Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3515 6. Wahlperiode 10.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Erhalt von Gutsanlagen und deren Nutzung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viel Guts- und Herrenhäuser sind in Mecklenburg-Vorpommern erhalten geblieben? a) Wie viele stehen davon unter Denkmalschutz? b) Wie viele sind seit der Jahrtausendwende instandgesetzt worden? Zu 1, a) und b) In Mecklenburg-Vorpommern stehen 1.012 Guts- und Herrenhäuser unter Denkmalschutz. Daten zur Beantwortung der Fragen 1 und b) liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie viele Guts- und Herrenhäuser befinden sich im Eigentum des Landes und der Kommunen? Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Eigentümer eines erhalten gebliebenen Guts- und Herrenhauses. Hierbei handelt es sich um die unter Denkmalschutz stehende Liegenschaft Schloss Bothmer. Das Schloss Bothmer wird derzeit instandgesetzt. Darüber hinausgehende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/3515 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Gutsanlagen werden in traditioneller Nutzung als Landwirt- schaftsbetrieb geführt? 4. Für welche Zwecke ist vor allem bei den unter 3 erfragten Guts- anlagen eine Umnutzung der alten, nicht mehr den Ansprüchen einer modernen landwirtschaftlichen Produktionsweise entsprechenden Wirtschaftsgebäude erfolgt? 5. Welcher Prozentsatz der genutzten Guts- und Herrenhäuser dient überwiegend Wohnzwecken? 6. Wie viele der Guts- und Herrenhäuser beherbergen a) Sozialeinrichtungen, wie z. B. Kliniken, Pflege- und Kinderheime? b) Hotels oder sind zu Ferienwohnungen umgebaut worden? Zu 3, 4, 5, 6, a) und b) Die denkmalgerechte Instandsetzung, der Erhalt und die Nutzung von Denkmalen sind Pflicht der Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtigen von Denkmalen. Die Nutzungen privaten Eigentums unterliegen einem steten Wechsel und stehen im Ermessen des Eigentümers beziehungsweise des Nutzungsberechtigten, soweit sie sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Eine Erfassung der erbetenen Daten findet nicht statt. Eine Befassung mit denkmalge- schützten Objekten findet gegenwärtig regelmäßig ausschließlich im Zusammenhang mit konkreten Eingriffen in das Denkmal oder Investitionen statt. 7. In wie vielen Guts- und Herrenhäusern finden öffentliche kulturelle Veranstaltungen statt? In dem (einzigen) landeseigenen Herrenhaus Schloss Bothmer finden öffentliche kulturelle Veranstaltungen statt. Es wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5, 6 a) und 6 b) verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3515 3 8. Wie viele Guts- und Herrenhäuser dienen als Forschungs- und Schulungseinrichtungen oder als Museen? Das (einzige) landeseigene Guts- und Herrenhaus Schloss Bothmer wird im Hauptgebäude (Corps de Logis) nach der baulichen Fertigstellung im Mai 2015 museal genutzt werden. Es wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5, 6a) und 6b) verwiesen. 9. Welcher Prozentsatz denkmalgeschützter Guts- und Herrenhäuser befindet sich a) in privater Hand, b) im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Land, Kommunen), c) in Trägerschaft von Kirchen und Universitäten, bzw. in welchem Anteil sind die Eigentumsverhältnisse nach wie vor ungeklärt? Zu a) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5, 6 a) und 6 b) verwiesen. Zu b) Der prozentuale Anteil des Landeseigentums an den denkmalgeschützten Guts- und Herrenhäusern im Land Mecklenburg-Vorpommern beträgt etwa 0,1 Prozent. Zu c) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5, 6 a) und 6 b) verwiesen. 10. Welche Gutsanlagen wurden von den Nachkommen der Alteigen- tümer zurückerworben? Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 3 bis 10 wird darum gebe- ten, die Zahlen oder Prozentangaben mit exemplarischen Beispielen zu ergänzen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5, 6 a) und 6 b) verwiesen.