Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3514 6. Wahlperiode 02.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche öffentlichen allgemein bildenden Schulen waren beziehungs- weise sind die Standortschulen für die Intensivförderung von Schüle- rinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in den Schul- jahren 2013/2014 und 2014/2015? Standortschulen mit einem Intensivkurs im Schuljahr 2013/2014: Staatliches Schulamt Schwerin: - Grundschule „Fritz-Reuter-Schule“ Ludwigslust, - Regionale Schule „Peter-Joseph-Lenné-Schule“ Ludwigslust, - Grundschule „West“ Parchim, - Regionale Schule „Fritz-Reuter-Schule“ Parchim, - Regionale Schule „Erich Weinert“ Schwerin, - Regionale Schule mit Grundschule „Astrid Lindgren“ Schwerin, - Integrierte Gesamtschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Wismar, - Rudolf-Tarnow-Grundschule Wismar. Drucksache 6/3514 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatliches Schulamt Greifswald: - Regionale Schule „Friedrich Schiller“ Anklam, - Grundschule Altstadt Bergen, - Grundschule Greif Greifswald, - Regionale Schule „Ernst-Moritz-Arndt“ Greifswald, - Grundschule „Am See“ Löcknitz, - Regionale Schule Löcknitz, - Grundschule „Ostseeblick“ Sassnitz, - Grundschule „Gerhart Hauptmann“ Stralsund, - Kooperative Gesamtschule „Schulzentrum Am Sund“ Stralsund, - Grundschule Wolgast, - Regionale Schule „G. L. TH. Kosegarten“ Wolgast, - Regionale Schule mit Grundschule „Carl-Wilhelm-Berthold-Heberlein“ Wolgast, - Zentrale Grundschule „Friedrich Adolf Norbert“ Barth, - Kooperative Gesamtschule „Schulzentrum Barth“, - Regionale Schule „Bernstein Schule“ Ribnitz-Damgarten, - Grundschule Penkun. Staatliches Schulamt Neubrandenburg: - Grundschule Ost Neubrandenburg, - Regionale Schule Nord Neubrandenburg, - Reuterstädter Gesamtschule - Campus Stavenhagen, - Integrierte Gesamtschule „Karbe Wagner“ Neustrelitz. Staatliches Schulamt Rostock: - Grundschule Jürgenstorf, - Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“ Güstrow, - Grundschule „Lütt Matten“ Rostock, - Grundschule „Kleine Birke“ Rostock, - „Grundschule am Margaretenplatz“ Rostock, - „Grundschule am Mühlenteich“ Rostock, - „Grundschule an den Weiden“ Rostock, - Grundschule „Ostseekinder“ Rostock, - „Schulcampus Rostock-Evershagen“, - „Krusensternschule“ Rostock, - „Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg“ Bad Doberan. Zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 kamen folgende Standortschulen hinzu: Staatliches Schulamt Schwerin: - Grundschule am Mueßer Berg Schwerin, - Grundschule „Nils Holgersson“ Schwerin, - Regionale Schule Ostsee-Schule Wismar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3514 3 Staatliches Schulamt Rostock: - Grundschule Sanitz, - Regionale Schule Sanitz, - Grundschule Bützow, - Regionale Schule Bützow, - Integrierte Gesamtschule Baltic-Schule Rostock, - Regionale Schule Jördenstorf. Staatliches Schulamt Neubrandenburg: - Regionale Schule Demmin, - Regionale Schule Neubrandenburg Ost. Staatliches Schulamt Greifswald: - Regionale Schule „Am Grünen Berg“ Bergen, - Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ Greifswald, - Regionale Schule Torgelow, - Grundschule „Neubauer“ Grimmen, - Grundschule „F. v. Schill“ Stralsund, - Regionale Schule Tribsees. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache wurden in den Schuljahren 2013/2014 sowie 2014/2015 entsprechend des Schul-, Informations- und Planungssystems Mecklenburg- Vorpommerns (SIP) a) an Standortschulen und b) an Schulen, die keine Standortschulen sind, neu zugewiesen (bitte nach Schuljahren und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Zu 2 a) und 2 b) Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 an einer allgemein bildenden Schule aufgenommen wurden und deren Verkehrssprache nicht Deutsch ist, betrug zum aufgeführten Stichtag im Schulinformations- und Planungssystem (SIP M-V) 576. Davon wurden 237 Schülerinnen und Schüler an einer Standortschule und 339 an Schulen, die keine Standortschulen sind, aufgenommen. Staatliches Schulamt Standortschule Keine Standortschule Rostock 51 108 Neubrandenburg 35 50 Greifswald 102 80 Schwerin 49 101 Gesamt 237 339 Quelle: SIP M-V - Stichtag: Amtliche Schulstatistik vom 10.09.2013; Stand: 04.12.2014. Die Daten sind nicht plausibilisiert. Drucksache 6/3514 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/2015 an einer allgemein bildenden Schule aufgenommen wurden und deren Verkehrssprache nicht Deutsch ist, betrug zum aufgeführten Stichtag im SIP M-V 744. Davon wurden 389 Schülerinnen und Schüler an einer Standortschule und 355 Schülerinnen und Schüler an Schulen, die keine Standortschulen sind, aufgenommen. Staatliches Schulamt Standortschule Keine Standortschule Rostock 124 108 Neubrandenburg 37 60 Greifswald 149 108 Schwerin 79 79 Gesamt 389 355 Quelle: SIP M-V - Stichtag: Amtliche Schulstatistik vom 23.09.2013; Stand: 04.12.2014. Die Daten sind nicht plausibilisiert. 3. Bei wie vielen der unter Frage 2 genannten Schülerinnen und Schülern erfolgten Sprachstandsfeststellungen (bitte nach Schuljahren und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? 4. Welche Gründe führt die Landesregierung an, die es ermöglichen, dass auf Sprachstandsfeststellungen verzichtet werden kann, falls nicht bei allen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunfts- sprache diese Test durchgeführt worden sind? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich erfolgen bei allen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache ein Beratungsgespräch und eine Sprachstandsfeststellung (Punkte 4.2 und 4.4 der Verwal- tungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ vom 01.08.2011). Dabei werden unterschiedliche Instrumente der Sprachstandsfeststellung eingesetzt, wie: HAVAS 5 (Hamburger Verfahren zur Analyse des Sprachstandes bei Fünfjährigen), „Sprachstandsfeststellung 1“; „Tulpenbeet“, „Niveaubeschreibung DaZ (Deutsch als Zweitsprache)“. Es ist keine einheitliche Regelung vorgegeben. Eine Aufnahme dieses Kriteriums in die amtliche Schulstatistik erfolgt nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3514 5 5. Durch welche zusätzlichen Sprachangebote werden Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, a) die sich nicht elementar verständigen können und b) die sich elementar verständigen können, aber nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um erfolgreich im Unterricht mitzuarbeiten und an keiner Standortschule beschult werden, gefördert (bitte getrennt nach Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 angeben)? Zu a) Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht elementar verständigen können, beginnt die Sprachförderung in der Regel mit einem Intensivkurs. Die zusätzliche Sprachförderung kann bis zu zehn Wochenstunden in der Grundschule und bis zu 20 Wochenstunden in der Sekundarstufe betragen. In den darüber hinaus zu erteilenden Unterrichtsstunden erfolgt eine integrative Sprachbildung in allen Lernbereichen im Regelunterricht. Bei der Bewertung von Leistungen und der Benotung ist auf sprachlich bedingte Defizite beim Lernen Rücksicht zu nehmen. Hierbei kann auf den in der Verwaltungsvorschrift „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ vom 01.08.2011 (Punkt 8) vorgesehenen Nachteilsausgleich sowie auf ein teilweises Aussetzen der Benotung von bis zu zwei Jahren in den Fächern, in denen die deutsche Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit ist, zurückgegriffen werden. Nach dem Auslaufen der Intensivkurse ist laut oben genannter Verwaltungsvorschrift (Punkt 5.1.2) eine begleitende Förderung vorgesehen, die in enger Zusammenarbeit zwischen den Regelklassenlehrkräften und den DaZ-Lehrkräften auf der Grundlage der Sprachstands- feststellungen zu erfolgen hat. „Über den Unterricht hinaus sind insbesondere Angebote von vollen Halbtagsschulen oder Ganztagsschulen zum Erwerb von Sprachkompetenz zu nutzen.“ (Punkt 5.1.9). Zu b) Die unter der Antwort zur Frage 5 a) zur Sprachförderung getroffenen Aussagen gelten auch für Schülerinnen und Schüler, die sich elementar verständigen können, aber nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um erfolgreich im Unterricht mitzuarbeiten. Die oben genannten Maßnahmen wirken schuljahresübergreifend. Drucksache 6/3514 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. In welcher Höhe wurden den Schulen, die keine Standortschulen sind, in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 Unterrichtsstunden zugewiesen, um die Schülerinnen und Schüler beim Erlernen der deutschen Sprache zu begleiten oder intensiv zu fördern (bitte nach Schuljahren und Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Intensivkurse finden ausschließlich an ausgewählten Standortschulen statt. Im Schuljahr 2013/2014 wurden an Schulen, die keine Standortschulen sind, 424 Stunden für die begleitende Förderung bereitgestellt. Im Schuljahr 2014/2015 sind es bisher 338 Stunden. Neben diesen Zuweisungen greifen Schulen auch regelmäßig auf ihre auskömmliche Stundenausstattung zurück, um die Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Staatliches Schulamt Schuljahr 2013/2014 2014/2015 Neubrandenburg 76 78 Greifswald 85 72 Schwerin 102 76 Rostock 161 112 Lehrerwochenstunden 424 338