Der
Minister
für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine
Anfrage mit Schreiben vom
6. Januar 2015
beantwortet.
LANDTAG MECKLENBURG
-VORPOMMERN
Drucksache
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6. Wahlperiode
06.01.2015
KLEINE ANFRAGE
der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Öko
-Zertifizierung von Legehennen-
Elterntieren und Brütereien
und
ANTWORT
der
Landesregierung
In den Gemeinden Klein
Methling und Groß
Markow befinden sich Tier
-
haltungsanlagen, in denen Elterntierhaltung für die Bio
-Eierproduktion
betrieben wird.
1. Um welche Firmen
handelt es sich (bitte Namen angeben)?
Gibt es darüber hinaus Tierhaltungsanlagen im Land, in denen Eltern
-
tierhaltung für die Bio
-Eierproduktion betrieben wird und wenn ja,
welche Betriebe sind das?
Die Anlage in Klein Methling wird durch die Erdegut G
mbH und die Anlage in Groß
Markow durch die Ökofarm Groß Markow
GmbH bewirtschaftet.
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Tierhaltungsanlagen im Land, in denen derzei
t
Elterntierhaltung für die Bio
-Eierproduktion betrieben wird.
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2. Für wie viele Tie
re sind die Elterntierhaltungen für die Bio
-Eier
-
produk
tion in den Gemeinden Klein
Methling und Groß
Markow
jeweils zugelassen?
a) Wie groß ist der aktuelle jeweilige Bestand?
b) Wurden in der Vergangenheit bei Kontrollen in diese
n Betrieben
Überbelegungen fest
gestellt und wenn ja, wurden diese geahndet?
Die Anlage in Klein Methling hat eine Kapazität von max
imal
11.668
Elterntieren im
Rahmen der Umsetzung der Vorgaben der Bio-
Zertifizierung. Die Baugenehmigung wurde
für 12.000 Tiere erteil
t. Auf der Ökofarm Groß Markow wurde die Baugenehmigung für
14.990 Tierplätze erteilt. Die max
imale
Belegung umfasst 14.090 Bio-
Elterntiere aufgrund
der Vorgaben der Bio
-Zertifizierung.
Zu a)
Der aktuelle Bestand (
51. Kalenderwoche
) stellt sich wie folgt dar
:
Produktionseinheit A
(
jeweils
2 Ställe)
Produktionseinheit B
(
jeweils
2 Ställe)
Produktionseinheit C
(
jeweils
2 Ställe)
Groß Markow
2.971
4.764
5.524
Klein Methling
5.281
5.517
-
Zu b)
Bei
den
Kontrollen durch die zuständige Kontrollstelle sowie durch d
as Landesamt für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
als z
uständige Behörde für
den ökologischen Landbau wurden keine Überbelegungen festgestellt.
3. Befinden sich in Elterntierhaltungen in den Gemeinden Klein
Methling und Groß
Markow alle Tiere in einem Stall oder gibt es
Unterteilungen?
a) Wenn es Unterteilungen gibt, wie viele Tiere befinden sich jeweils
in den einzelnen Teilen des Stalles?
b) Wie müssen diese Unter
teilungen baulich ausgeführt werden,
damit sie den Vorschriften nach EU
-Recht für ökologische Tier
-
haltung entsprechen?
Zu 3 und a)
Unter Beachtung der Vorgaben der EG
-Öko
-VO dürfen max
imal
3.000 Tiere einschl
ießlich
Hähne pro Stall geh
alten werden [
siehe auch Antwort zu Frage
3 b)]. Diese Vorgabe wurde
und wird in beiden Tierhaltungen berücksichtigt.
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Die Anlage Klein Methling (Erdegut GmbH) besteht aus zwei Gebäuden
(Produktionsein-
heiten A und B) mit jeweils zwei Ställen.
Die
Produktionseinheit
A hat eine maximale
Kapazität von 5.831 Plätzen (1. Stall: max
imal
3.000 Tiere, 2. Stall: max
imal
2.831 Tiere
), Produktionse
inheit B von 5.837 Plätzen (1. Stall
:
3.000 Tiere, 2. Stall
: 2.837 Tiere).
Die Anlage in Groß Markow besteht aus drei Gebäuden
(Produktions
einheiten A, B und C)
mit jeweils zwei Ställen, die folgende maximale Kapazitäten haben:
Produktionseinheit A: 3.684 Plätze (
Stall 1: 1.842
Plätze
/Stall 2: 1.842 Plätze
)
Produktionseinheit B: 4.808 Plätze (
Stall 1: 2.445
Plätze
/Stall 2: 2.363 Plätze
)
Produktionseinheit C: 5.598 Plätze (
Stall 1: 2.700
Plätze
/Stall 2: 2.898 Plätze
)
Zu b)
Die Anforderungen an die ökologische Elterntierhaltung sind derzeit in der EG
-Öko
-VO
nicht
spezifisch
geregelt. Auf der Basis grundsätzlicher Vorgaben der EG
-Öko
-VO und spezi
-
fischer weiterer Regelungen der A
rbeitsgruppe „
Geflügel
“ (eine Arbeitsgruppe von
Vertretern
der
Länder
Mecklenburg-
Vorpommern, Bayern, Niedersachsen, Sachsen
-Anhalt, Nordrhein-
Wes
tfalen
, die Regelungen bei offenen Fragen der Öko-
Geflügelhaltung erarbeitet) wurden in
Abstimmung mit den anderen Bundesländern folgende spezifische Produktionsregeln
vorgegeben:
- In Anlehnung an die Junghennenaufzucht ist überdachter Auslauf anstelle eines
Gr
ünauslaufs aufgrund der besonderen Hygieneanforderungen statthaft. Die Mindestfläche
pro Tier im überdachten Auslauf wurde in Anlehnung an
die Regelung der Geflügel
-AG
zur Haltung von Elterntieren für die ökologische Masthähnchenproduktion auf mindestens
1.000 cm
2
festgelegt.
- Unter Beachtung der Vorgaben der EG
-Öko
-VO dürfen max
imal
3.000 Tiere einschl
ieß
-
lich
Hähne pro Stall gehalten werden.
- Ein Stutzen (Touchieren) der Schnäbel ist untersagt.
- Es dürfen max
imal 6 Tiere/m
2
Stallfläche gehalten werden
.
Die genannte Regelung zum überdachten Auslauf gilt aufgrund der strengen tierseuchen-
rechtlichen Regelungen für Betriebe deutschlandweit. So werden derzeit
auch in Nieder
-
sachsen und Nordrhein
-Westfalen Bio
-Elterntierhaltungen mit Nutzung eines überdachten
Auslaufs gehalten. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtigen auch Unternehmen in
anderen Bundesländern, anhand der genannten Vorgaben eine Bio-
Elterntierhaltung
umzusetzen.
Im Sinne der Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen zum ökologis
chen
Landbau, speziell zur Gewährung des Grünauslaufs, w
erden in Meck
lenburg-
Vorpommern
derzeit
Kriterien entwickelt, d
ie einen Grünauslauf in der Bio-
Elterntierhaltung im Rahmen
eines Pilotprojektes unter Gewährleistung ebenfalls sehr hoher tiergesundheit
licher
Anforderungen umsetzen sollen. Es ist beabsichtigt, nach erfolgter Prüfung der Kriterien ein
Pilotprojekt in der Bio
-Elterntierhaltung in Groß Markow zu starten.
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4. Mit welchem Haltungssystem sin
d die Elterntierhaltungen Klein
Methling und Groß
Markow entsprechend Legehennenbetriebs
-
registergesetz angemeldet?
Wie viele und welche Stall-
Kennnummern wurden durch die Register
-
behörde für die benannten Elterntierhaltungen jeweils vergeben?
Eine Vermarktung der Bruteier unter Biostatus als Konsumwar
e ist
zurz
eit
nicht möglich, da
die Auslaufanforderungen gemäß Artikel 14 der VO (EG) Nr. 889/2008 (Grünauslauf)
derzeit
noch nicht erfüllt werden
[ siehe auch Antwort
zu
Frage 3
b)
].
Damit sind Eier, die als Konsumware vermarktet werden sollen, ausschließlich mit dem
Status Bodenhaltung zu vermarkten.
Die
Farmen sind nach Legehennenbetriebsregistergesetz beim LALLF als zuständige Behörde
registriert. Die Nummer für die
Farm Klein
-Methling lautet X
-DE
-130012X und für die Farm
Groß Markow X
-DE
-130009X. Das X wird durch den Betrieb bei Vermarktung entsprechend
der Haltungsform durch Zahlen ersetzt (bei Bodenhaltung durch die Zahl 2).
5. Waren die Elterntierhaltungen an den Standorten Klein
Methling und
Groß
Markow von Beginn ihrer Produktion an bi
s heute nach EU
-
Richtlinie 834/2007 (EU
-Öko
-Verordnung) zertifiziert und wenn
nicht, warum nicht?
a) Wenn die Betriebe nicht nach EU
-Richtlinie 834/2007 zertifiziert
waren bzw. sind, auf welcher gesetzlichen Grundlage durfte und
darf die Lieferung von Eie
rn aus diesen Betrieben an Bio
-Betriebe
zum Zweck der Brut erfolgen?
b) Gab es beziehungsweise gibt es seitens der
Landesregierung Aus
-
nahmegenehmi
gungen, die den benannten Betrieben abweichend
von EU
-Richtlinie 834/2007 die Lieferung nicht ökokonformer
Ei er an Bio
-Betriebe ermöglicht(e) und wenn ja, was beinhalteten
beziehungsweise beinhalten diese Ausnahme
genehmigungen?
c) Wie viele Eier, die in den Elterntierhaltungen Klein
Methling und
Groß
Markow produziert wurden, sind bisher an welche Bio
-
Betriebe zum Zwecke der Brut ausgeliefert worden?
Zu 5 und a)
Die Elterntierhaltung an den Standorten Klein Methling und Groß Markow sind mit
Inbetriebnahme am
18.08.2014 biozertifiziert
und damit erstmalig für die Bio
-Erzeugung
angemeldet
. Die spezifischen Regelungen zur Bio-
Zertifizierung sind in
der Antwort zu
Frage
3 aufgeführt.
Zu b)
Nein.
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Zu c)
Die an den Standorten Klein Methling und Groß Markow erzeugten Bio-
Bruteier werden in
der Bio
-Brüterei Kroge GmbH in Lohne in Niedersachsen ausgebrütet. Die Erfassung der
anfallenden Brut
- und gegebenenfalls
Konsumeier erfolgt im Stallbuch der jeweiligen Farm.
Die Kontrolle obliegt der zuständigen Kontrollstelle für die Ökovermarktung und de
m
LALLF nach Legehennenbetriebsregistergesetz bei Vermarktung aus
Bodenhaltung.
Der
konkrete Umfang der vermarkteten Bio
-Bruteier und vermarkteten Konsumeier (aus
Bodenhaltung) wird durch das
LALLF
statistisch
nicht fortlaufend erfasst.
Es wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
6. Wie viele Küken wurden wiederum a
us Eiern ausgebr
ütet, die aus den
Elterntierhal
tungen Klein
Methling und Groß
Markow stammen, und
an welche Bio
-Betriebe wurden diese geliefert?
Die Kontrolle zur verordnungskonformen Vermarktung der erzeugten Produkte, hier Bruteier
und Bio-
Küken,
erfolgt durch die zuständige Kontrollstelle im Rahmen der Umsetzung der
VO (EG) Nr. 834/2007 (EG
-Öko
-VO). Dabei ist es g
rundsätzlich nicht Aufgabe de
r
zuständigen Behörde für ökologischen Landbau
(LALLF
), die Warenströme biozertifizierter
Unternehmen
fortl
aufend zu erfassen.
Hierzu können daher seitens der Landesregierung keine
Angaben gemacht werden.
7. Fallen in den Elterntierhaltungen Klein
Methling und Groß
Markow
Eier an, die nicht zum Zweck der Brut verwendet werden und wenn ja,
werden diese Eier v
on den Elterntierhaltungsbetrieben als Öko
pro
-
dukte vermarktet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8.
Haben die Betreiber der Elterntierhaltungen Klein
Methling und
Groß Markow Förder
mittel in Anspruch genommen und wenn ja,
auf Grundlage
welcher Förderrichtlinie?
Ja, die Förderung erfolgte im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der
landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm Teil
A
(AFP
-A-Richtlinie M
-V).
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9.
Haben die Betreiber
der Elterntierhaltung Klein
Meth
ling und Groß
Markow noch weitere Standorte oder Betriebe mit Öko
-Elterntier
-
haltung und wenn ja, wo und für wie viele Tiere?
a) Aus welchem europäischen Land stammten beziehungsweise
stammen die in beiden Anlagen aufgestal
lten Elterntiere?
b) Erhalten die Tiere in ihrem Ur
sprungsland Futter, das nach
EU
-Richtlinie 834/2007 zertifiziert wurde?
Nein.
Zu a)
Die aufgestallten Elterntiere stammen aus den Niederlanden.
Zu b)
Ja.
10.
Nach welcher EU
-Regelung ist der in Finkenthal ansässige Betrieb
„Die Bio
-Brüterei/FL Brüterei M
-V GmbH“ ökozertifiziert?
a) Welche Kenntnis hat die Landesregierung über den derzeitigen
Verbleib der anfallenden männlichen Küken der Bio
-Brüterei?
b) Laut Medienberichten („Auslauf nur für
wenige Biohühner“,
TAZ, vom 7.
November
2014) steht den Elterntieren, die Brut
-
eier für die Bio
-Brüterei/FL
Brüterei
M-V GmbH produzieren,
neben dem Stall nur ein „überdachter Laufhof“ mit Betonboden,
Maschendrahtwänden und lediglich 0,1 Quadratmeter je Hu
hn
zur Verfügung. Entspricht diese Beschreibung den tatsächlichen
Verhältnissen und wenn ja, wie ist dies mit den Regelungen für
ökologische Tierhaltung vereinbar?
Eine Bio
-Zertifizierung erfolgt auf der Basis der V
erordnung
(EG) Nr. 834/2007 und den
dazugehörigen Durchführungsbestimmungen (u.
a. V
erordnung
(EG) Nr. 889/2008).
Zu a)
Derzeit erfolgt in den Brüter
eien für die Legehennenhaltung
- unabhängig ob konventionell
oder
ökologisch
- die Tötung nahezu aller männliche
n Küken.
Für biozertifizierte Betriebe
gibt es in der EG
-Öko
-VO hierzu keine Regelung. Auch in der Bio-
Brüterei in Niedersachsen
werden männliche Küken nach Betäubung getötet. Die Tötung ist in Niedersachsen
übergangsweise bis zur Etablierung anderer Möglichkeiten zur Geschlechtsbestim
mung
erlaubt, sofern die getöteten Küken als Ersatz für andere Futtertiere Verwendung finden
(zum
Beispiel
als Ersatz für Mäuse für die Ernährung von Greifvögeln oder Schlangen)
.
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Wie auch andere Bio
-Betriebe in Deutschland arbeitet d
er
Erzeugerzusammenschluss
Fürstenhof intensiv in Projekten mit de
m Ziel, die sogenannten Brudertiere zu mästen und zu
vermarkten. In diesem Bereich nimmt der ökologische Landbau damit eine Vorreiterrolle ein.
Mit Beginn der Elterntierhaltung ist der Erzeuger
zusammenschluss Fürstenhof bestrebt, einen
hohen Anteil der männlichen Küken über das sog
enannte
„Haehn
lein
“-Konzept zu
vermarkten. Hierbei werden männliche Küken unter ökologischen Bedingungen aufgezogen,
um dann in einer regionalen Bio-
Schlachterei zerlegt und verpackt zu werden. Die
Vermarktung erfolgt über den Naturfachhandel und ausgewählte Lebensmittelketten. D
ie
hohen Produktionskosten des Fleisches
werden
durch die Eier der jeweils dazugehörigen
Hennen
subventioniert
. Damit legt der Erzeugerzusammen
schluss ein Konzept vor, mit dem
die Tötung der männlichen Küken deutlich
reduzier
t oder zukünftig eventuell sogar
vollständig vermieden werden kann.
Die Landesregierung
wird
zusammen
mit den anderen
Bundesländern und dem BMEL prüfen, inwieweit solche Konz
epte weiterentwickelt und
gegebenenfalls auch verbindlich vorgegeben werden können.
Zu
b)
Es wird auf die Antwort
zu Frage 3 b) verwiesen
.