Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3580 6. Wahlperiode 23.12.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Kommunale Wohnungswirtschaft in den kleineren Städten und auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Durch den Landesrechnungshof erfolgt eine Untersuchung zur Lage der kommunalen Wohnungswirtschaft in kleineren Städten und auf dem Land. Vom Ergebnis soll der Landtag unterrichtet werden. 1. Wurde durch den Landesrechnungshof die oben genannte Unter- suchung bereits abgeschlossen bzw. wann wird mit dem Abschluss gerechnet? 2. Wann wird der Landtag voraussichtlich über das Ergebnis der Unter- suchung unterrichtet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 62 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich Anfragen nur auf einen Gegenstand beziehen, für den die Landesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Die Landesregierung ist nicht unmittelbar oder mittelbar für den Landesrechnungshof verantwortlich. Der Landesrechnungshof ist gemäß § 1 Landesrechnungshofgesetz eine oberste Landes- behörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesrechnungshof entscheidet autonom darüber, wie er im Weiteren mit dem Bericht verfährt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse für die Beantwortung der Fragen vor.