Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3581 6. Wahlperiode 23.12.201 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Geld für Arzttermin in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Beide Körper- schaften nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben eigenverantwortlich und selbstständig wahr und sind nicht Teil der Landesregierung. Sie unterliegen nicht der Fachaufsicht, sondern lediglich der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Folglich beruhen die Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern auf freiwilliger Basis. Nach Angaben der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen (NRW) häufen sich die Hinweise und Beschwerden von gesetzlich Kranken- versicherten über das Angebot einiger Kassenarztpraxen von vorgezo- genen Arztterminen gegen Geld oder den Kauf individueller Gesundheits- leistungen. Drucksache 6/3581 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Haben die Landesregierung, die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, die Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern oder eine andere Körperschaft im Gesundheitswesen von Mecklenburg-Vorpommern Kenntnis über ähnliche Vorkomm- nisse, also das Angebot oder den Verkauf von Leistungen der gesetz- lichen Krankenkassen an gesetzlich Krankenversicherte? Nein. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern gibt es bezüglich des Angebots individueller Gesundheitsleistungen durch Kassenarztpraxen verein- zelt Nachfragen von Versicherten. Deren Anzahl wird jedoch statistisch nicht erfasst. 2. Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten in den letzten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Zahl der Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten wird von der Landesregierung nicht erfasst. 3. Wie schätzt die Landesregierung diese Tendenz ein? Siehe Antwort zu Frage 2.