Der Minister Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3584 6. Wahlperiode 23.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundes- und Landesgartenschauen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Schweriner Volkszeitung vom 11.12.2014 („BUGA 2029: Jetzt wird es konkret“) wird die Idee geäußert, in der Landeshauptstadt Schwerin 2029 erneut eine Bundesgartenschau durchzuführen. 1. Welche Haltung hat die Landesregierung zu einer erneuten finan- ziellen Förderung der Landeshauptstadt Schwerin aus Landesmitteln für eine neuerliche Bundesgartenschau 2029? Inwieweit sind derartige Ideen mit jenen Vorgaben kompatibel, die durch den beratenden Beauftragten des Ministeriums für Inneres und Sport für die notwendigen Einsparungen im Stadthaushalt der Landes- hauptstadt Schwerin gemacht wurden? Die außerordentliche Finanzlage der Landeshauptstadt Schwerin hat zur Einsetzung eines beratenden Beauftragten geführt. Der beratende Beauftragte hat Maßnahmen und Prüfaufträge vorgeschlagen, die aus seiner Sicht zu einer Konsolidierung des Haushaltes der Landes- hauptstadt Schwerin führen. Aufgrund der Haushaltslage dürfen neue freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt, wie die Ausrichtung einer Bundesgartenschau, keine finanziellen Belastungen auslösen, die der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit und dem Haushaltskonsolidierungsprozess entgegenstehen. Die Landeshauptstadt Schwerin hat gegenüber der Landesregierung bisher keine Erwägungen oder Planungen hinsichtlich einer erneuten Durchführung einer Bundesgartenschau geäußert. Insofern besteht bis dato keine Notwendigkeit, diesbezüglich eine Position zu erarbeiten. Grundsätzlich wird finanzielle Förderung immer antragsbezogen auf Grundlage der geltenden Richtlinien geprüft. Es besteht dabei kein Anspruch auf Förderung. Drucksache 6/3584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Fördermittel in welcher Höhe hatte das Land Mecklenburg- Vorpommern für die Vorbereitung und Durchführung der Bundes- gartenschau 2009 in Schwerin zur Verfügung gestellt (bitte aufge- schlüsselte Darstellung der Förderpositionen bzw. Teilprojekte)? a) Kamen Mittel aus EU-Fonds zum Einsatz und wenn ja, welche und für welche konkreten Projekte? b) Sind alle durch das Land eingesetzten Fördermittel inzwischen abgerechnet und deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft? Zu 2, a) und b) Im Geschäftsbereich des heutigen Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus sind Fördermittel für die Umsetzung von Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt worden, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Bundesgartenschau realisiert wurden, jedoch auch unabhängig von dieser geplant waren. Insgesamt wurden für die Herrichtung der Teilbereiche 1 bis 5 der Schlosspromenade Fördermittel in Höhe von rund 26,4 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderungen erfolgten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und der Städtebauförderung unter Einbeziehung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Mittelverteilung stellt sich wie folgt dar: Städtebauförderung: 3,3 Millionen Euro GRW: 2,2 Millionen Euro EFRE (Förderperiode 2000-2006): 3,8 Millionen Euro EFRE (Förderperiode 2007-2013): 17,1 Millionen Euro Aus dem EFRE kamen damit insgesamt Mittel in Höhe von 20,9 Millionen Euro zum Einsatz. Die oben genannten Maßnahmen sind realisiert und endgeprüft. Die Mittel sind in der Zwischenzeit vollständig abgerufen und abgerechnet. Aus dem Geschäftsbereich des heutigen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurden folgende wasserwirtschaftliche Vorhaben in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Bundesgartenschau (BUGA) 2009 aus seinerzeit bestehenden Förderprogrammen unterstützt: Vorhaben Finan- zierung Durch- führungs- zeitraum Gesamt- ausgaben (in Euro) Förder- mittel (in Euro) Naturnaher Gewässerausbau Burgsee Schwerin GAK 2007 - 2008 1.756.229,80 875.973,81 Naturnaher Gewässerausbau der Kommunalen Vorfluter (KV) 21 und KV 37 in Schwerin (Karausche) EAGFL/GAK 2006 - 2008 367.536,63 177.900,00 Sicherung Hochwasserabfluss Ostorfer See bis Burgsee, Komplexe 1 bis 3 GAK 2002 - 2006 2.042.743,69 1.409.789,66 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3584 3 Für die Förderung wurden Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz “ (GAK) und des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL) verwendet. Aus dem EAGFL kamen 133.425 Euro zum Einsatz. Die Maßnahmen wurden abgeschlossen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel geprüft. Aus dem Geschäftsbereich des heutigen Ministeriums für Inneres und Sport erfolgte im Jahr 2008 eine Förderung über eine Sonderbedarfszuweisung an die Landeshauptstadt Schwerin für das Vorhaben „Allgemeiner Zuschuss zur Kofinanzierung von investiven Projekten der Bundesgartenschau 2009“ in Höhe von 650.000 Euro. Die Maßnahme ist abgerechnet und die ordnungsgemäße Verwendung wurde bestätigt. Darüber hinaus wurden aus dem Geschäftsbereich des heutigen Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales drei Projekte im Bereich „Barrierefreie Gästeführungen /Tourismus für Menschen mit Behinderungen“ gefördert. Insgesamt wurden dafür Mittel in Höhe von 21.418 Euro gewährt. Der Anteil aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) betrug 11.666 Euro. Die Maßnahmen wurden ordnungsgemäß abgerechnet und verwaltungs- seitig geprüft. Das heutige Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales förderte im Kontext der BUGA 2009 weiterhin das Sportplatzgebäude Großer Dreesch mit 50.000 Euro, den Sportplatz im Sportpark Lankow mit 189.255 Euro und den Neubau der Funktionshalle der Kanurenngemeinschaft Fauler See mit 181.500 Euro. Die vorgenannten Projekte wurden ordnungsgemäß abgerechnet und verwaltungsseitig geprüft. Des Weiteren wurde ein Projekt im Rahmen des Bundesprogrammes Kommunal-Kombi (ein Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden) gefördert. Die Förderung erfolgte im Rahmen eines Personalkostenzuschusses für einen Arbeitnehmer in Höhe von 5.400 Euro. 3. Welche nachgewiesenen positiven ökologischen Effekte hat bis heute das u. a. als „naturnaher Gewässerausbau“ durch EU-, Bundes- und Landesmittel, Mittel der Stadt Schwerin sowie Mittel der Gemein- schaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz geförderte BUGA- Projekt „Garten des 21. Jahrhunderts/Schwimmende Wiese“ im Burgsee ? a) Wie hoch war die Belastung des Burgsees mit Nährstoffen (Stick- stoff, Phosphor, Ammonium) und mit anorganischen Schadstoffen vor der Maßnahme und wie hoch ist diese Belastung heute? b) Wird der See aufgrund der eingebauten Grundabdichtung des angeschnittenen Altlastenkörpers regelmäßig auf Schadstoff- gehalte beprobt und wenn ja, durch welche Institution? Gefördert wurde nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF) das Vorhaben „Naturnaher Gewässerausbau des Burgsees Schwerin“. Teile des genannten größeren BUGA-Projektes, die keine Elemente eines naturnahen Gewässerausbaus darstellten, wurden hingegen nicht aus diesem Vorhaben gefördert. Drucksache 6/3584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Fördermittel für das Teilvorhaben kamen ausschließlich aus der GAK. Der Landes- regierung liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen über ökologische Effekte der Fördermaßnahme vor. Zu a) Die Belastung des aufgrund seiner morphometrischen Eigenschaften potentiell stark eutrophen Burgsees mit den genannten Nährstoffen hat sich in den letzten Jahren nicht verändert. Seit circa dem Jahr 2000 bis in die Gegenwart ist die Trophiesituation des Gewässers schwach polytroph. Dieser Umstand ist im Wesentlichen auf den intensiven Wasseraustausch mit der Schlossbucht des Schweriner Sees zurückzuführen, in der jeweils ähnliche Nährstoffkonzentrationen festgestellt werden. Zu b) Im Zusammenhang mit den jährlichen Beprobungen des Schweriner Sees wurde der Burgsee seit 2000 (mit Ausnahme des Jahres 2004) bis 2009 ebenfalls einer jährlichen Untersuchung unterzogen. Da sich im Hinblick auf den Ausbau keine Änderungen der Trophiesituation ergeben haben und der Burgsee wegen seiner geringen Wasserfläche (unter 50 ha) nicht in das nach EG-Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtige Messnetzkonzept fällt, unterliegt er nun dem üblichen Untersuchungsturnus dieser Gewässer von fünf bis sechs Jahren, ist also im Jahr 2015 wieder im Untersuchungsprogramm. Dabei werden die Beprobungen (pro Untersuchungsjahr sechsmalige Probenahme, Vor-Ort-Messungen) vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg und die Analysen (Wasser- und Sedi- mentchemie, Phytoplankton) im Labor des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow durchgeführt. 4. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Landesgartenschau 2014/2015, für deren Durchführung sich die Städte Putbus und Güstrow beworben hatten, abgesagt. Welche Gründe waren für diese Absage ausschlaggebend? Plant die Landesregierung perspektivisch, den Wettbewerb für eine Landesgartenschau erneut auszuloben? Die Landesregierung kam nach eingehender Bewertung der Bewerbungsunterlagen für eine Landesgartenschau in 2014/15 zu dem Ergebnis, dass keine der beiden Bewerberstädte die in der Ausschreibung als absolutes Auswahlkriterium geforderte dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllte. Sie kamen darum als Bewerber nicht in Betracht. Auf die Durchführung einer Landesgartenschau wurde deshalb verzichtet. Seitens der Landesregierung ist nicht geplant, erneut einen entsprechenden Wettbewerb auszuloben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3584 5 5. Wenn die Landesregierung erneut die finanzielle Förderung von Landesgartenschauen oder einer Bundesgartenschau in Erwägung zieht, welche ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Krite- rien stellt sie an derart förderintensive Großvorhaben? Die finanzielle Förderung von Landes- oder Bundesgartenschauen wird gegenwärtig nicht in Erwägung gezogen.