Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3583 6. Wahlperiode 18.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie werden in Mecklenburg-Vorpommern die bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch die Behörden festgelegten Kompensations- maßnahmen erfasst? a) Führen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte eigene auf Grund- lage geografischer Informationssysteme (GIS) erstellte Kompen- sationsflächenkataster bzw. verzeichnisse? b) Senden die nach § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz für die Zulassung/Genehmigung oder Anzeige eines Eingriffes zustän- digen Stellen fortlaufend vollständige Angaben zu allen melde- pflichtigen Kompensationsmaßnahmen an das zentrale Kompen- sations-verzeichnis beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Mecklenburg-Vorpommern)? Zu 1 und a) Gegenwärtig existiert ausschließlich das durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) geführte landesweite Kompensations- und Ökokontoverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern. Zu b) Die Eintragungen werden durch die meldepflichtigen Behörden kontinuierlich vorgenommen. Drucksache 6/3583 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche der durch Landkreise, die kreisfreien Städte bzw. das Land geführten Kompensationsflächenkataster bzw. -verzeichnisse sind durch die Nutzerinnen und Nutzer online einsehbar? a) Welche dieser Kompensationsflächenkataster bzw. -verzeichnisse enthalten frei einsehbare Daten zur gesetzlichen Grundlage ihrer Anordnung (Artenschutzrecht, europäische Naturschutzrichtlinien, Eingriffsregelung), zum Stand der Umsetzung, zu den durchgeführten Kontrollen und zur Ergebnisbewertung der einzel- nen Maßnahmen? b) Welche Möglichkeiten besitzt die Öffentlichkeit, um nachzuvoll- ziehen, bei welchen Eingriffen es zu einer nicht korrekten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen kommt? Zu 2 und a) Das im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) geführte Kompensations- verzeichnis ist unter Beachtung des Datenschutzes öffentlich einsehbar. Die Veröffentlichung erfolgt über Kartendienste (Web-Mapping-Services, WMS), welche seit 27.01.2015 unter anderem im Kartenportal Umwelt eingebunden sind. Unter der Rubrik „Naturschutz“ > „Kompensation und Ökokonten“ sind die Kompensationsmaßnahmen ab Genehmigungsdatum 01.03.2011 sowie die frei handelbaren und geschlossenen Ökokonten einsehbar. Das landesweite Kompensationsverzeichnis dient nur der Erfassung von Kompensations- maßnahmen, wozu auch Angaben zum Stand der Umsetzung und zur Kontrolle gehören. Maßnahmen aus dem Artenschutzrecht oder zu europäischen Richtlinien (FFH- beziehungs- weise Vogelschutz-Richtlinie) werden im Verzeichnis nicht geführt. Zu b) Im Kompensationsverzeichnis kann für jeden Eingriff festgestellt werden, ob die Kompen- sationsmaßnahme bereits vollständig realisiert ist oder nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3583 3 3. Wie hoch ist nach Erhebungen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, aber auch durch eigene Erhebungen der Landesregierung der generelle Erfüllungsstand von Kompensationsmaßnahmen, d. h. in welchem Umfang können die Kompensationsmaßnahmen durch fachliche Abnahme der korrekten ökologischen Funktionsweise bzw. der korrekten fachlichen Ausführung als erfüllt bezeichnet werden (Angabe in Prozent je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)? a) Erstellt das Land mit Hilfe eines Kompensationskatasters eine Bilanz jener Flächen, die durch Eingriffe in Mitleidenschaft gezo- gen werden und jener Flächen bzw. punktueller Maßnahmen, die zum Zwecke der Kompensation neu geschaffen werden? b) Werden derzeit in der Summe in Mecklenburg-Vorpommern mehr Flächen dem Naturhaushalt zurückgegeben als dauerhaft dem Naturhaushalt entzogen? c) Wird das zentrale Kompensationsverzeichnis beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern dazu dienen, eine bessere Übersicht über den landesweiten Erfüllungsstand der Kompensationsmaßnahmen zu erlangen oder sollen wie bisher allein Ökokonten abgebildet werden? Eine Statistik zum Erfüllungsstand der Kompensationsmaßnahmen wird in den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten nicht geführt. In der Regel werden die Kompensations- maßnahmen umgesetzt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Das Kompensationsverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern umfasst aktuell 1.337 Datensätze zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Sachdaten beinhalten unter anderem Informa- tionen zum Stand der Genehmigung beziehungsweise deren Realisierung. 37 % der registrierten Maßnahmenflächen sind bis zum heutigen Tag als realisiert gekennzeichnet. Zu a) und b) Eine Bilanzierung von Eingriffsflächen kann über das Kompensationsverzeichnis derzeit nicht erstellt werden. Es ist beabsichtigt, das Verzeichnis zukünftig zu erweitern, damit solche Bilanzen möglich sind. Zu c) Ja, im landesweiten Verzeichnis werden sowohl Ökokonto- als auch Kompensations- maßnahmen geführt. Drucksache 6/3583 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche Kontrolleinrichtungen und -mechanismen sind vorhanden, um den langfristigen Schutz einer Kompensationsmaßnahme sicher- zustellen? Wie werden Kompensationsmaßnahmen dauerhaft gesichert? Die dauerhafte Sicherung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der Regel privatrechtlich durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten. 5. Gehört die Abnahme und Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen zu einem vollständigen Genehmigungsverfahren oder handelt es sich dabei um eine mehr oder weniger freiwillige Aufgabe der Behörden außerhalb des mit dem Genehmigungsbescheid endenden Geneh- migungsverfahrens und welche gesetzlichen Regelungen gelten für eine ordnungsgemäße Umsetzung für Kompensationsmaßnahmen? a) Welche Konsequenzen haben nicht bzw. nicht vollständig umge- setzte Kompensationsmaßnahmen in behördlichen Genehmi- gungsverfahren für die Verursacher des Eingriffs? b) Welche Möglichkeiten bestehen, um bei deutlichen Abweichungen von der ursprünglichen Planung der Kompensationsmaßnahmen die Einhaltung des Entwicklungsziels sicherzustellen? c) Welche Möglichkeiten besitzt die Öffentlichkeit, nicht umgesetzte bzw. nicht vollständig umgesetzte Kompensationsmaßnahmen einzufordern? Zu 5, a) und b) Nach § 17 Absatz 7 BNatSchG ist die für die Genehmigung des Eingriffs zuständige Behörde für die Umsetzung und Kontrolle der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen verantwort- lich. Im Falle nicht beziehungsweise nicht vollständig umgesetzter Kompensationsmaßnahmen hat die für den Verwaltungsvollzug zuständige Behörde gegenüber dem Eingriffsverursacher die Möglichkeit, die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme mit Hilfe von Zwangsmitteln durchzusetzen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3583 5 Zu c) Die Öffentlichkeit hat keine Rechtsbehelfe zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Nur die für die Genehmigung von Eingriffsvorhaben zuständigen Behörden können Zwangsmittel einsetzen, um die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen durch den Eingriffsverursacher auch durchzusetzen. Die Öffentlichkeit hat über das Umweltinformationsgesetz freien Zugang zu umweltrelevan- ten Daten von Eingriffsvorhaben. Bei festgestellten Mängeln besteht die Möglichkeit, die Genehmigungsbehörde auf Defizite hinzuweisen. 6. Treten bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern Defizite auf und wenn ja, welche Ursachen sind dafür maßgeblich? Es treten gelegentlich Defizite auf. Als häufigste Ursache ist mangelnde Flächenverfügbarkeit zu nennen. 7. Sind alle für den Bau der Bundesautobahn A 20 in Mecklenburg- Vorpommern festgelegten Kompensationsmaßnahmen bis zum heuti- gen Tag umgesetzt und wenn nicht, welche Kompensations- maßnahmen sind noch nicht realisiert bzw. als fachlich einwandfrei durch die Behörden abgenommen (bitte Kompensationsmaßnahmen auflisten)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Aufstellung in der nachstehenden Tabelle verwiesen. Drucksache 6/3583 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Bundeautobahn A20 Lübeck - Stettin Realisierungsstand von Kompensationsmaßnahmen VKE 1 Strecke in km A+E 2 in ha (gerun det) Art der Kompensation Umsetzung erfolgt Projekt 281 Landesgrenze S-H/M-V bis Autobahnkreuz Rostock - Streckenlänge 106,2 km - Kompensationsumfang: etwa 1.880 ha 281-1 14,2 400 LaBau 3 , trassennah, trassenfern und Wasserbau „Maurineniederung“ ja 281-2 15,6 305 LaBau, trassennah und trassenfern ja 281-3 16,4 240 LaBau, trassennah, trassenfern und Wasserbau ja 281-4 10,1 170 LaBau, trassennah, trassenfern und Wasserbau ja 281-5 15,0 285 LaBau, trassennah und trassenfern „Reinstorfer See/Hopfenbachniederung“ ja 281-6 11,5 30 LaBau, trassennah ja 180 LaBau, trassenfern und Wasserbau „Beke/ Groß Tessiner See“ ja 281-7 10,1 35 LaBau, trassennah ja 281-7/8 13,3 220 LaBau, trassenfern und Wasserbau „Waidbach“ ja 281-8 West- tangente L132 80 LaBau, trassennah, trassenfern und Aufforstung ja Projekt 282 Autobahnkreuz Rostock bis Anschlussstelle Gützkow - Streckenlänge 88,4 km - Kompensationsumfang rund 1.684,5 ha 282-1 14,0 110 LaBau, trassennah und trassenfern ja 282-2 9,5 125 LaBau, trassennah, trassenfern und Aufforstung Cammin/Prangendorf mit Forstwegebau ja 280 Wasserbau „Wolfsberger Seewiesen“ Nein (in der Umsetzung) 282-3.1 19,8 5 LaBau, trassennah ja 180 „Woldeforst“ (Schreiadlerhabitat) ja 60 LaBau, trassenfern und Wasserbau Nein (in der Umsetzung) 300 Wasserbau, „Polder Rodde“ und „Polder Tannenwiese“ Nein (in der Umsetzung) 282-4 11,2 15 LaBau, trassennah und trassenfern ja 240 LaBau, trassenfern und Wasserbau „Richtenberger See“ ja 150 Wasserbau, „Polder Volksdorf und Nossendorf “ ja Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3583 7 VKE 1 Strecke in km A+E 2 in ha (gerun det) Art der Kompensation Umsetzung erfolgt 282-5 8,6 60 LaBau, trassennah, trassenfern und Behrens- hagen ja 4,5 Labau, trassenfern Günz ja 282-6 /282-5.3 17,2 80 LaBau, trassennah und trassenfern ja 282-7 8,1 75 LaBau, trassennah und trassenfern ja Projekt 283 Anschlussstelle Gützkow bis Anschlussstelle Strasburg - Streckenlänge: 67,7 km - Kompensationsumfang: rund 1913 ha 283-1 10,6 34,6 LaBau Nein (in der Umsetzung) 283-2 16,5 507 Großer Landgraben, einschließlich anteilig VKE 283-1, -3 und -4 Nein (in der Umsetzung) 110,3 weitere Maßnahmen ja 283-3 9,5 84,9 LaBau ja 283-4 11,6 184,5 LaBau, Waldumbau ja „Rühlower Bach“ Nein (in der Umsetzung) „Milzower-/Golmer Mühlbach“ 283-5 9,4 111,5 „Brohmer Berge“ Nein (in der Umsetzung) weitere Maßnahmen ja 500 Wasserbau „Koblenzer See“ ja 283-6 6,8 310 Wasserbau „Polder Rustow-Randow“ ja 12,3 LaBau ja B110/ (283-6) 1,7 4,2 LaBau ja B111/ (283-6) 3,5 27 LaBau Ortsumfahrung Gützkow/B111 ja Projekt 284 Anschlussstelle Strasburg bis Anschlussstelle Pasewalk Süd - Streckenlänge: 20,3 km - Kompensationsumfang: rund 160 ha 284-1 20,3 160 LaBau (anteilig Land M-V) Nein (in der Umsetzung) Projekt 181 Anschlussstelle Pasewalk Süd bis Kreuz Uckermark - Streckenlänge 12,9 km - Kompensationsumfang: rund 120 ha 181-2 12,9 120 LaBau (anteilig Land M-V) Nein (in der Umsetzung) 1 VKE - Verkehrskosteneinheit (Bauabschnitt in der Verkehrsplanung) 2 A+E - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 3 LaBau - Maßnahme im Landschaftsbau Drucksache 6/3583 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 8. In welchen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren der Betrieb einer Tierhaltungsanlage genehmigt, obwohl die im Genehmigungsbescheid noch vor Betrieb der Anlage geforderten Kompensationsmaßnahmen noch nicht bzw. unvollständig realisiert worden waren (bitte Name der Tierhaltungsanlage und zugehörige Kompensationsmaßnahmen auf- listen)? Die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der Regel erst nach Erteilung der Genehmigung. Eine statistische Erfassung erfolgt hierzu nicht. Für eine Auflistung der Fälle wäre eine manuelle Überprüfung aller besagten Genehmigungsverfahren der letzten fünf Jahre erforderlich. Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 wurden allein durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt 133 Genehmigungen zu Tierhaltungs- anlagen erteilt (76 Neu-Genehmigungen und 57 Änderungsgenehmigungen). Hinzu kommen Genehmigungsverfahren nach Baurecht (für Anlagen mit weniger Tierplätzen). Diese werden durch die Baubehörden der Landkreise durchgeführt. Hierzu liegt der Landesregierung ebenfalls keine statistische Erhebung vor. 9. In welcher Höhe wurden in Mecklenburg-Vorpommern in den vergan- genen zehn Jahren Ersatzgelder gezahlt? a) Welche Projekte wurden damit finanziert? b) In welcher Höhe konnten durch den Einsatz der Ersatzgelder als Eigenanteil zusätzliche Fördermittel für die Maßnahmenum- setzung im Naturschutz gewonnen werden? Der anliegenden Tabelle sind die Ergebnisse der Haushaltsrechnung für die Jahre 2005 bis 2014 zu entnehmen. Für das Jahr 2014 handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse. Jahr Betrag (in Euro) 2005 264.048,80 2006 133.892,56 2007 184.409,47 2008 66.096,16 2009 482.092,96 2010 474.228,93 2011 4.347.484,75 2012 267.659,31 2013 999.597,65 2014 287.437,32 Summe 7.506.947,91 Quelle: Haushaltsrechnung (Angaben für 2014 sind vorläufig) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3583 9 Zu a) und b) Mit den Ersatzgeldern wurden unter anderem nachfolgende Projekte finanziert: - Schutzmaßnahmen für die Europäische Sumpfschildkröte, unter anderem Renaturierung eines Feuchtgebietes, jagdliche Betreuung und Flächenpflege Wildbruch bei Grauenhagen - Instandsetzung des Schiffsanlegers als Maßnahme zur Absicherung des Managements für Küstenvögel auf dem Riether Werder, Insel Rieth - Einrichtung von Pufferstreifen an Gewässern zum Schutz der Rotbauchunke in Zickhusen und Woserin - Pflegemaßnahmen zugunsten des Heldbocks und des Eremiten an Eichenbeständen in der Feldmark von Schwechow und Pritzier - Flusslandschaft Sude-Schaale - Moorrinne Klein Salitz - Fährinsel südlich Hiddensee - Renaturierung Alte Elde - Maßnahmen zur Erhaltung von Vorkommen der Bachmuschel Unio crassus in Westmecklenburg - Wiederherstellung von Trockenrasen in den Schwarzen Bergen bei Grünz - Renaturierung Großer und Kleiner Totensee - Länderübergreifende Weidelandschaft Sude - Fischotterprojekt Malchow - Otterdurchlass Alt Gaarz - Staubauwerk NSG Ahrenshooper Holz - Galenbecker See - Sohlgleite Anklamer Mühlgraben - Fischtreppe Rehna - Renaturierung Fulgenbach - Renaturierung Schmachter See - Sanierung Althöfer Bach - Renaturierung Neuendorfer Moor - Renaturierung Stegendieksbach Ersatzgelder werden im erheblichen Umfang auch eingesetzt für die Kofinanzierung von Projekten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die wiederum zusätzlichen Naturschutzzielen dienen (Synergien). In diesem Bereich wurden unter anderem nachfolgende Projekte mit Hilfe von Ersatzgeldern umgesetzt: - Neuregulierung der hydrologischen Situation des Teuchelbaches - Ökologische Sanierung Panzower Bach/Zustandsverbesserung Unio crassus im Hellbachgebiet - Naturnaher Ausbau der Swinow zwischen Brücke Liebental und Karlsburg - Anklamer Mühlgraben - Revitalisierung der Niederung des Anklamer Mühlgrabens zwischen Rathebur und Mootsch