Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/351 6. Wahlperiode 12.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Mautausweichverkehr und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bundesfernstraßen dienen auch dem Lkw-Verkehr zwischen Regionen. Die Verkehrserhebung 2010 lässt im Vergleich mit den vorherigen Verkehrserhebungen keine signifikante Steigerung des Schwerverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern erkennen. Gleichwohl wird eine Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner von Bundesfernstraßen durch den LkwVerkehr nicht verkannt. Die Immissionsminderung für die Anwohnerinnen und Anwohner ist daher eine verkehrspolitische Schwerpunktsetzung der Landesregierung. Die Landesregierung wird deshalb alle erforderlichen Maßnahmen im gegebenen Rechtsrahmen zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner ergreifen. 1. Wie definiert die Landesregierung Mautausweichverkehr? Die Bereiche Verkehrsrecht und Maut fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Der Bericht der Bundesregierung zu Verlagerungen von schwerem Lkw-Verkehr auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut (Bundestagsdrucksache 16/298 vom 13. Dezember 2005) geht davon aus, dass es sich dabei um schwere Nutzfahrzeuge handelt, welche vorher erkennbar die Autobahn benutzt haben und nun auf das nachgeordnete Straßennetz ausweichen. Drucksache 6/351 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien kann aufgrund des Mautausweichverkehrs ein Durchfahrtverbot durch Ortschaften verhängt werden? Nach § 45 Absatz 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737), dürfen „Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse , die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können.“ Orientierungspunkte dafür, wann die Beeinträchtigungen durch Mautausweichverkehr die Erheblichkeitsschwelle des § 49 Absatz 9 Satz 3 der StVO erreichen, können unter anderem, zum Beispiel bezüglich des Verkehrslärms, der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146), entnommen werden (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.03.2008 - 3 C 18.07; Urteil vom 15.12.2011 - 3 C 40.10). 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung von den Ergebnissen der Überprüfung des Mautausweichverkehrs entlang der B 198 durch das Planungsbüro IVV Aachen? Die Landesregierung geht davon aus, dass der Gutachter vereinbarungsgemäß das Gutachten Ende März 2012 abschließen und einen Entscheidungsvorschlag machen wird. Es ist beabsichtigt, das Gutachten unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen. Dem ist nicht vorzugreifen.