Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3490 6. Wahlperiode 05.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausfallprüfung und Sicherheitenverwertung und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/1682 im April 2013 erklärt, dass die Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin (PwC Berlin) als Mandatar des Bundes mit einer Ausfallprüfung beauftragt wurde. Inhalt der Ausfallprüfung sei laut Antwort der Landesregierung , ob der Kreditgeber im Verhältnis zu den Bürgen Bund und Land die sich aus den Allgemeinen und Besonderen Bürgschaftsbestimmungen ergebenden Verpflichtungen erfüllt und die Einhaltung besonderer kreditvertraglicher Regelungen sichergestellt hat. Hierfür habe der Kreditgeber anhand geeigneter Unterlagen und Stellungnahmen nachzuweisen, dass er die Gewährung, Verwaltung und Abwicklung des verbürgten Kredits mit der banküblichen Sorgfalt vorgenommen hat. Zu den Sorgfaltspflichten im Rahmen der Kreditabwicklung gehören unter anderem auch die Prüfung und gegebenenfalls Geltendmachung etwaiger Haftungsansprüche gegenüber Dritten. Die Landesregierung hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss mit Schreiben vom 29.08.2013 (Ausschussdrucksache 6/44-1) auf den Ausfallbericht von PwC Berlin als Mandatar des Bundes ebenfalls verwiesen. Demnach war nach den Ausführungen der Landesregierung der Ausfallbericht durch PwC Berlin noch nicht erfolgt, da langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit der Hegemann-Unternehmensgruppe um die Sicherheitenverwertung bestünden. Drucksache 6/3490 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Zu welchem Ergebnis ist die PwC Berlin als Mandatar des Bundes in ihrem Ausfallbericht gekommen? Der Ausfallbericht liegt noch nicht vor. Hierzu ist eine Ausfallabrechnung durch die Banken notwendig, die erst nach Verwertung aller hereingenommenen Sicherheiten erstellt werden kann. Die Prüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin (PwC Berlin) geht davon aus, den Ausfallbericht voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen zu können. 2. Welche Schlussfolgerungen und konkreten Schritte hat die Landesregierung - wie in Drucksache 6/1682 angekündigt - aus dem Ausfallbericht der PwC Berlin in Hinblick auf den vom Land teilverbürgten Aval- und Barkreditvertrag über 326 Mio. Euro, die vom Land teilverbürgten Avalkreditverträge über 65 Mio. Euro und 50 Mio. Euro bei zwei Kautionsversicherern sowie das vom Landesförderinstitut gewährte Darlehen abgeleitet? Da der Ausfallbericht noch nicht vorliegt, stellt sich die Frage nach Schlussfolgerungen beziehungsweise konkreten Schritten derzeit nicht. 3. Bezüglich welcher Sicherheiten setzt sich die Landesregierung mit der Hegemann-Unternehmensgruppe auseinander und wie ist der Stand dieser Auseinandersetzung? Die Landesregierung setzt sich derzeit mit der Hegemann-Gruppe hinsichtlich der Verwertung folgender sogenannter Drittsicherheiten auseinander: - Verpfändung der 100 %-igen Geschäftsanteile an der Detlev Hegemann GmbH, Bremen, - Grundschuld in Höhe von 2,0 Mio. Euro an Gewerbeimmobilie in Bremen (Miteigentums- anteil), - Grundschuld in Höhe von 2,6 Mio. Euro an Betriebsgrundstücken in Rostock, - Grundschuld in Höhe von 1,0 Mio. Euro an Gewerbeimmobilie in Braunschweig, - Grundschuld in Höhe 0,4 Mio. Euro an Gewerbeimmobilie in Groß Plasten. Bezüglich der Verwertung der Geschäftsanteile an der Detlev Hegemann GmbH ist ein von der Hegemann-Gruppe beantragter einstweiliger Rechtsschutz nach dem abweisenden erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Hannover (AZ 9 O 213/13) auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 7. März 2014, AZ 3 U 220/13) abgewiesen worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3490 3 Des Weiteren ist bei dem Landgericht Rostock eine Vollstreckungsabwehrklage sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung in die vorgenannten Betriebsgrundstücke in Rostock anhängig [AZ 9 O 1259/13 (2)]. Wegen Überlastung der Kammer ist mit einer Terminierung frühestens im zweiten Quartal 2015 zu rechnen.