Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/349 6. Wahlperiode 07.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Kooperation zwischen Bundeswehr und Land und ANTWORT der Landesregierung Gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode schloss der damalige Wirtschaftsminister mit der Wehrbereichsverwaltung Nord eine Kooperationsvereinbarung zur Eingliederung und Personalentwicklung von Soldaten auf Zeit. Mit Hilfe der Übereinkunft sollen Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften aus den Reihen der Bundeswehr unterstützt werden. 1. Hat die Kooperationsvereinbarung weiter Bestand? Ja, die Kooperationsvereinbarung zur Eingliederung und Personalentwicklung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit wurde zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und der Wehrbereichsverwaltung Nord sowie der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) am 27. September 2011 ohne Befristung abgeschlossen. 2. Wie viele Soldaten auf Zeit, die an Standorten in Mecklenburg stationiert sind, werden in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich aus der Bundeswehr ausscheiden (bitte jahrweise angeben)? Personalstärken und Angaben über das Ende von Verpflichtungszeiten der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 6/349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Soldaten auf Zeit sind seit der Unterzeichnung der Koopera- tionsvereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern aus der Bundeswehr ausgeschieden? a) Welche Abteilung im Landeswirtschaftsministerium ist für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung mit verantwortlich (bitte auch die Leistungen, die für die ausscheidenden Soldaten landesseitig erbracht werden, mit angeben)? b) Wie viele Soldaten auf Zeit wurden von Unternehmen angesprochen bzw. vom Land bei Vermittlungsbemühungen begleitet? c) Wie viele wurden zivilberuflich integriert (bitte mit den Branchen aufführen)? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. An der Umsetzung der Vereinbarung ist die Abteilung „Handwerk, Berufliche Bildung, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft“ im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus beteiligt. Die Unterzeichner der Vereinbarung errichten zurzeit ein übergeordnetes Netzwerk, damit künftig die Integration der Soldatinnen und Soldaten in den Arbeitsmarkt des Landes noch zielgenauer erfolgen kann. Die Ansprache von Soldatinnen und Soldaten erfolgt im Ermessen und in Verantwortung der Unternehmen. Zahlenangaben hierzu werden daher vonseiten des Landes nicht erhoben. Eine Begleitung der Vermittlungen durch das Land erfolgt nicht. Die Betreuung der Soldatinnen und Soldaten erfolgt durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD) in eigener Zuständigkeit. Die Anzahl der durch den BfD in Bezug auf Vermittlungen betreuten Soldatinnen und Soldaten ist dem Land nicht bekannt. Die GSA vermittelte bisher in 39 Fällen den Kontakt zwischen Unternehmen und dem BfD. 4. Mittel in welcher Höhe stehen für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung in den Haushaltsjahren 2012/2013 voraussichtlich zur Verfügung? Die Kooperationsvereinbarung verpflichtet die Partner zur Zusammenarbeit im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, ohne dass bislang zusätzliche Mittel eingesetzt wurden. In den Jahren 2012/2013 sind derzeit keine zusätzlichen Mittel für die Implementierung von Projekten geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/349 3 5. Wie schätzt die Landessregierung die bisherigen Ergebnisse ein? 6. Inwieweit ist es gelungen, regionale Stellenangebote und die ausschei- denden Soldaten besser zu verknüpfen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Mit ersten Ergebnissen ist nicht vor Ablauf eines Jahres zu rechnen. Die Kooperationspartner haben eine regelmäßige Überprüfung vereinbart. 7. Wo liegen noch Reserven? Das Projekt soll dazu dienen, derzeit nicht genutzte Reserven zu aktivieren. Hierzu gehören seitens der Unternehmen: - die frühzeitige Übergabe von Stellenprofilen an den BfD sowie - die zeitnahe Durchführung von Bewerbungsprozessen, seitens der Bundeswehr: - die Nutzung aller Möglichkeiten zur Weiterbildung, um während der Dienstzeit der Soldatinnen und Soldaten Zusatzqualifikationen zu erwerben und seitens des Landes: - die Unterstützung von Qualifizierungen in den Unternehmen nach der Einstellung sowie - die Vermittlung von Unternehmen an den BfD.