Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3512 6. Wahlperiode 17.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Wiedereinführung der Vermögensteuer und ANTWORT der Landesregierung Die Finanzministerin hat in der Plenardebatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wiedereinführung der Vermögenssteuer dringend geboten“ (Drucksache 6/1354) im Dezember 2012 u. a. ausgeführt, dass sich das Finanzministerium zusammen mit neun weiteren Ländern seit November 2011 sehr intensiv mit der Ausgestaltung einer wiederbelebten Vermögenssteuer befasse. Entsprechend eines DIW-Gutachtens könnte Mecklenburg-Vorpommern bei einem einheitlichen Steuersatz von einem Prozent mit jährlichen Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich von etwa 220 Mio. Euro rechnen (Plenarprotokoll 6/32, S. 29). 1. Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kam die länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung einer wiederbelebten Vermögens- steuer bislang? 2. Aus welchen Gründen liegen ggf. noch keine abschließenden Arbeits- ergebnisse vor und wann ist damit nach Annahme der Landes- regierung voraussichtlich zu rechnen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit den Rahmenbedingungen einer Wiederbelebung und der konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer beschäftigt. Der Diskussion lag ein von mehreren Bundesländern erarbeiteter Gesetzentwurf zugrunde. Dieser Entwurf sah im Wesentlichen die Erfassung von privatem und unternehmerischem Vermögen, eine verkehrswertorientierte Bewertung, die Gewährung bestimmter Freibeträge sowie einen Steuersatz von 1 Prozent vor. Drucksache 6/3512 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Unterschiedliche Auffassungen der Länder zu Detailfragen, etwa die Begünstigung des Betriebsvermögens, die Vermeidung von Doppelbesteuerungen auf Ebene der Kapital- gesellschaft und des Anteilseigners oder die Benennung von Kriterien zur Abgrenzung von privatem und betrieblichem Vermögen, führten dazu, dass keine abschließenden Ergebnisse vorgelegt werden konnten. Ein Fortgang der Arbeitsgruppe ist bislang nicht absehbar. 3. Inwiefern hält die Landesregierung eine stärkere Besteuerung von großen Vermögen für geboten, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Stärkung der Einnahmebasis des Landeshaushalts oder die immer ungerechter werdende Vermögensverteilung in Deutschland als auch auf den Anteil von vermögensbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt im internationalen Vergleich (Antwort bitte begründen)? 4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Forderungen nach der Einführung einer Vermögensabgabe (Antwort bitte begründen)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung sieht nach wie vor Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen, da die vermögensbezogenen Steuern in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich zum Gesamtsteueraufkommen beitragen. Hinsichtlich der Einführung einer Vermögensabgabe liegt gegenwärtig keine Beschluss- fassung der Landesregierung vor.