Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3578 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Kosten für Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der JVA Waldeck und ANTWORT der Landesregierung Wie die Ostsee Zeitung vom 12.12.2014 berichtete, wurde sowohl eine Greifswalder Anwaltskanzlei als auch ein Juraprofessor mit einem Gutachten im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die JVA Waldeck durch die Landesregierung beauftragt. 1. Wie hoch waren die Kosten für die Beauftragung des Juraprofessors bislang (hier und im Folgenden bitte die Antwort begründen)? a) Auf welcher Grundlage erfolgte seine Beauftragung? b) Erwartet die Landesregierung weitere Kosten? Zu 1, a) und b) Die Auftragsvergabe erfolgte entsprechend den einschlägigen Rechtsgrundlagen im Wege der freihändigen Vergabe. Mit Herrn Prof. Dr. Wolfgang Joecks konnte eine Person gewonnen werden, die zu den renommiertesten Fachleuten auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts zählen, nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch bundesweit. Auf Nachfrage erklärte er sich bereit, die Untersuchung gutachterlich zu begleiten; er versteht dies als Teil seiner wissenschaftlichen Arbeit und stellt hierfür keine Honorarforderung. Drucksache 6/3578 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die Kosten für die Beauftragung der Greifswalder Anwaltskanzlei bislang? a) Auf welcher Grundlage erfolgte die Beauftragung? b) Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung? Zu 2, a) und b) Die Auftragsvergabe erfolgte entsprechend den einschlägigen Rechtsgrundlagen im Wege der freihändigen Vergabe. Bislang sind für die Beauftragung der Greifswalder Kanzlei, die auf Empfehlung von Prof. Dr. Wolfgang Joecks erfolgte, noch keine Kosten angefallen. Vereinbart wurde jedoch ein Tagessatz von 1.000 Euro. Für die Einarbeitung der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und die Erarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen und die Verhandlungen mit Investor und Banken sind zunächst pauschal 30 Manntage vereinbart. Die Gesamtkosten werden vom Verlauf der Verhandlungen abhängen und können derzeit nicht beziffert werden. 3. Aus welchen Haushaltstiteln erfolgt jeweils die Begleichung der Kosten? Die Kosten für die Tätigkeit der Greifswalder Anwaltskanzlei werden aus dem Kapitel 0501, Titel 526.01 „Gerichts- und ähnliche Kosten“ beglichen werden.