Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3518 6. Wahlperiode 23.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Aktivitäten islamistischer Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern, Asylbewerber aus dem Nordkaukasus und mögliche Teilnahme hier gemeldeter Personen an Kämpfen im Ausland und ANTWORT der Landesregierung Bezug genommen wird auf die Drucksache 6/3204 und auf einen Vorfall, der sich im September 2014 in Rostock-Lütten Klein ereignet hat. Dort sprachen zwei Männer, die sich durch ein Symbol der Gruppe „Islamischer Staat“ kenntlich machten, eine junge Frau wegen deren aus ihrer Sicht unpassenden Kleidung an. 1. In welchen Gemeinschaftsunterkünften einschließlich der Landesauf- nahmeeinrichtung haben in den Jahren 2012, 2013 und 2014 aus dem Nordkaukasus und/oder anderen muslimisch geprägten Regionen stammende Asylbewerber versucht, ihre Lebens- und Verhaltensvor- stellungen auch Mitbewohnern aufzuzwingen (bitte jahrweise mit Datum, Ort, Herkunftsstaaten der beteiligten Personen, kurzer Skizzie- rung des jeweiligen Vorfalls sowie mit den eingeleiteten Maßnahmen aufführen)? Glaubhaften Hinweisen zufolge bedrohte eine Gruppe von Tschetschenen in der Gemein- schaftsunterkunft Wolgast im Juli 2013 andere aus dem Nordkaukasus stammende Heim- bewohner aus mutmaßlich islamistischen Motiven, wobei es auch zu Gewalthandlungen kam. Insbesondere wurden Frauen gezwungen, sich entsprechend islamischen Bekleidungsvor- schriften zu verhüllen. Im Juni 2014 gab es Hinweise darauf, dass männliche Personen aus dem Nordkaukasus in der Gemeinschaftsunterkunft Rostock zielgerichtet versucht haben, weiblichen muslimischen Heimbewohnern Vorschriften im Hinblick auf ihr Kleidungs- und Sozialverhalten zu machen. Drucksache 6/3518 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zwei weitere vergleichbare Fälle sind zudem aus anderen Gemeinschaftsunterkünften, zwei weitere aus dem Umfeld dezentraler Unterbringungen von Asylbewerbern bekannt geworden. Aus Gründen des Geheimschutzes können insoweit jedoch keine detaillierteren Angaben gemacht werden, da diese entsprechende Hinweise auf die Herkunft der Erkenntnisse zuließen und damit - auch über den vorliegenden Sachverhalt hinaus - Personen und die Bekämpfung des Islamismus gefährden. Im Übrigen wird hierzu auf die Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 2. Wie viele aus der Russischen Föderation stammende Asylbewerber sind vom Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3204 (Anfang September 2014) bis zum jüngsten statis- tisch erfassten Zeitpunkt im Rahmen des seit dem 1. Januar 2014 anzuwendenden Dublin-III-Abkommens rückgeführt worden (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sortieren)? Im Zeitraum 12.08.2014 - 10.12.2014 erfolgten 28 Rückführungen von Personen mit Staats- angehörigkeit der Russischen Föderation nach dem Dublin-III-Abkommen. Landkreis Personenzahl Vorpommern-Rügen 18 Nordwestmecklenburg 1 Ludwigslust - Parchim 3 Landkreis Rostock 3 Vorpommern-Greifswald 3 3. Wie viele Asylbewerber aus der Russischen Föderation hielten sich zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in M-V auf (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sortieren)? Zum Stichtag 30.11.2014 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 726 Asylbewerber aus der Russischen Föderation auf. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3518 3 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Hansestadt Rostock 59 Landeshauptstadt Schwerin 5 Ludwigslust-Parchim 127 Mecklenburgische Seenplatte 168 Nordwestmecklenburg 25 Rostock 90 Vorpommern-Greifswald 132 Vorpommern-Rügen 120 4. Wie viele Personen, die derzeit in Mecklenburg-Vorpommern gemel- det sind, nehmen nach Erkenntnissen der Landesregierung schätzungs- weise an den Kämpfen zwischen kurdischen Rebellengruppen und der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Syrien und im Irak teil (bitte auch die Herkunftsstaaten angeben, wobei die Frage hierbei ausdrücklich nicht auf die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland abzielt)? Die Landesregierung hat keine positiven Kenntnisse über hier gemeldete Personen, die an den kämpferischen Auseinandersetzungen im Sinne der Fragestellung teilnehmen. Da die Reise- bewegungen in die Region nicht systematisch überwacht werden können, kann gleichwohl nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt auch Personen aus Mecklenburg-Vorpommern am dortigen Kriegsgeschehen teilnehmen. 5. In wie vielen Fällen ist 2014 in Mecklenburg-Vorpommern gemelde- ten Personen die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland aberkannt worden, da sie sich Kampfverbänden anderer Staaten ange- schlossen haben (bitte auch die Fälle jeweils kurz skizzieren)? Ein derartiger Fall ist im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt geworden. Drucksache 6/3518 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. In wie vielen Fällen ist 2014 von der Möglichkeit der zwingenden Ausweisung (§ 53 Aufenthaltsgesetz) Gebrauch gemacht worden (bitte mit Herkunftsland und den jeweiligen Gründen aufführen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Anzahl der Personen Herkunftsland Ausweisungsgrund 1 Aserbaidschan Straftäter 7. Zu welchen Ergebnissen haben die Ermittlungen zu dem oben genann- ten IS-Vorfall in Rostock geführt? Bezüglich des Vorfalls im September 2014 in Rostock ist bei der Staatsanwaltschaft Rostock ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei unbekannte Tatverdächtige wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Betäti- gungsverbot gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 4 Vereinsgesetz. Die Ermittlungen dauern noch an. 8. Sind weitere entsprechende Vorfälle bekannt geworden? Wenn ja, a) wann haben sich diese jeweils ereignet? b) wo haben sich diese jeweils ereignet? c) zu welchen Vorfällen ist es dabei gekommen (bitte jeweils kurz skizzieren)? Im Rahmen der Ermittlungen wurden Hinweise auf einen ähnlichen Sachverhalt am 13.09.2014 in Rostock bekannt, bei dem eine Frau in einem Linienbus von einem Mann mit einem Basecap und der Aufschrift „AL ISLAM“ zu ihrer Herkunft angesprochen wurde. Die Ermittlungen ergaben keine Bezüge zum „Islamischen Staat“. 9. Welche Maßnahmen sind jeweils eingeleitet worden? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.