Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3520 6. Wahlperiode 30.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD In Mecklenburg-Vorpommern aufhältige ausreisepflichtige Personen aus Balkan-Staaten und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksache 6/3265. 1. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus den Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters zu den Stichtagen 31.08.2014, 30.09.2014 und 31.10.2014 in Mecklen- burg-Vorpommern auf (bitte darstellen wie in der Antwort auf Frage 1 der o. g. Drucksache)? Auf die nachfolgende Übersicht (nach Angaben des Ausländerzentralregisters) zu den an den jeweiligen Stichtagen in Mecklenburg-Vorpommern aufhältigen Ausreisepflichtigen wird verwiesen. Drucksache 6/3520 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Stichtag 31.08.2014 Stichtag 30.09.2014 Stichtag 31.10.2014 Albanien - - - Bosnien und Herzegowina 46 46 46 Kosovo 15 16 16 Mazedonien 39 35 36 Montenegro 14 14 14 Serbien 161 161 170 Insgesamt 275 272 282 2. Wie viele Personen aus den genannten Staaten sind im Zeitraum 10.09.2014 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt ausgereist (bitte darstellen wie in der Antwort auf Frage 2 der o. g. Drucksache)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Staatsangehörigkeit Anzahl ausgereister Personen Ausreistermin Serbien 1 3 2 3 1 2 4 1 11.09.2014 16.09.2014 15.10.2014 23.10.2014 03.11.2014 07.11.2014 11.11.2014 14.11.2014 Montenegro 2 27.10.2014 Albanien 1 27.10.2014 3. Wie ist es zu erklären, dass zumindest bis zum 09.09.2014 relativ wenige Personen aus o. g. Ländern ausgereist waren, wobei die Frage auch auf die unverändert hohe Zahl von Personen aus genannten Staa- ten abstellt, die sich zumindest noch am Stichtag 31.07.2014 in M-V aufgehalten haben (siehe Drucksache 6/3265)? Die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Asylantrag- stellung erfolgt bis zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten. Dies bedeutet, dass Asylanträge vom Juni 2014 teilweise bis heute nicht entschieden sind. Gegen 90 % der Entscheidungen wurde Klage eingereicht, die vom Verwaltungsgericht Schwerin auch nicht sofort bearbeitet werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3520 3 Darüber hinaus fehlen oftmals bei den ausreisepflichtigen Personen die erforderlichen Reisedokumente beziehungsweise es besteht keine Reisefähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. 4. Welche Möglichkeiten für eine beschleunigte Ausreise dieses Perso- nenkreises sieht und nutzt die Landesregierung? Eine bessere Personalausstattung in den Ausländerbehörden könnte gegebenenfalls dazu geeignet sein, dass die Passersatzbeschaffung und anschließend die Abschiebung zeitnäher zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgen könnten. 5. Inwieweit ist an eine Neuauflage des „Winterabschiebstopps“ ge- dacht? Es wird in diesem Jahr keinen sogenannten „Winterabschiebestopp“ geben. Die Ausländerbehörden werden aber bei ihren Entscheidungen in jedem konkreten Einzelfall auch die humanitäre Lage für die jeweilige Person im Herkunftsland berücksichtigen.