Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3522 6. Wahlperiode 22.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bundeskitagesetz - Qualitätsstandards weiter verbessern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche konkreten Ergebnisse wurden auf dem Treffen der Familien- ministerinnen und Familienminister von Bund und Ländern am 06.11.2014 zur Verständigung über länderübergreifende, verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Betreuung sowie zum Bundeskitagesetz vereinbart? 2. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens des Bundes zur weiteren Verbesserung der Qualität in den Kitas geplant? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Auf der Konferenz zur frühen Bildung am 6. November 2014 haben sich die Bundes- ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Fachministerinnen und Fach- minister der Länder auf einen Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesförderung geeinigt. Diese sind niedergelegt im Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell stärken“ vom 6. November 2014, das wichtige Bereiche benennt, für die konkrete Qualitätsziele und damit verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung im Sinne der Fragestellung verabredet werden sollen. Dabei haben sich der Bund und die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen zusammen mit Trägern und Verbänden, Gewerkschaften und Elternvertretungen verständigt. Drucksache 6/3522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eventuelle und davon losgelöste konkrete Maßnahmen des Bundes im Sinne der Frage- stellung sind nicht Gegenstand des Communiqués „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell stärken“ vom 6. November 2014. 3. Inwiefern wurden Tagespflegepersonen in dieser Diskussion mit berücksichtigt? Zielstellung des Communiqués „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell stärken“ vom 6. November 2014 ist die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertages- förderung. Kindertagesförderung umfasst die Förderung in Form von Kindertagespflege. Zur Förderungsform der Kindertagespflege heißt es im Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell stärken“ vom 6. November 2014, dass Kindertagespflege dem gleichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag wie die Förderung in Kindertages- einrichtungen unterliegt, auch wenn sie sich in ihren Anforderungen und Rahmen- bedingungen von der Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen unterscheidet. 4. Wie wird mit diesen Ergebnissen weiter verfahren bzw. welcher zeit- liche Ablaufplan ist vorgesehen, um das Anliegen weiter voranzu- bringen? Es wird zunächst auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Auf der Konferenz zur frühen Bildung am 6. November 2014 haben der Bund und die Länder vereinbart, in gemeinsamen, turnusmäßigen Konferenzen den mit der Unterzeichnung des Communiqués begonnenen Prozess der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesförderung fortzusetzen. Zur Vorbereitung und Begleitung wird eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände gebildet unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter sonstiger verantwortlicher Akteure und Organisationen in der Kindertagesförderung in geeigneter Form. Ein erster Zwischenbericht bis zum Ende des Jahres 2016 ist vereinbart worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3522 3 5. Sieht die Landesregierung den Bedarf bzw. die Notwendigkeit für die Einführung eines Bundeskitagesetzes vor? a) Wenn ja, wie wird die Landesregierung den Prozess befördern? b) Wenn nicht, mit welcher Begründung? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Ausgangslagen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertages- förderung sind in den Ländern höchst unterschiedlich. Demzufolge werden in den Ländern unterschiedliche Schwerpunkte beim qualitativen Ausbau der Kindertagesförderung gesetzt beziehungsweise zu setzen sein. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass die im Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell stärken“ vom 6. November 2014 genannten Qualitätsziele und Schwerpunkte im Kindertagesförderungsgesetz M-V bereits verankert sind. Hierauf aufbauend wird die Landesregierung den Prozess der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung kontinuierlich fortsetzen und die insbesondere mit dem Kindertages- förderungsgesetz M-V gesetzten Qualitätsstandards weiterentwickeln. Die Landesregierung unterstützt den mit der Konferenz vom 6. November 2014 begonnenen Prozess der Entwicklung von Qualitätszielen als gemeinsames Vorhaben und im gemein- samen Vorgehen von Bund und Ländern. 6. Inwieweit setzt die Landesregierung das in der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Landtagsdrucksache 6/1969(neu) Ziffer II.1 formulierte Vorhaben um, „die kommunalen Landesverbände, die Landesverbände der Träger der freien Jugendhilfe und die Vereini- gungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene zu bitten, darauf hinzuwirken, dass die Verbesserung des Fachkraft-Kind- Verhältnisses im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern spätestens zum 1. Januar 2016 tatsächlich und dauerhaft zu kleineren Gruppen führt.“? 7. Welche konkreten Schritte der Landesregierung wurden dahingehend bereits durchgeführt bzw. sind dazu insbesondere im Jahr 2015 geplant? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf die Landtagsdruck- sache 6/3017 verwiesen. Drucksache 6/3522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Dabei ist der Hinweis auf grundsätzlich positive Signale der in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf die Landtagsdrucksache 6/3017 näher bezeichneten Gesprächspartner zum Vorhaben tatsächlich und dauerhaft kleinerer Gruppen dahingehend zu ergänzen, dass die pädagogischen Konzepte der (Träger von) Kindertageseinrichtungen zur frühkindlichen Bildung zunehmend von der pädagogischen Arbeit mit Kindern in Gruppen Abstand nehmen zugunsten sogenannter offener Gruppenarbeit. Unter dem Eindruck der aktuellen Fachdiskussion erscheint es zudem fraglich, ob eine Zuord- nung von Kindern zu Gruppen ein sachgerechtes Kriterium für Bemessung und Einsatz von pädagogischen Fachkräften ist. Der tägliche Ablauf der pädagogischen Arbeit mit dem Kind gestaltet sich auf der Ebene der Träger der Kindertageseinrichtungen zunehmend unabhängig von einer Zuordnung von Kindern zu Gruppen.