Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3576 6. Wahlperiode 16.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Ansteckende Krankheiten von Asylbewerbern und ANTWORT der Landesregierung 1. Liegen Erkenntnisse über ansteckende Krankheiten in den Sammelunterkünften für Asylbewerber und illegal Eingereiste in Mecklenburg-Vorpommern vor? Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern liegen als zuständiger Landesbehörde für die Meldung und Erfassung von Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz lediglich anonymisierte Angaben zu den Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Eine Zuordnung der Erkrankten zu Unterkünften beziehungsweise Wohnorten ist nicht möglich. 2014 wurden in Bezug auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber folgende Erkrankungen aus den Gemeinschaftsunterkünften, deren Träger die Landkreise und kreisfreien Städte sind, gemeldet: 4 x Scabies mit insgesamt 18 Erkrankten, 1 x Varizellen mit 2 Erkrankten, 1 x Hepatitis C mit 2 Erkrankten. Drucksache 6/3576 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen oder Planungen zur Verhinderung bzw. Ein- dämmung ansteckender Krankheiten in solchen Sammelunterkünften gibt es? Im Rahmen einer Erstuntersuchung werden die Bewohnerinnen und Bewohner der Landes- aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst auf ihren allgemeinen körperlichen und psychischen Zustand sowie auf übertragbare Krankheiten gemäß § 62 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz in Verbindung mit § 36 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz untersucht. Dazu gehören insbesondere eine Anamnese, eine körperliche Untersuchung, Blutdruck- und Pulsmessungen sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge (ab 16 Jahren). Bei unter 16-Jährigen erfolgt der Ausschluss von Tuberkulose durch eine Tuberkulinprobe. Auf Wunsch beziehungsweise auf freiwilliger Basis erfolgt eine Blutuntersuchung einschließlich HIV- und Syphilis-Testung. Bei bestehendem Verdacht kann zusätzlich eine Untersuchung auf Hepatitis B und C vorgenommen werden. Darüber hinaus haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber Anspruch auf die von den Gesundheitsämtern unentgeltlich angebotenen, öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen. 3. Welche möglichen oder bereits durchgeführten Schutzmaßnahmen gibt es für das Personal der Einrichtungen und die Anwohner im Umfeld? Die kommunalen Gesundheitsämter sind für antiepidemische Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Personal zuständig. Hierzu gehören beispielsweise Isolierungsmaßnahmen, Postexpositionsprophylaxen oder antiinfektiöse Therapien. Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Dabei sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. 4. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine verpflichtende Erstunter- suchung von Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen auf ansteckende Krankheiten? Wenn ja, in welcher Form und von welcher Institution wird diese durchgeführt? Gemäß § 62 Asylverfahrensgesetz in Verbindung mit § 36 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz hat jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber, die beziehungsweise der verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, eine ärztliche Pflichtuntersuchung zu dulden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3576 3 Diese Untersuchung umfasst zunächst eine allgemeine Anamnese, um feststellen zu können, ob es Anzeichen für übertragbare Krankheiten gibt und ob sich die Ausländerin beziehungs- weise der Ausländer einer Röntgenuntersuchung der oberen Atmungsorgane zu unterziehen hat. Diese Untersuchung findet ebenfalls bei illegal eingereisten Personen gemäß § 15a Aufenthaltsgesetz statt. Die Erstaufnahmeuntersuchung findet beim ansässigen medizinischen Dienst auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung statt und wird von einem Arzt der KMG Klinik Boizenburg in Zusammenarbeit mit zwei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (Kranken- schwestern) der Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Ludwigslust-Parchim - durchgeführt. Die Röntgenuntersuchung erfolgt in der KMG Klinik Boizenburg. 5. Gibt es dabei mögliche Engpässe angesichts des akut großen Zustroms an Personen? Welche Ergebnisse wurden dabei in den letzten beiden Jahren fest- gestellt? Alle neu aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in der Erst- aufnahmeeinrichtung medizinisch erstuntersucht. Auswertungen der Untersuchungsergebnisse erfolgen nicht, da sie der ärztlichen Schweige- pflicht unterliegen. 6. Gab es Fälle von ansteckenden Krankheiten? Wenn ja, welcher Art und wie viele Fälle? Im Jahr 2013 gab es Varizellen-Erkrankungen (Windpocken) in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Die Anzahl der erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner wurde nicht statistisch erfasst. Mitteilungen über infektiöse Erkrankungen werden durch den medizinischen Dienst nur dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim gemeldet.