Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3541 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN Versorgung psychisch kranker Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut dem aktuellen BARMER GEK-Gesundheitsbericht liegt Mecklenburg -Vorpommern hinsichtlich des Anteils an psychotherapeutischen Behandlungen bundesweit an letzter Stelle. Einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer aus dem Jahr 2011 zufolge lag die durchschnittliche Wartezeit auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch in Mecklenburg-Vorpommern bei 18 Wochen. Bundesweit betrug die Wartezeit 12,4 Wochen. Ziel der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie 2013 waren vorrangig neue Sitze im ländlichen Raum. Zum 1. Juli 2013 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 68 Sitze für psychologische Psychotherapeuten neu ausgeschrieben. 1. Wie viele Sitze für psychologische Psychotherapeutinnen und Psycho- therapeuten sind in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vergeben (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaften beziehungsweise Planungsbereichen und Niederlassungsort)? Drucksache 6/3541 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3541 3 Drucksache 6/3541 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Landesregierung selbst erfasst die Anzahl der aktuell für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergebenen Sitze nicht. Vorstehende Tabelle wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt und spiegelt den Stand der aktuellen Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 08.10.2014 wider. Hinzuweisen ist bei ihrer Interpretation darauf, dass zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gemäß § 101 Absatz 4 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte, die Fachärzte für psychosomatische Medizin, die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zählen. 2. Wie viele Sitze sind noch unbesetzt (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaften beziehungsweise Planungsbereichen)? Vorstehende Tabelle wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung MecklenburgVorpommern zur Verfügung gestellt und stellt die Anzahl der noch unbesetzten Sitze entsprechend der Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 08.10.2014 dar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3541 5 3. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die geringe Inanspruch- nahme psychotherapeutischer Leistungen in MecklenburgVorpommern ? a) Wie bewertet die Landesregierung diese geringe Inanspruch- nahme? b) Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf und falls ja, was gedenkt sie konkret zu tun, um die Versorgungssituation psychisch kranker Mensch in unserem Bundesland zu verbessern? Zu 3, a) und b) Die Landesregierung vermag nicht zu beurteilen, ob beziehungsweise inwieweit psychotherapeutische Leistungen tatsächlich, wie in der Fragestellung impliziert, in geringem Umfange in Anspruch genommen werden, oder ob der Umfang der bisherigen Inanspruchnahme den realen Versorgungsbedarf abbildet. Demzufolge sieht die Landesregierung aktuell keinen Handlungsbedarf, zumal sich die Anzahl der Sitze für Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie des Bundes erhöht hat. 4. Wie gestaltet sich die gegenwärtige Besetzung der sozialpsychiatrischen Dienste in den Landkreisen und kreisfreien Städten? a) Wie viele Stellen sind besetzt und über welche Qualifikation ver- fügen die jeweiligen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber (bitte nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln)? b) Wie viele Stellen sind derzeit unbesetzt und seit wann (bitte nach Gebietskörperschaften und zeitlicher Dauer aufschlüsseln)? Zu 4, a) und b) In der folgenden Übersicht ist das Personal der sozialpsychiatrischen Dienste einschließlich der unbesetzten Stellen in den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte nach Vollbeschäftigteneinheit (VbE) mit dem Stand März 2013 abgebildet. Diese Daten werden nur alle zwei Jahre erhoben. Zur zeitlichen Dauer der Vakanz von Stellen liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Weitere Daten liegen nicht vor. Drucksache 6/3541 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 5. Wie wird das neu eingerichtete Gremium nach § 90 a SGB V die psychotherapeutische Versorgung in seiner Themensetzung berücksichtigen ? a) Welche innovativen Projekte zur sektorenübergreifenden Versor- gung sind beraten worden beziehungsweise werden perspektivisch in den Beratungen thematisiert? b) Welche innovativen Projekte zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung sind beraten worden beziehungsweise werden perspektivisch in den Beratungen thematisiert? c) Sind spezielle Projekte mit Bezug auf den ländlichen Raum geplant? Zu 5, a), b) und c) Aufgabe des im Juni 2014 eingerichteten Landesgremiums zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen ist es, entsprechende Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Aspekten der Gesundheitsversorgung abzugeben. Von den Mitgliedern des Gremiums wurden zunächst vorrangig zu behandelnde Themen bestimmt. Hierbei ist die psychotherapeutische Versorgung bisher nicht als ein vorrangiges Thema aufgenommen worden. Im Laufe des Jahres 2015 werden jedoch weitere Themen festgelegt. Inwieweit die psychotherapeutische Versorgung eines der Hauptthemen sein wird, bleibt der Entscheidung des Gremiums vorbehalten. Das Landesgremium sektorenübergreifende Versorgungsfragen hat sich dementsprechend bisher nicht mit innovativen (beziehungsweise speziellen) Projekten zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung (im ländlichen Raum) befasst. Rostock VbE Schwerin VbE Ludwigslust- Parchim VbE Mecklenb.Seen- platte VbE Nordwestmeck- lenburg VbE Landkreis Rostock VbE VorpommernGreifswald VbE VorpommernRügen VbE Ärzte 2x1,00 2,00 1x0,70 0,70 1x0,50** 0,50 1x0,50 0,50 1x1,00 1,00 2x1,00 2,00 2x0,80 1,60 1x1,00 1,00 2x1,00* 1x0,50* 1x1,00* Dipl.- Psychologen 1x1,00* 2x1,00 2x0,75 1,50 1x0,60 2,60 1x0,50 HB Sozialarbei ter/ Fürsorger 4x1,00 4,00 2x0,93 1,86 6x1,00 3x1,00 3,00 7x1,00 8x1,00 8x1,00 1x0,67* 1x0,95 1x1,00* 1x0,75 7,75 1x0,75 8,75 1x0,875 1x0,75 7,70 10x1,00 10,00 1x0,625 9,50 Sachbearbeiter 1x1,00 1,00 * HB=Honorarbasis * zzt. nicht besetzt * * geteilte Stelle