Der Minister Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3579 6. Wahlperiode 12.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Vollzug von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt nach dem Bundesnaturschutzgesetz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wird der Vollzug von Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 13 bis 15 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundes- naturschutzgesetz - BNatSchG) durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) bzw. die unteren Naturschutz- behörden (UNB) der Kreise kontrolliert? a) Wie hoch ist die Kontrolldichte nach der sogenannten Fertig- stellungsmeldung und bei späteren Erfolgskontrollen (bitte nach Ämtern bzw. Kreisen einzeln darstellen)? b) Sind dabei Verstöße festgestellt worden (bitte nach Ämtern bzw. Kreisen einzeln darstellen)? c) Welche Konsequenzen haben und hatten eventuell festgestellte Verstöße zur Folge? Zu 1 und a) Nach § 17 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es Aufgabe der jeweiligen Genehmigungsbehörde, die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unter- haltungsmaßnahmen zu prüfen. Die Durchführung von Herstellungs- und Erfolgskontrollen ergibt sich aus den konkreten Festlegungen zu Art und Umfang der Kompensationsmaßnahme im jeweiligen Genehmigungsbescheid. Drucksache 6/3579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Wegen der Vielgestaltigkeit der Kompensationsmaßnahmen von der Pflanzung einzelner Bäume bis hin zur komplexen Renaturierung eines hydrologischen Systems lassen sich die Maßgaben für Erfolgskontrollen nicht standardisieren. Insofern erscheint die Vorgabe starrer Kontrollquoten nicht sachgerecht. In aller Regel werden sowohl Herstellungs- als auch Erfolgskontrollen durchgeführt. Eine zusammengefasste Statistik über Kontrollen wird in den vorbezeichneten Behörden nicht geführt. In dem vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) geführten Kompensationsverzeichnis sind jedoch die Kompensationsmaßnahmen erfasst, wozu auch Angaben zum Stand der Umsetzung und zur Kontrolle gehören. Die Veröffentlichung erfolgt über Kartendienste (Web-Mapping-Services, WMS), welche seit 27.01.2015 unter anderem im Kartenportal Umwelt eingebunden sind. Unter der Rubrik „Naturschutz“ > „Kompensation und Ökokonten“ sind die Kompensationsmaßnahmen ab Genehmigungsdatum 01.03.2011 sowie die frei handelbaren und geschlossenen Ökokonten einsehbar. Im Kompensations- verzeichnis kann für jeden Eingriff festgestellt werden, ob die Kompensationsmaßnahme bereits vollständig realisiert ist oder nicht. Zu b) Ja, es sind bei den Kontrollen gelegentlich Verstöße festgestellt worden. Eine Statistik wird hierzu jedoch ebenfalls nicht geführt. Zu c) Verstöße werden durch die Naturschutzbehörde der zuständigen Genehmigungsbehörde gemeldet, die für den Verwaltungsvollzug verantwortlich ist und die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen gegenüber dem Kompensationspflichtigen auch mit Hilfe von Zwangsmitteln durchsetzen kann. 2. Gibt es festgelegte Kriterien, nach denen der Vollzug von Ausgleichs- maßnahmen nach dem BNatSchG durch die StÄLU bzw. UNB zu kontrollieren sind? Wenn ja, gibt es eine festgelegte Kontrollquote? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 1a) verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3579 3 3. Gibt es nach eventuellen Vollzugskontrollen von Ausgleichs- maßnahmen nach dem BNatSchG weitere Erfolgskontrollen, zum Beispiel für angeordnete Neuanpflanzungen von Bäumen, durch die StÄLU bzw. UNB (Antwort bitte begründen)? Ja, dies erfolgt einzelfallabhängig. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 1a) verwiesen. Auch bei der Neuanpflanzung von Bäumen sind Herstellungs- und Erfolgs- kontrollen durchzuführen und bei Feststellung von Defiziten regelmäßig durch die UNB geeignete Maßnahmen bis hin zu Neuanpflanzungen festzulegen und deren Umsetzung zu kontrollieren.