Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3482 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öko-Zertifizierung von Legehennen-Elterntieren und Brütereien und ANTWORT der Landesregierung In den Gemeinden Klein Methling und Groß Markow befinden sich Tierhaltungsanlagen , in denen Elterntierhaltung für die Bio-Eierproduktion betrieben wird. 1. Um welche Firmen handelt es sich (bitte Namen angeben)? Gibt es darüber hinaus Tierhaltungsanlagen im Land, in denen Elterntierhaltung für die Bio-Eierproduktion betrieben wird und wenn ja, welche Betriebe sind das? Die Anlage in Klein Methling wird durch die Erdegut GmbH und die Anlage in Groß Markow durch die Ökofarm Groß Markow GmbH bewirtschaftet. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Tierhaltungsanlagen im Land, in denen derzeit Elterntierhaltung für die Bio-Eierproduktion betrieben wird. Drucksache 6/3482 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Für wie viele Tiere sind die Elterntierhaltungen für die Bio-Eier- produktion in den Gemeinden Klein Methling und Groß Markow jeweils zugelassen? a) Wie groß ist der aktuelle jeweilige Bestand? b) Wurden in der Vergangenheit bei Kontrollen in diesen Betrieben Überbelegungen festgestellt und wenn ja, wurden diese geahndet? Die Anlage in Klein Methling hat eine Kapazität von maximal 11.668 Elterntieren im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben der Bio-Zertifizierung. Die Baugenehmigung wurde für 12.000 Tiere erteilt. Auf der Ökofarm Groß Markow wurde die Baugenehmigung für 14.990 Tierplätze erteilt. Die maximale Belegung umfasst 14.090 Bio-Elterntiere aufgrund der Vorgaben der Bio-Zertifizierung. Zu a) Der aktuelle Bestand (51. Kalenderwoche) stellt sich wie folgt dar: Produktionseinheit A (jeweils 2 Ställe) Produktionseinheit B (jeweils 2 Ställe) Produktionseinheit C (jeweils 2 Ställe) Groß Markow 2.971 4.764 5.524 Klein Methling 5.281 5.517 - Zu b) Bei den Kontrollen durch die zuständige Kontrollstelle sowie durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) als zuständige Behörde für den ökologischen Landbau wurden keine Überbelegungen festgestellt. 3. Befinden sich in Elterntierhaltungen in den Gemeinden Klein Methling und Groß Markow alle Tiere in einem Stall oder gibt es Unterteilungen? a) Wenn es Unterteilungen gibt, wie viele Tiere befinden sich jeweils in den einzelnen Teilen des Stalles? b) Wie müssen diese Unterteilungen baulich ausgeführt werden, damit sie den Vorschriften nach EU-Recht für ökologische Tierhaltung entsprechen? Zu 3 und a) Unter Beachtung der Vorgaben der EG-Öko-VO dürfen maximal 3.000 Tiere einschließlich Hähne pro Stall gehalten werden [siehe auch Antwort zu Frage 3 b)]. Diese Vorgabe wurde und wird in beiden Tierhaltungen berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3482 3 Die Anlage Klein Methling (Erdegut GmbH) besteht aus zwei Gebäuden (Produktionseinheiten A und B) mit jeweils zwei Ställen. Die Produktionseinheit A hat eine maximale Kapazität von 5.831 Plätzen (1. Stall: maximal 3.000 Tiere, 2. Stall: maximal 2.831 Tiere), Produktionseinheit B von 5.837 Plätzen (1. Stall: 3.000 Tiere, 2. Stall: 2.837 Tiere). Die Anlage in Groß Markow besteht aus drei Gebäuden (Produktionseinheiten A, B und C) mit jeweils zwei Ställen, die folgende maximale Kapazitäten haben: Produktionseinheit A: 3.684 Plätze (Stall 1: 1.842 Plätze/Stall 2: 1.842 Plätze) Produktionseinheit B: 4.808 Plätze (Stall 1: 2.445 Plätze/Stall 2: 2.363 Plätze) Produktionseinheit C: 5.598 Plätze (Stall 1: 2.700 Plätze/Stall 2: 2.898 Plätze) Zu b) Die Anforderungen an die ökologische Elterntierhaltung sind derzeit in der EG-Öko-VO nicht spezifisch geregelt. Auf der Basis grundsätzlicher Vorgaben der EG-Öko-VO und spezifischer weiterer Regelungen der Arbeitsgruppe „Geflügel“ (eine Arbeitsgruppe von Vertretern der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, NordrheinWestfalen , die Regelungen bei offenen Fragen der Öko-Geflügelhaltung erarbeitet) wurden in Abstimmung mit den anderen Bundesländern folgende spezifische Produktionsregeln vorgegeben: - In Anlehnung an die Junghennenaufzucht ist überdachter Auslauf anstelle eines Grünauslaufs aufgrund der besonderen Hygieneanforderungen statthaft. Die Mindestfläche pro Tier im überdachten Auslauf wurde in Anlehnung an die Regelung der Geflügel-AG zur Haltung von Elterntieren für die ökologische Masthähnchenproduktion auf mindestens 1.000 cm2 festgelegt. - Unter Beachtung der Vorgaben der EG-Öko-VO dürfen maximal 3.000 Tiere einschließlich Hähne pro Stall gehalten werden. - Ein Stutzen (Touchieren) der Schnäbel ist untersagt. - Es dürfen maximal 6 Tiere/m2 Stallfläche gehalten werden. Die genannte Regelung zum überdachten Auslauf gilt aufgrund der strengen tierseuchenrechtlichen Regelungen für Betriebe deutschlandweit. So werden derzeit auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Bio-Elterntierhaltungen mit Nutzung eines überdachten Auslaufs gehalten. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtigen auch Unternehmen in anderen Bundesländern, anhand der genannten Vorgaben eine Bio-Elterntierhaltung umzusetzen. Im Sinne der Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen zum ökologischen Landbau, speziell zur Gewährung des Grünauslaufs, werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit Kriterien entwickelt, die einen Grünauslauf in der Bio-Elterntierhaltung im Rahmen eines Pilotprojektes unter Gewährleistung ebenfalls sehr hoher tiergesundheitlicher Anforderungen umsetzen sollen. Es ist beabsichtigt, nach erfolgter Prüfung der Kriterien ein Pilotprojekt in der Bio-Elterntierhaltung in Groß Markow zu starten. Drucksache 6/3482 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Mit welchem Haltungssystem sind die Elterntierhaltungen Klein Methling und Groß Markow entsprechend Legehennenbetriebsregistergesetz angemeldet? Wie viele und welche Stall-Kennnummern wurden durch die Registerbehörde für die benannten Elterntierhaltungen jeweils vergeben? Eine Vermarktung der Bruteier unter Biostatus als Konsumware ist zurzeit nicht möglich, da die Auslaufanforderungen gemäß Artikel 14 der VO (EG) Nr. 889/2008 (Grünauslauf) derzeit noch nicht erfüllt werden [siehe auch Antwort zu Frage 3 b)]. Damit sind Eier, die als Konsumware vermarktet werden sollen, ausschließlich mit dem Status Bodenhaltung zu vermarkten. Die Farmen sind nach Legehennenbetriebsregistergesetz beim LALLF als zuständige Behörde registriert. Die Nummer für die Farm Klein-Methling lautet X-DE-130012X und für die Farm Groß Markow X-DE-130009X. Das X wird durch den Betrieb bei Vermarktung entsprechend der Haltungsform durch Zahlen ersetzt (bei Bodenhaltung durch die Zahl 2). 5. Waren die Elterntierhaltungen an den Standorten Klein Methling und Groß Markow von Beginn ihrer Produktion an bis heute nach EURichtlinie 834/2007 (EU-Öko-Verordnung) zertifiziert und wenn nicht, warum nicht? a) Wenn die Betriebe nicht nach EU-Richtlinie 834/2007 zertifiziert waren bzw. sind, auf welcher gesetzlichen Grundlage durfte und darf die Lieferung von Eiern aus diesen Betrieben an Bio-Betriebe zum Zweck der Brut erfolgen? b) Gab es beziehungsweise gibt es seitens der Landesregierung Ausnahmegenehmigungen , die den benannten Betrieben abweichend von EU-Richtlinie 834/2007 die Lieferung nicht ökokonformer Eier an Bio-Betriebe ermöglicht(e) und wenn ja, was beinhalteten beziehungsweise beinhalten diese Ausnahmegenehmigungen? c) Wie viele Eier, die in den Elterntierhaltungen Klein Methling und Groß Markow produziert wurden, sind bisher an welche BioBetriebe zum Zwecke der Brut ausgeliefert worden? Zu 5 und a) Die Elterntierhaltung an den Standorten Klein Methling und Groß Markow sind mit Inbetriebnahme am 18.08.2014 biozertifiziert und damit erstmalig für die Bio-Erzeugung angemeldet. Die spezifischen Regelungen zur Bio-Zertifizierung sind in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt. Zu b) Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3482 5 Zu c) Die an den Standorten Klein Methling und Groß Markow erzeugten Bio-Bruteier werden in der Bio-Brüterei Kroge GmbH in Lohne in Niedersachsen ausgebrütet. Die Erfassung der anfallenden Brut- und gegebenenfalls Konsumeier erfolgt im Stallbuch der jeweiligen Farm. Die Kontrolle obliegt der zuständigen Kontrollstelle für die Ökovermarktung und dem LALLF nach Legehennenbetriebsregistergesetz bei Vermarktung aus Bodenhaltung. Der konkrete Umfang der vermarkteten Bio-Bruteier und vermarkteten Konsumeier (aus Bodenhaltung) wird durch das LALLF statistisch nicht fortlaufend erfasst. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 6. Wie viele Küken wurden wiederum aus Eiern ausgebrütet, die aus den Elterntierhaltungen Klein Methling und Groß Markow stammen, und an welche Bio-Betriebe wurden diese geliefert? Die Kontrolle zur verordnungskonformen Vermarktung der erzeugten Produkte, hier Bruteier und Bio-Küken, erfolgt durch die zuständige Kontrollstelle im Rahmen der Umsetzung der VO (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-VO). Dabei ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der zuständigen Behörde für ökologischen Landbau (LALLF), die Warenströme biozertifizierter Unternehmen fortlaufend zu erfassen. Hierzu können daher seitens der Landesregierung keine Angaben gemacht werden. 7. Fallen in den Elterntierhaltungen Klein Methling und Groß Markow Eier an, die nicht zum Zweck der Brut verwendet werden und wenn ja, werden diese Eier von den Elterntierhaltungsbetrieben als Ökoprodukte vermarktet? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Haben die Betreiber der Elterntierhaltungen Klein Methling und Groß Markow Fördermittel in Anspruch genommen und wenn ja, auf Grundlage welcher Förderrichtlinie? Ja, die Förderung erfolgte im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm Teil A (AFP-A-Richtlinie M-V). Drucksache 6/3482 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 9. Haben die Betreiber der Elterntierhaltung Klein Methling und Groß Markow noch weitere Standorte oder Betriebe mit Öko-Elterntierhaltung und wenn ja, wo und für wie viele Tiere? a) Aus welchem europäischen Land stammten beziehungsweise stammen die in beiden Anlagen aufgestallten Elterntiere? b) Erhalten die Tiere in ihrem Ursprungsland Futter, das nach EU-Richtlinie 834/2007 zertifiziert wurde? Nein. Zu a) Die aufgestallten Elterntiere stammen aus den Niederlanden. Zu b) Ja. 10. Nach welcher EU-Regelung ist der in Finkenthal ansässige Betrieb „Die Bio-Brüterei/FL Brüterei M-V GmbH“ ökozertifiziert? a) Welche Kenntnis hat die Landesregierung über den derzeitigen Verbleib der anfallenden männlichen Küken der Bio-Brüterei? b) Laut Medienberichten („Auslauf nur für wenige Biohühner“, TAZ, vom 7. November 2014) steht den Elterntieren, die Bruteier für die Bio-Brüterei/FL Brüterei M-V GmbH produzieren, neben dem Stall nur ein „überdachter Laufhof“ mit Betonboden, Maschendrahtwänden und lediglich 0,1 Quadratmeter je Huhn zur Verfügung. Entspricht diese Beschreibung den tatsächlichen Verhältnissen und wenn ja, wie ist dies mit den Regelungen für ökologische Tierhaltung vereinbar? Eine Bio-Zertifizierung erfolgt auf der Basis der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen (u. a. Verordnung (EG) Nr. 889/2008). Zu a) Derzeit erfolgt in den Brütereien für die Legehennenhaltung - unabhängig ob konventionell oder ökologisch - die Tötung nahezu aller männlichen Küken. Für biozertifizierte Betriebe gibt es in der EG-Öko-VO hierzu keine Regelung. Auch in der Bio-Brüterei in Niedersachsen werden männliche Küken nach Betäubung getötet. Die Tötung ist in Niedersachsen übergangsweise bis zur Etablierung anderer Möglichkeiten zur Geschlechtsbestimmung erlaubt, sofern die getöteten Küken als Ersatz für andere Futtertiere Verwendung finden (zum Beispiel als Ersatz für Mäuse für die Ernährung von Greifvögeln oder Schlangen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3482 7 Wie auch andere Bio-Betriebe in Deutschland arbeitet der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof intensiv in Projekten mit dem Ziel, die sogenannten Brudertiere zu mästen und zu vermarkten. In diesem Bereich nimmt der ökologische Landbau damit eine Vorreiterrolle ein. Mit Beginn der Elterntierhaltung ist der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof bestrebt, einen hohen Anteil der männlichen Küken über das sogenannte „Haehnlein“-Konzept zu vermarkten. Hierbei werden männliche Küken unter ökologischen Bedingungen aufgezogen, um dann in einer regionalen Bio-Schlachterei zerlegt und verpackt zu werden. Die Vermarktung erfolgt über den Naturfachhandel und ausgewählte Lebensmittelketten. Die hohen Produktionskosten des Fleisches werden durch die Eier der jeweils dazugehörigen Hennen subventioniert. Damit legt der Erzeugerzusammenschluss ein Konzept vor, mit dem die Tötung der männlichen Küken deutlich reduziert oder zukünftig eventuell sogar vollständig vermieden werden kann. Die Landesregierung wird zusammen mit den anderen Bundesländern und dem BMEL prüfen, inwieweit solche Konzepte weiterentwickelt und gegebenenfalls auch verbindlich vorgegeben werden können. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 3 b) verwiesen.