Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/357 6. Wahlperiode 15.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kooperation bei der Sicherheitsverwahrung mit Schleswig-Holstein und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.), insbesondere der angemahnten Einhaltung des Abstandsgebots, steht Mecklenburg-Vorpommern - wie auch die übrigen Bundesländer - in der Pflicht, eine Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vorzuhalten. Das BVerfG hat zur Umsetzung seiner Vorgaben eine Frist bis zum 31. Mai 2013 gesetzt. Sollte die vom BVerfG gesetzte Übergangsfrist nicht eingehalten werden können, droht die Entlassung möglichweiser hochgradig gefährlicher Personen aus der Sicherungsverwahrung. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist, die Kooperation zwischen den Nordländern im Sinne der Effizienz zu intensivieren (vgl. u. a. Drucksache 6/242 Metropolregion Hamburg). Einer dpa-Meldung vom 15. Februar 2012 ist zu entnehmen, dass nochmals über Möglichkeiten einer länderübergreifenden Sicherheitsverwahrung zwischen MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein auf einem Treffen der jeweiligen Staatskanzleichefs Anfang März gesprochen werden soll. Jedoch hatte die Justizministerin Uta-Maria Kuder bereits Anfang Februar den Bau von 20 Plätzen für Sicherheitsverwahrte in Bützow verkündet, allein für Mecklenburg-Vorpommern. 1. Welchen Stand haben die Pläne für eine Unterkunft für Sicherungs- verwahrte in Bützow und inwieweit besteht dabei noch die Möglichkeit , Plätze für Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein in die Planung mit einzubeziehen? Drucksache 6/357 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Planungen für den Bau einer den Vorgaben des BVerfG entsprechenden Einrichtung zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Bützow laufen derzeit mit Hochdruck. Die erforderlichen Bauunterlagen wurden dem Finanzministerium zur Entscheidung vorgelegt. Zwischenzeitlich hat das Finanzministerium den Raumbedarf anerkannt und auf der Grundlage der vom Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern erstellten Vorplanungen freie Architekten mit der Erstellung der Planung bis zu den Leistungsverzeichnissen beauftragt. Es bestünde zwar theoretisch die Möglichkeit, Plätze für Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein in die Planungen einzubeziehen, allerdings würden damit aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstadiums erhebliche zeitliche Verzögerungen einhergehen, die dazu führen würden, dass die vom BVerfG gesetzte Übergangsfrist nicht eingehalten werden kann. 2. Welche Einsparungen in Investitions- und Unterhaltungskosten würden sich bei einer gemeinsamen Anstalt für Sicherungsverwahrte ergeben, wenn die Anstalt für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zusammen gebaut worden wäre (im Unterschied zu einer Anstalt nur für Mecklenburg-Vorpommern) und sollten diese nicht benannt werden können, warum wurden keine konkreten Berechnungen angefertigt, um die Wirtschaftlichkeit einer Kooperation zu prüfen? Bei dem Bau einer gemeinsamen Einrichtung wären Synergieeffekte denkbar. Dies setzt allerdings konkrete Berechnungen voraus, von denen Abstand genommen wurde, da sich Schleswig-Holstein nicht in der Lage sah, Mecklenburg-Vorpommern eine verbindliche Finanzierungszusage zu geben (vergleiche Antwort zu Frage 3). 3. Woran sind die Kooperationsverhandlungen zwischen den beiden Ländern zwischenzeitlich gescheitert? Die Verhandlungen sind zum einen daran gescheitert, dass Schleswig-Holstein im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen im Mai 2012 keine verbindliche Zusage, zum Beispiel in Form eines Staatsvertrages, sondern nur einen sogenannten Letter of Intent (unverbindliche Absichtserklärung) abgeben konnte. Zum anderen erschien aus fachlicher Sicht die bis zum Ablauf der Übergangsfrist zur Verfügung stehende Zeit als zu knapp, um den Bau einer gemeinsamen Einrichtung auf den Weg bringen zu können. 4. Stand jemals eine Kooperation dergestalt, dass die JVA in Lübeck die gemeinsame Unterbringungsanstalt führt, im Raum einer Kooperationsverhandlung mit Schleswig-Holstein? Ja. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/357 3 5. Wenn keine oder nur geringe Chancen für eine zukünftige Koope- ration bestehen, warum werden dennoch Anfang März die Staatskanzleien ein gemeinsames Treffen veranstalten? Das Treffen hat auf Wunsch der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei stattgefunden. 6. Trifft es zu, dass die Verhandlungen aus „politischen Gründen“ gescheitert seien, wie es kürzlich die Landesregierung von SchleswigHolstein gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holsteins darstellte und wenn ja, welche Gründe sind damit gemeint? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Sind die Verhandlungen gescheitert, weil Schleswig-Holstein sich nicht in der Lage sah, vor Mai 2012 einen Staatsvertrag auf den Weg zu bringen und dass für Mecklenburg-Vorpommern damit keine sichere Rechtsgrundlage bzw. Finanzierungsgrundlage für die Aufnahme der Sicherungsverwahrten gegeben war? Ja. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Wie weit waren die Verhandlungen über einen gemeinsamen Staatsvertrag - bzw. über die Absicht einen solchen abzuschließen - fortgeschritten ? Es haben Gespräche im Hinblick auf eine mögliche Kooperation auf Staatssekretärsebene und auf Fachebene stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche wurden die Positionen hinsichtlich der Kosten und der inhaltlichen und räumlichen Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung ausgetauscht. Konkrete Verhandlungen über einen Staatsvertrag haben nicht stattgefunden, da sich Schleswig-Holstein nicht in der Lage sah, einen Staatsvertrag in der laufenden Legislaturperiode zu schließen. Drucksache 6/357 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. War ein letter of intent (wie von der Landesregierung Schleswig- Holstein angegeben) als Finanzierungsabsicht gegenüber der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt oder sogar versprochen worden und existiert ein solcher letter of intent, wenn ja, warum war dieser letter of intent nicht ausreichend, um eine Kooperation zu beginnen? Ein sogenannter Letter of Intent war lediglich angekündigt und hätte von Schleswig-Holstein noch im Kabinett eingebracht werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.