Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3531 6. Wahlperiode 14.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die örtlichen Jugendämter nehmen ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) als eigene Angelegenheit weisungsfrei im Bereich der kommunalen Selbst- verwaltung wahr. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat keine Dienst- oder Fachaufsicht gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Dem Ministerium steht lediglich ein sogenanntes Informationsrecht zu, sich selbst über die Angelegenheiten der Gemeinden zu unterrichten. Aus Gründen des Datenschutzes wird nur das Geburtsjahr/Geburtsmonat des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings angegeben. Diese Kleine Anfrage knüpft an die Drucksache 6/2693 an. 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind seit Jahres- beginn 2014 in Mecklenburg-Vorpommern angekommen (bitte in Jahresscheiben darstellen und Angabe der Herkunft und des Geburts- datums)? Seit Jahresbeginn 2014 sind mit Stichtag 30. November 2014 64 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. Drucksache 6/3531 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Angaben der Herkunft und des Geburtsdatums gliedert sich wie folgt: Lfd. Nr. Herkunftsland Geburtsdatum 1 Afghanistan xx.xx.1998 2 Syrien xx.xx.1997 3 Afghanistan xx.xx.1998 4 Afghanistan xx.xx.1997 5 Syrien xx.xx.1999 6 Afghanistan xx.xx.2000 7 Syrien xx.xx.2005 8 Syrien xx.xx.2003 9 Afghanistan xx.xx.1999 10 Syrien xx.xx.2000 11 Afghanistan xx.xx.1998 12 Tunesien xx.xx.1997 13 Afghanistan xx.xx.1998 14 Eritrea xx.xx.1998 15 Nigeria xx.xx.1997 16 Ghana xx.01.1997 17 Afghanistan xx.01.1997 18 Afghanistan xx.09.1997 19 Eritrea xx.09.1997 20 Afghanistan xx.08.1996 21 Libyen xx.07.1997 22 Eritrea xx.xx.1998 23 Eritrea xx.xx.1997 24 Syrien xx.xx.1998 25 Somalia xx.xx.1997 26 Ghana xx.xx.1996 27 Eritrea xx.xx.2000 28 Somalia xx.xx.2005 29 Serbien xx.xx.2003 30 Afghanistan xx.xx.1999 31 Ägypten xx.xx.2000 32 Ghana xx.xx.1998 33 Kasachstan xx.xx.1997 34 Kasachstan xx.xx.1998 35 Kasachstan xx.xx.1997 36 Russ. Föderation xx.xx.1996 37 Syrien xx.01.1997 38 ungeklärt xx.01.1997 39 Syrien xx.09.1997 40 Afghanistan xx.09.1997 41 Syrien xx.08.1996 42 Syrien xx.07.1997 43 Marokko xx.07.1998 44 Afghanistan xx.09.1997 45 Ghana xx.11.2009 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3531 3 Lfd. Nr. Herkunftsland Geburtsdatum 46 Ghana xx.01.2013 47 Ghana xx.05.2008 48 Syrien xx.01.1997 49 Syrien xx.01.1997 50 Ägypten xx.10.1996 51 Syrien xx.01.1999 52 Syrien xx.10.1996 53 Syrien xx.01.1997 54 Afghanistan xx.07.1998 55 Afghanistan xx.01.1998 56 Ukraine xx.11.1997 57 ungeklärt xx.05.1997 58 Ukraine xx.04.2005 59 Syrien xx.01.1997 60 Pakistan xx.03.1997 61 Russ. Förderation xx.10.2012 62 Ukraine xx.11.1997 63 Ghana xx.05.1997 64 Ghana xx.05.2014 2. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden laut Druck- sache 6/2693 in der Regel unmittelbar dem Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Inobhutnahme übergeben. Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die weitere Unterbringung und die Verteilung auf die Landkreise? (Bitte die derzeitige Unter- bringung nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln)? Nach der derzeit gültigen Rechtslage erfolgt keine Verteilung der unbegleiteten minder- jährigen Flüchtlinge auf die Landkreise. Gemäß § 42 Absatz 1 Satz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) umfasst die Befugnis des Jugendamtes, ein Kind oder Jugendlichen - bei einer geeigneten Person, - in einer geeigneten Einrichtung oder - in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen. Das Jugendamt entscheidet einzelfallbezogen, welche Unter- bringung geeignet und situationsangemessen ist. Die Unterbringung erfolgt nach den Standards des SGB VIII. Drucksache 6/3531 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Laut Drucksache 6/2693 wird regelhaft das Jugendamt als Amts- vormund für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bestellt. Eine Möglichkeit sei aber auch die Übernahme von Vormundschaften durch Einzelvormünder, die sich ehrenamtlich engagieren. Wie viele dieser Einzelvormünder sind derzeit in Mecklenburg- Vorpommern aktiv (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaften und ggf. der Zahl der von ihnen jeweils betreuten unbegleiteten min- derjährigen Flüchtlinge)? Zurzeit ist ein Einzelvormund im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock mit der Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings betraut. Im Landkreis Ludwigslust- Parchim laufen derzeit Gespräche für die Übernahme einer Einzelvormundschaft. 4. Im Rahmen der Landespressekonferenz am 18. November 2014 erwog Ministerin Hesse eine Regelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlingen analog zu Pflegschaften. Welche konkreten Überlegungen oder Planungen der Landesregierung existieren dazu bereits bzw. bis wann sind Konkretisierungen zu erwarten? Gegenwärtig existieren noch keine konkreten Überlegungen zur Übernahme von Pflegschaf- ten bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Bis wann gegebenenfalls Konkretisie- rungen erfolgen, kann aktuell noch nicht dargelegt werden. Das zuständige Jugendamt legt im Einzelfall fest, was die geeignete und notwendige Hilfe für den unbegleiteten minderjährigen Flüchtling ist. Die Übernahme einer Pflegschaft ist eine geeignete Hilfeform besonders für jüngere Kinder. 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Erfordernis, eine Clearingstelle für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Mecklenburg- Vorpommern einzurichten? Falls die Landesregierung einem solchen Vorhaben aufgeschlossen gegenübersteht, wie sollte eine solche Stelle nach Auffassung der Lan- desregierung personell und organisatorisch aufgebaut und angebunden sein? Die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle ist derzeit nicht geplant. Das Clearingverfahren wird in Mecklenburg-Vorpommern durch das jeweils zuständige Jugendamt dezentral vor Ort durchgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3531 5 6. Wie positioniert sich die Landesregierung im Hinblick auf die seitens der bayrischen Landesregierung vorgeschlagene Neureglung zur Ver- teilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mithilfe von Quoten? Die Länder sind sich einig, dass enorme Belastungen einiger Kommunen an den Transitrouten und die Konzentration der Inobhutnahme auf wenige Jugendämter nicht länger haltbar sind. Eine mögliche Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kann eine bedarfs- gerechtere Versorgung und Betreuung entsprechend der Standards der Jugendhilfe gewährleisten. Die Bundesregierung legt hierzu in 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.