Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/352 6. Wahlperiode 12.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Erdgasspeicherung bei Triepkendorf und ANTWORT der Landesregierung 1. Was hat die Landesregierung bislang zur Umsetzung des einstimmig gefassten Landtagsbeschlusses „Nachhaltige Raumentwicklung durch eine Untertageraumordnung sicherstellen“ auf Drucksache 5/3802 unternommen? Die Landesregierung hat eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung des jetzigen Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung eingesetzt, die mit den betroffenen Ressorts herausarbeitet, welche unterirdischen Nutzungsarten von der Datenlage her so gut untersucht sind, dass eine Einbringung in die unterirdische Raumordnung möglich ist. Es wird hierbei absolutes - auch juristisches - Neuland betreten. Darüber hinaus gibt es eine Arbeitsgruppe der norddeutschen Bundesländer, die sich mit diesem Thema befasst. Im Vergleich zu den anderen Ländern sind die Überlegungen aus Mecklenburg-Vorpommern am weitesten fortgeschritten. Drucksache 6/352 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Vorhaben der Errichtung eines Gasspeichers bei Triepkendorf? Nachdem die Untersuchungen der GAZPROM Germania GmbH (GAZPROM) auf den Strukturen Hinrichshagen und Schweinrich (länderübergreifend zu Brandenburg) nicht den erwünschten Erfolg in Bezug auf die geologisch-tektonischen Eigenschaften erbracht hatten, um einen Untergrundgasspeicher zu errichten, sucht GAZPROM andere Strukturen, die eine Gasspeicherung in der Nähe der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) von Lubmin nach Olbernhau ermöglichen sollen. GAZPROM wurde am 23.12.2010 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Erkundung von Sole mit dem Ziel einer Erkundung des Untergrundes auf seine Eignung als Porenspeicher für Erdgas (200 Quadratkilometer) für das Erlaubnisfeld „Triepkendorf“ befristet bis zum 31.12.2013 erteilt. Die Erlaubnis verleiht keine Befugnisse einen Aufsuchungsbetrieb zu errichten. Eine dafür erforderliche Betriebsplanzulassung wurde von GAZPROM bisher nicht beantragt. 3. In welchem Verhältnis steht die Errichtung des Gasspeichers bei Triepkendorf zur Energiestrategie der Landesregierung? Die Landesregierung setzt sich für umweltfreundliche, sichere und bezahlbare Energie ein. Dazu wird auch künftig ein ausgewogener Energiemix mit einer Konzentration auf die erneuerbaren Energien gehören. Für die kommenden Jahrzehnte ist Erdgas Brückenenergie für den Übergang und ermöglicht aufgrund seiner günstigen Eigenschaften, den Ausbau der regenerativen Energien wirtschaftlich und umweltverträglich voranzutreiben. Die Speicherung des Erdgases ist erforderlich, um eine kontinuierliche Erdgasversorgung auch im Havarie- und Wartungsfall des Leitungssystems der Nord Stream und der OPAL garantieren zu können. Erdgasspeicher dienen zudem grundsätzlich der Erdgasversorgungssicherheit, für die nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74), primär die Unternehmen die Verantwortung tragen. Nur etwa 20 Prozent der in Deutschland verbrauchten Erdgasmengen stammen aus heimischen Erdgaslagerstätten, über 80 Prozent müssen hingegen leitungsgebunden über lange Strecken hinweg importiert werden. Mit 20 Milliarden Kubikmetern an eingespeichertem Gas kann rund ein Viertel des Jahresverbrauchs in Deutschland gedeckt werden. Verbrauchernah gelegene Gasspeicher sind ein wichtiger Eckpfeiler für zuverlässige Gaslieferungen. Darüber hinaus spielen sie eine Rolle bei der Flexibilisierung des Gashandels. Durch die Möglichkeit der leitungsgebundenen Verteilung ist Erdgas nahezu flächendeckend für die Energie- und Wärmeerzeugung sowie als Kraftstoff verfügbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/352 3 4. Inwiefern gefährdet das Vorhaben bei Triepkendorf den Status „Welt- naturerbe Buchenwälder“, das unmittelbar an die betroffene Region grenzt? Mögliche Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Erdgas in großen Tiefen auf die Naturgüter an der Erdoberfläche sind in einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zu prüfen. Für die Errichtung eines Untergrundgasspeichers ist nach den Maßgaben des § 1 Nummer 6a der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) geändert worden ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, in welcher dann auch Aussagen zum „Weltnaturerbe Buchenwälder“ zu tätigen sind.