Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3480 6. Wahlperiode 17.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konzert der rechtsextremen Szene im Landkreis Vorpommern-Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Aus verschiedenen Medien war zu entnehmen, dass in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November 2014 in Greifswald in einem Gebäude am Gorzberg ein unangemeldetes Konzert stattfand, das der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist. Es soll sich nach meiner Kenntnis bei dem Veran- stalter des Konzertes um den Brandenburger Kommunalpolitiker Robert Wolinski (NPD) aus Velten handeln. Der 26-Jährige soll in der rechts- extremen Musikszene des Raums Berlin/Brandenburg eine bedeutende Rolle spielen und in der Vergangenheit mehrere Konzerte in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet und organisiert haben. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem oben genannten Konzert vor? Der Polizei lagen im Vorfeld Informationen darüber vor, dass am 31.10.2014 im Raum Vorpommern ein Konzert der rechtsextremistischen Szene stattfinden soll. Nach entsprechen- den Aufklärungsmaßnahmen konnte der Veranstaltungsort in Greifswald festgestellt werden. Die Insassen der am Veranstaltungsort festgestellten Fahrzeuge konnten der rechtsextremen Szene aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein zugeordnet werden. Darüber hinaus ist zu vermuten, dass auch Personen aus Estland und Finnland teilgenommen haben. Insgesamt wurden durch die Polizei über 100 Pkw mit über 200 Personen festgestellt. Das Konzert wurde auf Weisung der Polizei beendet. Darüber hinaus wurde bekannt, dass für das Konzert ein Eintrittsgeld in Höhe von 20 Euro pro Person zu zahlen war. Drucksache 6/3480 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Verfügen die Sicherheitsbehörden über Informationen dazu, wer das Konzert organisierte und welche Bands aufgetreten sind? Wenn ja, a) wer war für das Konzert organisatorisch und inhaltlich verant- wortlich? b) welche Bands sind im Rahmen des Konzerts aufgetreten? Ja, die Sicherheitsbehörden verfügen über Informationen dazu, wer das Konzert organisierte und welche Bands aufgetreten sind. Zu a) Als Veranstalter des Konzertes gab sich gegenüber der Polizei eine Person aus Brandenburg zu erkennen. Eine Nennung von personenbezogenen Daten ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Zu b) Der Landesregierung liegen Informationen vor, nach denen die rechtsextremistischen Bands „Path of Resistance“, „Überzeugungstäter“, „Sniper“ und „Preserve White Aryans“ an dem Konzert beteiligt waren. 3. Wurde das Konzert durch die Polizei aufgelöst? Wenn ja, a) wann erhielten die Polizei beziehungsweise die Sicherheits- behörden Kenntnis davon, dass ein unangemeldetes Konzert stattfindet? b) welche weiteren Bands waren für den Auftritt vorgesehen, konnten dann aufgrund der Auflösung aber nicht mehr spielen? Zu 3 und a) Siehe Antwort zu Frage 1. Zu b) Mit der Frage wird auf eine Erkenntnislage vor der Veranstaltung abgestellt. Eine Antwort würde Hinweise auf die Herkunft der Erkenntnisse zulassen und damit - auch über den vorlie- genden Sachverhalt hinaus - Personen und die Bekämpfung des Rechtsextremismus gefähr- den. Aus Gründen der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes wird daher eine Beantwortung abgelehnt und auf die Möglichkeiten der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3480 3 4. Hat die Landesregierung Hinweise dafür, dass das Konzert aus dem Umfeld der verbotenen „Blood & Honour“-Bewegung organisiert wurde beziehungsweise diese daran beteiligt war? Wenn ja, a) welche Hinweise sprechen dafür, dass das Konzert aus den benannten Kreisen organisiert worden ist? b) worauf stützt sich die Erkenntnis der Behörden, das Konzert könne dem Umfeld von „Blood & Honour“ zugerechnet werden? c) welche Rückschlüsse lassen sich vor diesem Hintergrund auf die Wirksamkeit des B & H-Verbots im Jahr 2000 ziehen beziehungs- weise wie schätzt die Landesregierung deren Aktivitäten im Land ein? Zu 4, a) und b) Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, die darauf hindeuten, dass das Konzert aus der „Blood and Honour“-Bewegung heraus organisiert worden ist. Die aufgetretenen Bands können allerdings zum Teil mit der internationalen "Blood and Honour"-Bewegung in Verbindung gebracht werden. Zu c) Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, die auf einen strafrechtlich relevanten Verstoß gegen das im Jahre 2000 in Deutschland erfolgte Verbot der „Blood and HonourDivision Deutschland“ in Mecklenburg-Vorpommern schließen lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 b) verwiesen. 5. Liegen den Landesbehörden Erkenntnisse dazu vor, warum seitens des Veranstalters die Hansestadt Greifswald als Veranstaltungsort ausge- wählt worden ist? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Erkenntnisse liegen den Landesbehörden in Bezug auf anderweitige Kontakte des Veranstalters zu als rechtsextrem eingeschätzten Personen, zur freien Kameradschaftsszene in Mecklenburg-Vorpommern, zu NPD-Mitgliedern, zu NPD- Mitarbeitern und NPD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern vor? Der Veranstalter ist nach Kenntnis der Landesregierung Mitglied der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ im Bundesland Brandenburg. Drucksache 6/3480 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Landesregierung liegen darüber hinaus Erkenntnisse vor, dass Personen der regionalen rechtsextremistischen Szene logistische Unterstützung geleistet haben. 7. Hat der Veranstalter des Konzerts bereits früher in Mecklenburg- Vorpommern Veranstaltungen, Konzerte oder Demonstrationen mit einem rechtsextremen Hintergrund organisiert beziehungsweise durchgeführt? Der Anmelder wurde der Landesregierung bereits im Juli 2014 im Zusammenhang mit der Anmeldung für ein rechtsextremistisches Konzert in Pasewalk bekannt, das letztlich in Brandenburg durchgeführt wurde. 8. Fanden nach Kenntnis der Landesregierung in der für das Konzert genutzten Immobilie bereits vorher Konzerte oder Veranstaltungen mit rechtsextremen Bezügen statt? Wenn ja, a) wann und welche? b) wie viele Personen besuchten diese Veranstaltungen? Zu 8, a) und b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Bestehen zwischen dem Vermieter der für die Veranstaltung genutzten Immobilie und dem Konzertveranstalter beziehungsweise der rechts- extremen Szene Verbindungen? Wenn ja, welche Verbindungen zu welchen Organisationen und Personen sind hierzu bekannt und seit wann bestehen sie? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.