdienste in den Gemeinschaftsunterkünften der Land- kreise und kreisfreien Städte die jeweils zuständige Kommune. Zu b) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Jahr Kosten (in Euro) 2004 2.376.482,00 2005 1.752.537,00 2006 1.212.367,00 2007 917.372,00 2008 857.028,00 2009 835.579,00 2010 678.461,00 2011 895.032,00 2012 1.225.246,00 2013 1.484.930,00 2014 *) 1.270.400,72 *) bisherige Kosten. Zu c) Hinsichtlich der erfragten Informationen liegen keine aufbereiteten Daten vor. Für die Jahre 2004 - 2007 gibt es in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur Standardtabellen. Diese sind nicht nach den angefragten Parametern auswertbar. Auch die Recherche für die Jahre 2008 - 2012 führt nicht zu den angefragten Ergebnissen. Da es in der Statistik nicht möglich ist, diejenigen Fälle herauszufiltern, bei denen die Geschädigten zum Wach- oder Betreuungspersonal gehören, müssten mehrere Tausend Fälle einzeln händisch ausgewertet und zusammengeführt werden. Dies würde einen unzumutbaren Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Abgesehen davon ist nicht erkennbar, welche Straftatbestände mit „Übergriffen“ gemeint sein sollen, sodass sich daraus weitere Unsicherheiten in der Recherche ergäben.