Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3577 6. Wahlperiode 03.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Massentierzucht und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Wie bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf LT-Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014 wurden zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen die im Länder-Informationssystem für Anlagen (LISA) erfassten genehmigungsbedürftigen Anlagen aufgeführt. Angaben zu den Arbeitsplätzen werden im LISA nicht erfasst beziehungsweise stehen auf diesem Wege nicht zur Verfügung. Nachstehende Fragen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die indus- trielle Tierhaltung. 1. Wie viele Schweine-, Rinder- und Geflügelmastanlagen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die jeweiligen Standorte mit den jeweiligen Betreibern und die entsprechenden Größen der Anlagen mit der Zahl der Tiere sowie die jeweilige Zahl der Arbeitsplätze auf- listen)? Eine Definition für den Begriff „industrielle Tierhaltung“ gibt es nicht. Es wurden daher die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) betriebenen Tierhaltungsanlagen aufgeführt (siehe Vorbemerkung). Drucksache 6/3577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu den in Mecklenburg-Vorpommern nach dem BImSchG betriebenen Schweine-, Rinder und Geflügelanlagen sind die Angaben aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014 ersichtlich. Im Zeitraum von April bis Dezember 2014 sind zusätzlich neun Anlagen in Betrieb gegangen. Nicht mehr betrieben werden drei Anlagen, eine Schweinemastanlage in Groß Bäbelin (siehe Drs.6/2816, Antwort zu Frage 1, Nr. 15), eine Hähnchenmastanlage in Klein Plasten (Drs. 6/2816, Antwort zu Frage 2, Nr. 97) und eine Rinderanlage in Rakow (siehe Drs. 6/2816, Antwort zu Frage 3, Nr. 17). Nr. Betreiber Lage der Anlage (Ort, Ortsteil) Genehmigungs- datum Anlage Tier- plätze 1 Freilandbetrieb Liepgarten GmbH Liepgarten 23.02.2012 Legehennen 39.990 2 Hähnchenmast Kieckbusch & Simon GbR Woldegk/ Rehberg 12.09.2012 Hähnchenmast 39.900 3 Hof Blanken Samlow/ Gehmkow 15.02.2012 Hähnchenmast 39.900 4 Landwirtschafts- betrieb Roberto Schulz Priborn 17.10.2011 Junghennen 39.900 5 Bio-Heidehof GmbH Volkenshagen 28.11.2013 Legehennen 24.000 6 Junghennen- aufzucht Büchlerhausen GmbH & Co. KG Blankensee 15.11.2012 Legehennen 39.900 7 Müritzer Freilandbetrieb GmbH Woldegk 02.11.2012 Legehennen 39.990 8 Agrargenossen- schaft Stove e.G. Dreveskirchen 16.12.2013 Rinder 664 9 Schweinemast Wille-Niebur Ost GbR Plate 28.06.2012 Schweinemast 2.980 2. Wie viele bzw. welche der Standorte erfüllen die Vorgaben, die für eine ökologisch geprägte Landwirtschaft gelten? Zur Beantwortung der Frage 2 erfolgte der manuelle Abgleich der verschiedenen Daten- banken. Dazu wurden alle in dieser und der Kleinen Anfrage auf LT-Drucksache 6/2816 aufgeführten Tierhaltungsanlagen mit den zur Verfügung stehenden Datenbanken im Fachbereich des ökologischen Landbaus abgeglichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3577 3 Im Ergebnis dieses manuellen Abgleichs unterliegen von den in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf LT-Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014 aufgeführten Betrieben 41 Unternehmen nachweislich dem Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Dabei sind auch die biozertifizierten Betriebe aus der o. g. Tabelle erfasst, die in der Drucksache 6/2816 als im Bau befindliche Anlagen aufgelistet sind. Bereich der Schweinehaltung: Siehe Antwort zur Frage 1a) der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf LT-Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014: - Nummer 8 (aufgeführtes Unternehmen hat zwischenzeitlich den Betrieb aufgenommen). Bereich Geflügel: Siehe Antwort zur Frage 2) der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014: - die Nummern 19 - 23, 26, 27, 37, 38, 40, 42 - 48, 50, 51, 53, 56 - 58, 63, 66, 131, 132 und 137 sowie siehe Antwort zur Frage 2 a) der Kleinen Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014: - die Nummern 1, 16 und 17 (aufgeführte Unternehmen haben den Betrieb zwischenzeitlich aufgenommen). Bereich Rind: Siehe Antwort zur Frage 3) der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf LT-Drucksache 6/2816 vom 24. April 2014: - die Nummern 112, 143, 158, 186, 187, 204, 205, 235 und 236. 3. Wie viele Anlagen für Schweine-, Rinder- und Geflügelmast befinden sich gegenwärtig in Planung (bitte die vorgesehenen Standorte mit den jeweiligen Betreibern sowie mit der Größe und der geplanten Zahl der Tiere aufführen sowie das jeweilige Investitionsvolumen benennen)? Gegenwärtig liegen 22 Anträge auf Neugenehmigungen nach dem BImSchG für Schweine-, Rinder- und Geflügelmastanlagen vor. Drucksache 6/3577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nr. Antragsteller Lage der Anlage (Ort, Ortsteil) Antrags- datum Anlage Tier- plätze Investitions- summe (in Euro) 1 J.A.M. van den Heuvel Dargelütz 03.02.2012 Schweine- mast/Sauen 15.509 5.543.000 2 Warnower Agrar GmbH Schlockow 14.10.2010 Schweine- mast 3.600 k. A. 3 BLI Ferkel GmbH Passee 26.03.2014 Sauen 2.900 5.500.000 4 SHW Ferkel- aufzucht GmbH & Co. KG Woldegk I 01.03.2012 Ferkel- aufzucht 5.976 2.378.987 5 Johannesgrund GmbH & Co. KG Woldegk II 01.03.2012 Ferkel- aufzucht 5.976 2.378.987 6 Thomas Schulz Suckwitz 04.04.2013 Schweine- mast 7.936 k. A. 7 Agrar GmbH Vipperow Buchholz 03.07.2013 Legehennen 31.838 k. A. 8 Biohof Walkendorf GmbH Finkenthal 22.11.2013 Hähnchen- mast 84.960 k. A. 9 Hähnchenmast- anlage ABG Broderstorf Steinfeld/ Fienstorf 26.06.2014 Hähnchen- mast 180.000 2.500.000 10 Wardower Broiler GmbH Kobrow/ Wardow 12.06.2012 Hähnchen- mast 39.900 542.500 11 Kobrower Broiler GmbH Kobrow/ Wardow 12.06.2012 Hähnchen- mast 39.900 542.500 12 Ingo Fischer Scharbow 31.08.2011 Hähnchen- mast 126.000 1.484.000 13 Gutshof-Bio GmbH Sülzdorf 25.04.2012 Legehennen 39.950 2.350.000 14 WPK GmbH & Co. KG Karenz 19.12.2012 Hähnchen- mast 160.000 k. A. 15 Landwirtschafts- betrieb Andre‘ Grootes Gallentin- Kuppentin/ Gallin 12.11.2013 Hähnchen- mast 300.000 4.500.000 16 SH Hähnchen- produktion Hülseburg GmbH & Co. KG Presek 05.03.2014 Hähnchen- mast 160.000 2.500.000 17 Hoogendoorn- Struik GbR Bastorf 07.10.2013 Rinder 620 780.500 18 Agrarhof Brühl e.G. Brühl/Keez 29.04.2014 Rinder 2.280 10.000.000 19 Der Trebelhof Carsten Ziesche Wasdow 21.11.2011 Rinder 762 k. A. 20 Belliner Agrar GmbH & Co. KG Zehna 12.06.2014 Rinder 490 k. A. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3577 5 Nr. Antragsteller Lage der Anlage (Ort, Ortsteil) Antrags- datum Anlage Tier- plätze Investitions- summe (in Euro) 21 Landgut Behrenhoff Clausen KG Behrenhoff 06.06.2014 Rinder 1.106 k. A. 22 Landwirtschafts- betrieb Poortinga KG Vietlübbe 20.10.2014 Rinder 1.140 1.666.217 4. Wie hoch waren/sind bezogen auf die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 die Agrar-Subventionen der EU für solche Anlagen (bitte jahrweise und sortiert nach den jeweiligen Betreibern/Zuwendungs- empfängern mit den jeweiligen finanziellen Zuschüssen angeben)? Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2005 werden auch in Deutschland keine produktgebundenen Direktzahlungen mehr ausgereicht. Im Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (AFP) erfolgten in Mecklenburg- Vorpommern in der zurückliegenden Förderperiode rund 1.200 Bewilligungen. In der Datenbank des ELER gibt es keinen Auswahlparameter für die in Rede stehenden Betriebe. Die für eine Auflistung erforderliche manuelle Auswertung der circa 1.200 Datensätze sowie der dazugehörigen Einzelfallakten ist im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht leistbar. Erwähnt wird in diesem Zusammenhang, dass seit Erlass vom 20.03.2012 Neubauten konventioneller Legehennenhaltung sowie konventioneller Geflügelmast von der AFP-Förderung ausgeschlossen sind. Konventionelle Schweinemastanlagen sind seither für eine Förderung nur zugelassen, wenn es um den Aufbau geschlossener Systeme im bestehenden Betrieb geht oder am Abrissstandort ohne Kapazitätserweiterung neu gebaut werden soll. 5. Wie viele Tonnen Antibiotika wurden von 2006 bis 2013 in Mecklenburg-Vorpommern verbraucht (bitte jahrweise aufführen)? Die Überwachung von Betrieben und Einrichtungen, in denen Tierarzneimittel angewendet werden, ist im § 64 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Danach führen die Überwachungsbehörden Kontrollen auf der Grundlage einer Risiko- bewertung der jeweiligen Betriebe durch. Im Rahmen der Kontrollen wird die Einhaltung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes bezüglich der Rechtmäßigkeit des Erwerbes, des Einsatzes und der Lagerung der bei den Kontrollen vorgefundenen Tierarzneimittel überprüft, dazu zählt auch eine Prüfung der Dokumentation über den ordnungsgemäßen Bezug und die Anwendung der Tierarzneimittel. Drucksache 6/3577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Außerdem wird geprüft, ob die vorgefundene Menge der Tierarzneimittel nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft gerechtfertigt ist, um das Behandlungsziel in dem betreffenden Fall zu erreichen und ob diese Tierarzneimittel durch den betreuenden Tierarzt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung abgegeben wurden. Eine Erfassung der in den betroffenen Betrieben eingesetzten Mengen von Antibiotika war durch den Gesetzgeber in der Vergangenheit weder für den Tierarzt noch für den Tierhalter gefordert. Insoweit liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, wie viele Tonnen Antibiotika in den Jahren 2006 bis 2013 in Mecklenburg-Vorpommern verbraucht (eingesetzt) wurden. Mit Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle am 1. April 2014 sind Tierhalter gemäß §§ 58a-d verpflichtet, Antibiotikaanwendungen der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Länder haben zu diesem Zweck eine zentrale Datenbank (HIT TAM) eingerichtet, in der diese Antibiotikaanwendungen erstmalig für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 14. Januar 2015 einzutragen sind. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass diese Daten gemäß § 58f AMG ausschließlich zum Zweck der Ermittlung und der Berechnung der Therapie- häufigkeit, der Überwachung der Einhaltung der §§ 58a bis 58d und zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften verarbeitet und genutzt werden dürfen. Eine Nutzung zur Erhebung und Veröffentlichung von Angaben über die Menge der in einem Bundesland insgesamt angewendeten Antibiotika ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen und daher unzulässig. 6. Wie hoch ist der Anteil des Verbrauchs in industriellen Tierhaltungs- anlagen (bitte den jeweiligen Verbrauch der entsprechenden Betreiber anführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wie ist der Stand im Hinblick auf die vom Landwirtschaftsminister Ende 2013 angekündigten Prüfung, die Einsetzung von Tierschutz- beauftragten zur Kontrolle von industriellen Tierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern praxistauglich umzusetzen? Die gemeinsam von den für Tierschutz zuständigen Behörden der Landkreise/kreisfreien Städte und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vorge- nommene intensive Prüfung bezüglich der praxistauglichen Anwendung der Anforderungen des § 16 Absatz 4a Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) hat hinsichtlich der Schweine haltenden Betriebe im Ergebnis zum Erlass vom 19.08.2014 zum Umgang mit Saugferkeln geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3577 7 Danach sind die Tierschutzbehörden aufgefordert, für Betriebe, die Sauen halten, eine Anordnung nach § 16 Absatz 4a Satz 2 TierSchG zur Benennung eines weisungsbefugten sachkundigen Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des TierSchG und der darauf beruhenden Verordnungen zu prüfen. Bei wiederholter Feststellung tierschutz- relevanter Sachverhalte ist die Benennung zu verfügen. Anforderungen an den Tierschutz- verantwortlichen sind der Anlage 3 des Erlasses zu entnehmen. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim haben die zuständigen Behörden von der Regelung gemäß § 16 Absatz 4 a Satz 2 TierSchG für die Anlagen der Schweinehaltung der Straathof Holding GmbH Gebrauch gemacht - es erfolgten veterinärrechtliche Verfügungen unter Zwangsgeldandrohung.