Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3532 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Polizeiliche Hausräumung in der Greifswalder Brinkstraße und ANTWORT der Landesregierung Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern musste Mitte November dieses Jahres ein besetztes Haus in Greifswald räumen, bei dem es nach Pressemeldungen auch zu Festnahmen einzelner Hausbesetzer gekommen war. Gegen die darauf folgenden Abrissarbeiten wurde durch die Bürgerinitiative „Brinke 16/17 erhalten“ protestiert. Die Polizei musste die Abrissarbeiten daraufhin schützen. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung(en)]? Am 20.11.2014 erfolgte in Amtshilfe für den Obergerichtsvollzieher durch die Polizei die Zwangsvollstreckung der Räumung des Gebäudes Brinkstraße 16/17 in Greifswald gemäß richterlichem Beschluss. Um 10:23 Uhr verkündete der Obergerichtsvollzieher vor der Brinkstraße 16/17 offiziell den Räumungsbeschluss, worauf keine Reaktion von den Besetzern erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich offensichtlich mehrere Personen unberechtigt im Gebäude beziehungsweise auf dem Dach des Gebäudes auf. Nachdem auf die mehrfachen Aufforderungen zum Verlassen des Gebäudes nicht reagiert wurde, wurde das Gebäude um 11:05 Uhr durch Polizeikräfte betreten. Im Gebäude beziehungsweise auf dem Dach des Gebäudes wurden zehn sich widerrechtlich dort aufhaltende Personen festgestellt. In weiterer Folge wurden sie aus dem Gebäude verbracht und in Gewahrsam genommen. Drucksache 6/3532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um 15:54 Uhr begannen die Abrissarbeiten seitens des Eigentümers. Um 16:15 Uhr wurden Teilnehmer der Mahnwache durch Einsatzkräfte zum Schutz ihrer Person aus dem Gefahrenbereich vor dem Haus verbracht, da Scherben von Fensterscheiben auf den Boden vor dem Haus fielen und Versammlungsteilnehmer der Mahnwache sowie Polizeikräfte zu verletzen drohten. Um 19:50 Uhr wurden die Abrissarbeiten eingestellt und zeitgleich der polizeiliche Einsatz beendet. Parallel dazu fanden ganztägig eine angemeldete Mahnwache sowie von 10:25 bis 19:26 Uhr eine Spontanversammlung statt. 2. Wie viele Fest- und in Gewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Hausräumung? Festnahmen sind nicht erfolgt. Es wurden 12 Gewahrsamnahmen durchgeführt. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) bzw. der Hausbesetzer wurden durch die Polizei festgestellt, und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Straftat Sachverhalt Tatverdächtiger Hausfriedensbruch gemäß Paragraph 123 Strafgesetzbuch Hausbesetzung durch mehrere Personen 10 Tatverdächtige Verstoß gegen Paragraph 27 Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß Paragraph 113 Strafgesetzbuch Teilnehmer der Mahnwache führte ein Messer mit und widersetzte sich der Gewahrsamnahme 1 Tatverdächtiger Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß Paragraph 113 Strafgesetzbuch 2 Hausbesetzer widersetzten sich der Räumung des Hauses 2 Tatverdächtige Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß Paragraph 113 Strafgesetzbuch 1 männliche Person versuchte, die Gewahrsamnahme einer anderen Person zu verhindern 1 Tatverdächtiger Alle Ereignisse fanden am 20.11.2014 zwischen 11:45 und 13:15 Uhr in Greifswald in der Brinkstraße statt. Die polizeilichen Ermittlungen in den genannten Verfahren dauern gegenwärtig an. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3532 3 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Räumung in der Brinkstraße, die im Zusammenhang mit diesen standen [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung (en)]? Die Polizei traf Maßnahmen der Aufklärung, der Räumung, des Raumschutzes sowie Absperrungs- und Verkehrsmaßnahmen und kriminalpolizeiliche Folgemaßnahmen. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Hausräumung vertreten , wie setzten sich die Kräfte zusammen, und hat diese Anzahl ausgereicht? Im Einsatz befanden sich 213 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Diese kamen aus dem Polizeipräsidium Neubrandenburg, dem Landesbereitschaftspolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. 6. Wie verlief die Kooperation der Versammlungsteilnehmer der Protestveranstaltung gegen die Räumung des Hauses in der Brinkstraße sowie des/der Veranstalter/s mit der Polizei [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung(en)]? Die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zeigten ein ruhiges, kooperatives Verhalten. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der Versammlungsteilnehmer oder der Hausbesetzer (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Versammlungsteilnehmern und Hausbesetzern)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Passanten , politischer Gegner, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Käufer der Immobilie, bitte einzeln auflisten)? Nein. Drucksache 6/3532 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Hausräumung bekannt, und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Es verletzten sich insgesamt fünf Polizeivollzugsbeamtinnen beziehungsweise Polizeivollzugsbeamte bei der Beseitigung von Barrikaden beziehungsweise bei der Zugangsöffnung. 9. Wie viele der festgestellten Versammlungsteilnehmer und Hausbesetzer wurden der linksextremen Szene, politischen Parteien (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder DIE LINKE), Wählergemeinschaften oder anderen politischen Vereinen und Verbänden zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Partei- beziehungsweise Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. 10. Wurden im Zusammenhang mit der Protestveranstaltung gegen den Hausabriss und den Hausbesetzern weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.