Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3574 6. Wahlperiode 06.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Tierhaltungsverbot für den Geschäftsführer der Straathof-Holding und ANTWORT der Landesregierung Ende November wurde dem Geschäftsführer der Straathof-Holding durch die Veterinärbehörden des Landkreises Jerichower Land ein Tierhaltungsund Betreuungsverbot ausgesprochen. Das Verbot ist noch nicht rechtskräftig . 1. Inwiefern hat das Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für den Geschäftsführer der Straathof-Holding Konsequenzen für die Betriebe der Straathof-Holding in Mecklenburg-Vorpommern? Das vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) am 24. November 2014 ausgesprochene Tierhaltungsverbot gilt gegenüber Herrn Adrianus Straathof als Person. Ihm ist das Halten und Betreuen von Schweinen untersagt worden. Dieses Verbot gilt nicht nur für den Landkreis Jerichower Land, es gilt bundesweit. Eine regionale Begrenzung der Untersagung ist nicht möglich. Andererseits gilt dieses Tierhaltungsverbot nur für Herrn Adrianus Straathof persönlich. Andere Personen, die im gleichen Unternehmen arbeiten, sind von dieser Verbotsverfügung nicht betroffen. Solange andere Personen die Betriebe betreuen und für den Umgang mit den Tieren verantwortlich sind, ist dieses weiterhin gestattet. Es muss durch die zuständige Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise/kreisfreien Städte - VLÄ) festgestellt werden, dass diese Personen bezüglich der Tierhaltung nicht Herrn Adrianus Straathof unterstellt und ihm gegenüber insoweit nicht weisungsgebunden sind. Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Für die Schweine haltenden Betriebe im Landkreis Vorpommern-Greifswald und im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden jeweils Tierschutzverantwortliche benannt. Somit stehen für die zuständigen Behörden neue verantwortliche Ansprechpartner für die Tierhaltungsanlagen zur Verfügung. 2. Wurden in Mecklenburg-Vorpommern Verstöße gegen Tierhaltungsund Veterinärbestimmungen oder gegen Auflagen für den Betrieb der Anlagen in den Betrieben der Straathof Holding festgestellt? a) Wenn ja, welche Verstöße waren dies? b) Wenn ja, welche Konsequenzen hatten diese Verstöße jeweils? Zu 2, a) und b) In den in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Schweine haltenden Betrieben der StraathofHolding GmbH wurden im Rahmen tierarzneimittel-, tierseuchen- oder tierschutzrechtlicher Kontrollen durch die hierfür zuständigen Behörden (VLÄ, Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - LALLF) Mängel festgestellt. Die zur Abstellung der Mängel erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet. Darüber hinaus erfolgten durch die jeweils zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) seit Inbetriebnahme insgesamt 104 Kontrollen, bei 94 dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt. Es handelte sich dabei in der Hauptsache um Verstöße gegen Genehmigungsauflagen . Diese wurden durch Anordnungen und Sanktionen geahndet. Wenn es sich um Verstöße gegen anderes Fachrecht handelte, wurde die zuständige Fachbehörde durch das kontrollierende StALU informiert. Nähere Angaben dazu finden sich in Anlage 1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben auf den Meldungen der zuständigen Behörden basieren. 3. Wurden in anderen Schweinehaltungsanlagen in MecklenburgVorpommern Verstöße gegen Tierhaltungs- und Veterinärbestimmungen oder gegen Auflagen für den Betrieb der Anlagen festgestellt ? a) Wenn ja, in welchen Betrieben? b) Wenn ja, welche Konsequenzen hatten diese Verstöße? Ja, auch in anderen Schweinehaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern wurden Verstöße gegen tierarzneimittel-, tierseuchen- und/oder tierschutzrechtliche Bestimmungen oder gegen Auflagen für den Betrieb der Anlagen festgestellt. Die ordnungsgemäße Kontrolle der Tierhaltungen und deren Dokumentation obliegen den zuständigen Behörden (siehe oben). Die Landesregierung führt keine zentrale Statistik über die von diesen Behörden durchgeführten Betriebskontrollen und deren Ergebnisse. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 3 Wie bei der Darstellung der Betriebskontrollen in den Betrieben der Straathof-Holding GmbH bedarf es zur Beantwortung der Frage einer arbeitsintensiven Einzelauswertung durch die zuständigen Behörden, wobei der Aufwand aufgrund der Gesamtzahl der Schweine haltenden Betriebe um ein Vielfaches höher wäre als für die geringe Anzahl der Straathof-Betriebe. Eine solche umfassende und arbeitsintensive Auswertung ist aus Sicht der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nur anteilig realisierbar. Dennoch hat die Landesregierung die zuständigen Behörden gebeten, die Daten - soweit auch im Hinblick auf Verjährungsfristen noch möglich - zusammenzutragen und an die Landesregierung zu übermitteln. Aus den der Landesregierung vorliegenden Meldungen ergibt sich folgender Überblick (Tabelle 1 und 2), wobei seitens der Landesregierung aus den oben genannten Gründen keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben übernommen werden kann. Demnach wurden im Zeitraum von Januar 2004 bis Dezember 2014 in Schweine haltenden Betrieben durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden (VLÄ) mindestens 1.597 fachrechtliche Kontrollen durchgeführt. Bei 1.275 dieser Kontrollen gab es keine Beanstandungen, im Rahmen von 322 Kontrollen wurden Verstöße gegen tierarzneimittel-, tierseuchen- und/oder tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt, das entspricht einem Anteil von 20 % der durchgeführten Kontrollen. Tabelle 1 Anzahl der Kontrollen der zuständigen Veterinärbehörden (VLÄ) in Schweine haltenden Betrieben (ohne Straathof-Betriebe) in den Jahren 2004 bis 2014 VLÄ M-V Zeitraum Kontrollen (Anzahl) ohne Feststellung von Verstößen (Anzahl) mit Feststellung von Verstößen (Anzahl) 2004 - 2014 1.597 1.275 322 Des Weiteren wurden durch die StÄLU im Zeitraum von Januar 2004 bis Dezember 2014 in genehmigungsbedürftigen Anlagen der Schweinehaltung (außer Straathof-Betriebe) insgesamt 571 Kontrollen durchgeführt. Bei 454 dieser Kontrollen gab es keine Beanstandungen, bei 117 Kontrollen sind Verstöße festgestellt worden, das entspricht einem Anteil von 20 %. Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Tabelle 2 Anzahl der Kontrollen der zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Schweine haltenden Betrieben (ohne Straathof-Betriebe) in den Jahren 2004 bis 2014 StÄLU M-V Zeitraum Kontrollen (Anzahl) ohne Feststellung von Verstößen (Anzahl) mit Feststellung von Verstößen (Anzahl) 2004 - 2014 571 454 117 4. Inwiefern kann verhindert werden, dass nach Eintreten der Rechtswirksamkeit des Tierhaltungs- und Betreuungsverbots für Adrianus Straathof die Betriebe der Straathof-Holding in MecklenburgVorpommern durch sogenannte Strohmänner weitergeführt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 5 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU Mecklenburgische Seenplatte (MS) 05.11.2011 §§ 15, 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Errichtung einer Siloplatte ohne erforderliche Genehmigung entfällt Bußgeld (5.000) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 19.04.2012 Mängel Brandschutz Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - Bauamt entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 24.04.2012 Mängel vor Teilinbetriebnahme entfällt entfällt Mängel vor Inbetriebnahme abgearbeitet entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 03.05.2012 Mängel Brandschutz Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - Bauamt entfällt entfällt entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 04.05.2012 Mängel Brandschutz Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - Bauamt entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 24.05.2012 Mängel Brandschutz Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - Bauamt entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 01.06.2012 k. V. Bauüberwachung entfällt entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 08.06.2012 erhebliche Mängel bei der Abnahme der Abluftreinigungsanlage (ARA), Module 3 und 4 entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 7 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 13.06.2012 unzureichende Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen entfällt entfällt Verfolgung durch zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 27.06.2012 geringe Mängel bei der Abnahme der ARA, Module 3 und 4 entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Einstallung entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 29.06.2012 unzureichende Funktionstüchtigkeit der Türkontrollanzeigen; ARA nicht fertiggestellt entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 04.07.2012 k. V. entfällt entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 09.07.2012 Abferkelstall nicht genehmigungskonform fertiggestellt entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 13.07.2012 geringe Mängel in der Bauausführung des Abferkelstalls entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 23.07.2012 Wasserversorgung nicht ausreichend gesichert Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - Untere Wasserbehörde (UWB) entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 31.07.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG vorzeitige Inbetriebnahme des Abferkelstalls I rechts entfällt Bußgeld (25.000) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 31.07.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG vorzeitige Inbetriebnahme des Abferkelstalls I rechts entfällt entfällt entfällt entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 9 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 17.08.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG vorzeitige Inbetriebnahme des Ferkelstalls I (geringe Mängel in der Bauausführung der ARA für den Ferkelbereich) entfällt Bußgeld (20.000) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 22.08.2012 geringe Mängel in der Bauausführung der ARA für den Wartestall II entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 24.08.2012 geringe Mängel in der Bauausführung Ferkelstall, Wartestall II siehe 05.09.2012 entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 05.09.2012 vorzeitige Inbetriebnahme des Wartestalls II entfällt entfällt entfällt entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 06.09.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG vorzeitige Inbetriebnahme des Wartestalls II entfällt Bußgeld (25.000) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 06.09.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG Falschmeldung von Belegungszahlen entfällt Bußgeld (1.500) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 06.09.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG, §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Sauenund Ferkelstall entfällt Bußgeld (3.570) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 18.09.2012 geringe Mängel in der Bauausführung der Module 1 b, III und IV entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 12.10.2012 Mängel in der Ausführung der Regenentwässerung Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB entfällt entfällt entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 11 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 01.11.2012 Abferkelstall II noch nicht fertiggestellt siehe 06.11.2012 entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 06.11.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG vorzeitige Inbetriebnahme des Abferkelstalls II (geringe Mängel in der Bauausführung der Module 2 b, I) entfällt Bußgeld (35.000) Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 14.11.2012 geringe Mängel in der Bauausführung des Abferkelstalls II entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 07.12.2012 geringe Mängel in der Bauausführung des Abferkelstalls II, links entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 19.12.2012 erhebliche Mängel in der Bauausführung des Ferkelstalls II, rechts (nicht fertiggestellt) entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 21.12.2012 § 12 i. V. m. §§ 6, 5 BImSchG (vorzeitige Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerks - BHKW) entfällt Bußgeld (10.000) entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 28.01.2013 § 26 Abs. 3 Nr. 1 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 29.01.2013 geringe Mängel bei der Abnahmeprüfung der gesamten Stallanlage entfällt entfällt Mängel abgestellt in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Behörde entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 06.02.2013 Austreten von Silosickersaft , erhebliche Wassermengen auf dem Anlagengelände entfällt entfällt Silo an schadhafter Stelle beräumt und repariert entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 13 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 15.02.2013 Kontrolle bezüglich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Termin vom 06.02.2013  Mängel entfällt entfällt siehe 06.02.2013 entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 25.02.2013 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 26.02.2013 Kontrolle bezüglich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Termin vom 06.02.2013 Mängelweitere Maßnahmen festgelegt entfällt entfällt siehe 06.02.2013 entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 05.03.2013 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 08.03.2013 Kontrolle bezüglich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Termin vom 06.02.2013 Mängel entfällt entfällt siehe 06.02.2013 entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 11.03.2013 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 12.03.2013 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG schriftliche Anhörung entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 27.03.2013 Kontrolle bezüglich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Termin vom 06.02.2013 Quelle gefunden, Ursache abgestellt entfällt entfällt siehe 06.02.2013 entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 03.04.2013 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG Androhung Zwangsgeld nein entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 04.04.2013 geringe Mängel in der Umsetzung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme entfällt entfällt Mängelbeseitigung erfolgte in Abstimmung mit StALU entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 15 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 17.04.2013 geringe Mängel in der Dokumentation, beim ARA-Betrieb und in der Auflagenerfüllung bei der Abnahme des Abtankplatzes entfällt entfällt Mängelbeseitigung erfolgte in Abstimmung mit StALU entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 13.05.2013 § 26 Abs. 3 Nr. 1 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 15.05.2013 erhebliche Mängel (Entwässerung, Anfahrschutz, Dokumentation) Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB entfällt hinsichtlich Dokumentation : Mängelbeseitigung erfolgte in Abstimmung mit Behörde entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 23.05.2013 erhebliche Mängel bei der Abnahme der Güllebehälter 2 und 4 sowie bei der Außenbereichsüberwachung entfällt entfällt Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme der Güllebehälter bzw. in Abstimmung mit StALU entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 28.05.2013 Mängel in der Umsetzung der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen entfällt entfällt Verfolgung durch UNB entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 03.06.2013 § 26 Abs. 3 Satz 2 TierSchTrV keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 04.06.2013 Mängel in der Berichterstattung (Wochenmeldung , Betriebstagebuch ) Ahndung siehe 21.06.2013 entfällt entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 17.06.2013 § 28 Abs. 2 Nr. 5 TierSchTrV keine entfällt entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 18.06.2013 geringe Mängel in der Dokumentation und bei der Regenentwässerung Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt Dokumentation : Mängelbeseitigung erfolge in Abstimmung mit StALU - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 20.06.2013 § 28 (2) Nr. 4 - 5 TierSchTrV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 20.06.2013 § 12 i.V.m. §§ 6 u. 5 BImSchG, §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Ferkelstall - entfällt Bußgeld (32.925,60) - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 17 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 21.06.2013 § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG Falschmeldung von Belegungszahlen - entfällt Bußgeld (4.000) - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 02.07.2014 § 12 i.V.m. §§ 6, 5 BImSchG §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Ferkelstall - entfällt Bußgeldverfahren eingeleitet - entfällt Anhörung ist erfolgt, Bußgeldbescheid in Erarbeitung; gleichzeitig wurde Zwangsgeld angedroht und Frist für die Abstellung des Zustands gesetzt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 12.07.2013 Mängel an Betriebsweise ARA, Regenentwässerung , Siloentwässerung Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt ARA: Mängelbeseitigung erfolge in Abstimmung mit StALU - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 17.07.2013 § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchTrV - keine - entfällt - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 23.07.2013 Mängel bei der Überwachung der Protokollabarbeitung vom 12.07.13 Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - entfällt ARA: Mängelbeseitigung erfolge in Abstimmung mit StALU - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 29.07.2013 § 30 Abs. 2 Satz 1 TierSchTrV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 12.08.2013 § 30 Abs. 2 Satz 1 TierSchTrV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 16.08.2013 erhebliche Mängel im Betrieb der ARA, bei der Regenentwässerung, am Amphibienschutzzaun Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt ARA: Mängelbeseitigung erfolge in Abstimmung mit StALU - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 26.08.2013 geringe Mängel in der Führung des Betriebstagebuchs der ARA - entfällt - entfällt Mängelbeseitigung erfolge in Abstimmung mit StALU - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 06.09.2013 § 9 Abs. 2 Anlage 2 Nr. 4.3 TierSchTrV Bußgeld (300) - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 18.09.2013 geringe Mängel Regenentwässerung - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 19 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 04.11.2013 § 30 Abs. 2 Satz 2 TierSchTrV schriftliche Anhörung - nein - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 06.11.2013 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin LALLF in Amtshilfe (Messungen des Stickstoffgehaltes der Stallluft in Alt Tellin für das zuständige VLA) 06.11.2013 11.03.2013 25.02.2013 31.01.2014 03.02.2014 § 26 Abs. 3 Nr. 1 TierSchNutztV kein OWITatbestand - Auflage durch das VLA erteilt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 06.11.2013 geringe Mängel Regenentwässerung, Silo-Umfeld Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt umgehende Mängelbeseitigung - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin LALLF 12.11.2013 VO (EG) 183/2005 - keine Nachreichen des Registrierungsantrages - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 28.11.2013 § 3 Abs. 2 Nr. 1 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 04.12.2013 Mängel Betriebsweise ARA, Umsetzung naturschutzrechtlicher Auflagen, Regenentwässerung Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt Mängelbeseitigung in Abstimmung mit STALU; Verfolgung durch UNB/ UWB - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 15.01.2014 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG schriftliche Anhörung - nein - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 28.01.2014 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 22.01.2014 Mängel bei der Abarbeitung des Protokolls vom 04.12.2013 - entfällt siehe 04.12.2013 - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 21 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin LALLF 28.01.2014 Tierhalter-ArzneimittelNachweisverordnung mündliche Belehrung - geringfügige Abweichung - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 31.01.2014 § 26 Abs. 3 Nr. 1 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 12.02.2014 § 5 Abs. 1 Satz 1 TierSchG - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 18.02.2014 geringe Mängel bei der Regelüberwachung entfällt - entfällt Mängelbeseitigung erfolgte in Abstimmung mit jeweils zuständiger Behörde - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 27.02.2014 § 22 Abs. 2 Nr. 3 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 10.03.2014 § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 20.03.2014 erheblicher Mangel: überlaufendes Regenbecken Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 22 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 11.04.2014 § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 14.04.2014 Mängel bei der Nachkontrolle mit Unterer Wasserbehörde bezüglich Termin vom 20.03.14 Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 08.05.2014 Mängel bei der Nachkontrolle der Abarbeitung des Protokolls vom 18.02.14 und 20.03.14 Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt Mängelbeseitigung erfolgte in Abstimmung mit jeweils zuständiger Behörde - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 19.05.2014 § 13 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 Nr. 6 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) schriftliche Anhörung - nein - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin LALLF 17.06.2014 VO (EG) 183/2005 Ordnungswidrig - keitenverfahren eingeleitet (31.07.14) Anhörung erfolgte, Verfahren läuft Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 23 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin LALLF 17.06.2014 §§ 56a, 58 Arzneimittelgesetz (AMG) Ordnungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2500 Euro (03.09.2014) - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 21.07.2014 § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV § 30 Abs. 6 TierSchNutzV Weiterleitung - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 30.07.2014 Mängel bei der Umsetzung naturschutzrechtlicher Auflagen, Regenentwässerung Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt Naturschutzrechtliche Auflagen: Verfolgung durch UNB - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 15.08.2014 erhebliche Mängel bei der Abnahme der Erweiterung der BGA II - entfällt - entfällt Keine Freigabe, Mängelbeseitigung vor Inbetriebnahme - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 24 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin LALLF 26.08.2014 Tierhalterarzneimittelnachweisverordnung Ordnungsverfügung , Androhung von Zwangsgeld - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 25.09.2014 § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV Belehrung - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 16.10.2014 § 1 Satz 2 TierSchG; § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TierSchNutzV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TierSchNutzV keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 29.10.2014 Mängel bei der Regenentwässerung und bei der Ausführung der Drainagen an den Behältern der BGA Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 25.11.2014 Mängel bei der Regenentwässerung und bei der Ausführung der Drainagen an den Behältern der BGA Information an zuständigen Landkreis VorpommernGreifswald - UWB - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 25 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 08.12.2014 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin VLA VG 16.12.2014 Gaskonzentrationsgrenzwert § 2 TierSchG keine - entfällt - entfällt Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Alt Tellin StALU MS 19.12.2014 k.V. unwesentliche Mängel bei der Kontrolle vor Inbetriebnahme der BGA II - entfällt - entfällt Termin für Mängelabarbeitung gestellt, Einhaltung wird kontrolliert - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU Vorpommern (VP) fortlaufend seit Inbetriebnahme Ende 2006 Immissionsschutz/ Beschwerden über erhebliche Geruchsbelästigungen durch Anwohner aus Medow und Brenkendorf Es wurden weitergehende Rastermessungen zur Feststellung der Geruchsimmissionen in den Ortslagen Medow und Brenkenhof angeordnet. Genehmigung zur wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG für Errichtung und Betrieb der zertifizierten Abluftreinigungsanlage wurde am 15.09.2009 erteilt. Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 26 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP fortlaufend seit Inbetriebnahme Ende 2006 Beschwerden über Geruchsbelästigungen - keine Zahl der Beschwerden seit Inbetriebnahme der ARA 2011 erheblich weniger Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 23.10.2006 Geruchskontrollen an den Immissionsorten aufgrund von Anwohnerbeschwerden Geruchsemissionsmessungen Durchführung der Geruchsemissions - messungen vom 23.10. - 25.10.2006 durch bekannt gegebene Messstelle - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 27.03.2006 Verstoß gegen Anzeige und Meldepflicht und Verstoß gegen TierImpfStV Schriftliche Anhörung - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP und LALLF 29.11.2006 Stallklimamessungen k. V. - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 27 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 18.12.2006 Verstoß gegen TierImpfStV Kontrollbericht mit Anordnung - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP, Landkreis Ostvorpommern , LALLF etc. 24.01.2007 Schlussabnahme unter Hinzuziehung der Fachbehörden für die erteilte Genehmigung vom 27.09.2002 § 12 i. V. m. §§ 6 u. 5 BImSchG Protokoll zur Schlussabnahme Anhörungen mit Terminsetzungen zur Abstellung der Mängel - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP Mehrfache Nachkontrollen , teilweise unter Teilnahme der Fachbehörden § 12 i.V.m. §§ 6 u. 5 BImSchG Mahnungen bezüglich der Mängelabstellung - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 19.03.2007 Viehverkehrsverordnung Kennzeichnung von Schweinen, § 3 Abs. 4 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 28 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 21.03.2007 Verstoß gegen TierImpfStV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow LALLF 26.06.2007 Tierhalter-ArzneimittelNachweisverordnung Strafanzeige - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 28.06.2007 kein Bestandsregister schriftliche Anhörung - nein - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 29.06.2007 VLA VG Überbelegung Anhörung vom 04.07.2007 Anordnung der Teilstillegung mit sofortiger Vollziehung , Androhung von 10.000 Euro Zwangsgeld Umsetzung der Bestandsreduzierung erfolgte fristgerecht - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 29 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 08.08.2007 09.08.2007 10.08.2007 13.08.2007 Verstoß gegen Quarantänebestimmungen keine nein - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP, VLA VP Nachkontrolle 14.08.07 k. V. - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP Wöchentliche Geruchskontrollen von Juli 2006 bis April 2007 30 Begehungen, bei 5 Begehungen Gerüche festgestellt, aber nie ekelerregend Anhörung zur Anordnung von Rastermessungen am 30.04.2007 28.06.2007 Anordnung von Rastermessungen mit sofortiger Vollziehung - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages (ÖRV) am 14.01.2008 zum Einbau einer ARA entfällt Rastermessungen wurden erlassen aufgrund der Verpflichtung des Einbaus einer ARA Information an zuständigen Landkreis Vorpommern - Greifswald - UWB Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 30 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 21.05.2008 Mängel in der Reinigung und Desinfektion Bericht mit Anordnungen - nein - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 08.12.2008 Verstoß gegen TierImpfStV und Tierseuchenverordnung Bericht mit Anordnungen - nein - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 11.08.2009 § 3 Abs.3 Anlage 3 Abschnitt I Nr. 1. Satz 1 und 4 SchHaltHygV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 05.11.2009 Mängel in der Reinigung und Desinfektion - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 22.06.2009 3. Güllebehälter nicht abgedeckt § 12 i. V. m. §§ 6 u. 5 BImSchG Terminsetzung erneute Abdeckung Keine, da Störung durch Sturmschaden - keine - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 31 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP Kontrol1en während Errichtung der ARA 28.01. 13.04./15.04./ 15.07. /03.08./03.09/ 08.10./08.11/ 08.12.2010 Bau der ARA zeitweise eingestellt Androhung Festsetzung Zwangsgeld aus ÖRV - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 26.10.2010 01.06.2011 k. V. Geruchskontrollen - keine - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 20.12.2011 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TierSchNutzV schriftliche Anhörung - nein - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow LALLF 20.12.2011 Arzneimittelgesetz laufendes Verfahren Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 28.02.2012 § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV schriftliche Anhörung - nein - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 32 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 11.04.2012 Schlussabnahme unter Hinzuziehung der Fachbehörden für die erteilte Genehmigung vom 15.09.2009 § 12 i. V. m. §§ 6 u. 5 BImSchG Protokoll zur Schlussabnahme Anhörungen mit Terminsetzungen zur Abstellung der Mängel - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 18.07.2012 Verstoß gegen §12 i. V. m. §§ 15,16 BImSchG Anhörung zur Beseitigung der Mängel erfolgte am 15.08.2014 nächste Kontrolle (Überwachung nach Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IED-Richtlinie ) am 04.09.2014 Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow LALLF 31.07.2012 Tierhalter-ArzneimittelNachweisverordnung Bußgeld, (73,50 €) - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 33 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 24.10.2012 § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 14.12.2012 Filtermodul 13 außer Betrieb technisches Problem Terminsetzung zur Mängelbeseitigung - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 27.02.2013 § 30 Abs. 2 Satz 2 TierSchutzNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 10.04.2013 Güllebehälter übergelaufen, nicht alle ARA Module im bestimmungsgemäßen Betrieb Festlegungsprotokoll mit Terminsetzung - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 17.04.2013 § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 d § 22 Abs. 3 Nr. 1 TierSchNutzV Zwangsgeldandrohung (6.000) - nein - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 34 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 19.04.2013 § 22 TSchNutzV/ § 2 TierSchG Ordnungswidrigkeiten - Verfahren mit Zwangsgeldandrohung (6.000) - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 08.05.2013 § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 11.06.2013 § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV - nein - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 09.07.2013 Überfüllung des Biertreberbehälters Festlegungsprotokoll mit Terminsetzung - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 19.07.2013 Art. 3 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutzV Bußgeld (300) - nein - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 35 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 02.08.2013 § 27 Abs. 2; § 28 Abs. 2 Nr. 2 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 27.08.2013 nicht alle ARA Module in Betrieb Festlegungsprotokoll mit Terminsetzung - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 30.08.2013 § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutzV schriftliche Anhörung - nein - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 30.08.2013 § 46 Abs. 2 Nr. 19 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Bußgeld (250) - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 30.08.2013 § 46 Abs. 2 Nr. 19 ViehVerkV Bußgeld (250) - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 07.11.2013 bei einigen ARAModulen Geruchsdurchbrüche festzustellen Festlegungsprotokoll mit Terminsetzung - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 36 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 28.11.2013 § 37 Abs. 1 Nr. 36 TSchNutzV Bußgeld (360) - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 14.07.2014 § 28 Abs. 2 Nr. 2/§ 29 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 14.07.2014 § 17 TierSchG §§ 1, 2 TierSchG Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund - entfällt - laufendes Verfahren Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 15.07.2014 § 29 Abs. 2 Satz 1 TierSchNutzV - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 14./15.07. 2014 Verstoß gegen §12 i.V. m. §§ 15, 16 BImSchG Überbelegung Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP 18.07.2014 Feststellung von Mängeln, u. a. Sojaölbehälter übergepumpt Festlegungsprotokoll mit Terminsetzung - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 37 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow VLA VG 03.09.2014 Bestandsregister - keine - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP, UWB LandkreisV G, 04.09.2014 Überwachung nach Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IEDRichtlinie - Außenbereich Überwachungsbericht Termine zur Mängelbeseitigung - entfällt - entfällt - entfällt Schweineproduktion Brenkenhof GmbH, Medow StALU VP, VLA VG 15.12.2014 Überwachung nach Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IEDRichtlinie - in den Ställen, Nachkontrolle Überwachungsbericht , Mahnung 1. Überwachungsbericht - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN Schwerin (SN) 16.12.2004 Kontrolle nach Genehmigung - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 15.05.2007 Regelüberwachung - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA Ludwigslust (LWL) 12.07.2007 § 27 (10) TierSchNutztV (in der Fassung vom 22.08.2006) (Fehlender 4-wöchiger Freilauf von Sauen in Einzelhaltung) Freilauf auf Laufgang gewähren, Gruppenbildung - keine Anordnung von Maßnahmen / Nachkontrolle - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 38 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.07.2007 § 21 Abs. 1 TierSchNutztV (in der Fassung vom 22.08.2006) (Fehlendes Beschäftigungsmaterial bei Sauen in Einzelhaltung) Installation von geeignetem Beschäftigungsmaterial - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.07.2007 §23 Abs. 2 Nr. 5 TierSchNutztV (in der Fassung vom 22.08.2006) (Absatzferkelbuchten mit nur einer Tränke ausgestattet, obwohl >12 Tiere gehalten werden) Installation von zweiter Tränke oder Tierzahl auf 12 Tiere reduzieren - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.07.2007 §4 Abs. 1 Nr. 3 TierSchNutztV (i.d F. vom 22.08.2006) (Fehlende Krankenbuchten mit weicher Einstreu oder Unterlage) Einrichtung von Krankenbuchten mit Gummimatten - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 39 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.07.2007 §5 Abs. 3 Nr. 5 TierSchG (Zähne von Ferkeln werden abgekniffen) Abkneifen von Zähnen untersagt, Ab sofort nur noch Abschleifen erlaubt - keine Anordnung von Maßnahmen / Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.07.2007 § 5 Abs. 6 Nr. 4 TierSchG (Fehlende Gabe von Schmerzmitteln bei Binneneberkastrationen ) Gabe von Schmerzmitteln bei Binneneberkastrationen - keine Anordnung von Maßnahmen / Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.07.2007 § 17 Abs. 4 TierSchNutztV (i.d. F. vom 22.08.2006) (Lichteinfallsfläche des Stalls kleiner 1,8 % der Stallgrundfläche) Schaffung weiterer Lichteinfallsflächen - keine Anordnung von Maßnahmen /Nach -kontrolle des Umbaus (31.07.2008) - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 31.07.2007 Kontrolle vor Ort mit Bürgerinitiative - entfällt - entfällt - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 40 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde VLA LWL 29.10.2007 § 23 Abs. 2 5 TierSchNutztV § 5 Abs. 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz § 6 Satz 4 Tierschutzgesetz § 62 Abs. 1 Nr. 4 BImSchG Anhörung zu einer Untersagungsverfü - gung gem. § 20 Abs. 1 BImSchG, Teilstillegungesverfügung gem. § 20 Abs. 2 BImSchG Einleitung OWIVerfahren (Einstellung) - entfällt Erledigung durch Beseitigen der Verstöße im vorgegebenen Zeitraum - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 15.01.2008 k.V. - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 12.03.2008 k. V. Mängel abgestellt (ausgenommen Lichteinfallsfläche, Umbau erfolgt bis 31.07.2008) - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 26.03.2008 k.V. - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 41 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 02.12.2008 k.V. - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 23.04.2009 k.V - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 15.05.2009 k.V. - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 20.08.2009 k.V. - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StAUN SN 04.08.2010 Kontrolle ARA und Außenbereich: Wartungs - und Funktionsprobleme der ARA - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 11.08.2010 §5 Abs. 3 Nr. 3 TierSchG (Schwänzekürzen bei Ferkeln älter als 3 Tage) ab sofort Schwänzekürzen Schwein ohne Narkose bis 3. Lebenstag erlaubt - keine Anordnung von Maßnahmen / Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde LALLF 14.07.2011 Tierhalter-ArzneimittelNachweisverordnung Bußgeld (73,50) - entfällt - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 42 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begrün- dung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LWL 14.07.2011 k. V. Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU Westmeclenburg (WM) 08.03.2012 Kontrolle ARA und Außenbereich: Wartungs - und Funktionsprobleme der ARA - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 03.05.2012 Kontrolle ARA und Außen-Bereich: Wartungs - und Funktionsprobleme der ARA Vorbereitung Erneuerung ARA - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA Ludwigslust -Parchim (LUP) 28.02.2013 und 07.03.2013 § 26 Abs. 1 Nr. 1 TierSchNutztV (Beschäftigungsmaterial in Eberboxen nicht veränderbar) Installation veränderbaren Beschäftigungsmaterials - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 28.02.2013 und 07.03.2013 § 30 Abs. 2 TierSchNutztV (Belegdichte der Eberbuchten mit Sauen zu hoch) Belegung der Eberbuchten gemäß Vorgaben § 30 TierSchNutztV - keine Anordnung von Maßnahmen / Nachkontrolle - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 43 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 28.03.2013 Kontrolle ARA und Außenbereich: Wartungs - und Funktionsprobleme der ARA Geruchsbeschwerden - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde StALU WM 28.08.2013 § 5 BImSchG (genehmigungswidriger Betrieb der ARA) - entfällt Die festgestellten Verstöße gegen den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb (z.B. infolge der Geruchsbeschwerden ) wurden dem Anlagenbetreiber angezeigt und die Beseitigung angeordnet. Bis alle erforderlichen Genehmigungen , z. B. die Baugenehmigung für den Umbau erteilt waren, dauerte es mehrere Monate. - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 44 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Der Abbau der alten Abluftreinigungsanlage und der entsprechende Neuaufbau erfolgen nunmehr schrittweise. Laut Ablaufplan sollen die Arbeiten insgesamt etwa in der 41. KW abgeschlossen sein. Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 07.02.2014 Kontrolle zu Geruchsbeschwerden - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde LALLF 14.02.2014 Tierhalter-ArzneimittelNachweisverordnung mündliche Belehrung - geringfügige Abweichung - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 6 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG Arbeitsanweisung zur Binneneberkastration durch den Tierarzt - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 45 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 5 Abs. 3 Nr. 3 TierSchG Kupieren von Schwänzen auf maximal die Hälfte des Schwanzes - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 26 Abs. 2 TierSchNutztV Fehlendes Orientierungslicht installieren - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 24 Abs. 4 Nr. 1, 2 TierSchNutztV Breite der Kastenstände der Größe der vorhandenen Tiere anpassen - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 4 Abs. 1 Nr. 3 TierSchNutztV Krankenbuchten sind mit weicher Unterlage auszustatten - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 5 Abs. 3 Nr. 5 TierSchG Kürzen der Zähne auf Entfernung Zahnspitzen reduzieren - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Drucksache 6/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 46 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 14.02.2014 § 4 Abs. 1 Nr. 3 TierSchNutztV Sachkunde zum Nottöten von Tieren ist von zwei weiteren Mitarbeitern vorzuweisen - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 03.04.2014 Kontrolle ARA und Außenbereich Änderung ARA - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 17.04.2014 Kontrolle wegen Geruchsbeschwerden - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 22.07.2014 k. V. Kontrolle der Nottötung von Schweinen -entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 31.07.2014 Überwachung Erneuerung ARA - entfällt - entfällt - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH Fahrbinde StALU WM 04.09.2014 Überwachung Erneuerung ARA - entfällt - entfällt - entfällt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3574 47 Tierhaltung (Name, Standort) Kontrollbehörde Kontrolle (Datum) Kontrollergebnis Anordnungen der Kontrollbehörde bei nicht eingestelltem Verfahren: Sachstanddarstellung kein Verstoß festgestellt (k. V.) Verstoß festgestellt (Rechtsvorschrift) (bitte ergänzen) Sanktion (Höhe der Sanktion in Euro) Verzicht auf Sanktion (Begründung) Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 15.09.2014 § 24 Abs. 4 Nr. 1, 2 TierSchNutztV Breite der Kastenstände der Größe der vorhandenen Tiere anpassen; weitere Kastenstände sind zu verbreitern - keine Anordnung von Maßnahmen/ Nachkontrolle - entfällt Schweinezucht Fahrbinde GmbH, Fahrbinde VLA LUP 30.09.2014 §26 Abs. 1 Nr. 2 TierSchNutztV Abgesondertes Schwein ohne Wasserversorgung Eingeleitetes Bußgeldverfahren nach Einlassung eingestellt Nachkontrolle, Konzeptvorlage - entfällt